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In den
letzten Monaten beschwerten sich mehrere Eltern von Fahrschülern
beim Verband über das Rauchen von Fahrlehrern während der
praktischen Ausbildung. Weil es sich in diesen Fällen nicht um
Verbandsmitglieder handelte, konnte die
Schlichtungsstelle nicht helfen.
Zur Frage, ob ein Fahrschüler das Recht hat, den Ausbildungsvertrag
zu kündigen, wenn sein Fahrlehrer während der Fahrstunde raucht, hat
die Redaktion mit dem Verbandsyndikus Dr. Aull das nachstehende
Interview geführt.
FPX: Ist Rauchen
im Fahrschul-Auto erlaubt?
Dr. Aull:
Der Rauch von Zigaretten oder Zigarren wird von vielen Menschen
als störend empfunden. Deshalb sollte jeder Fahrlehrer darauf
verzichten, im Fahrschulwagen zu rauchen. Dies gilt nicht nur
während der Fahrstunden, sondern ganz generell. Wird in einem Auto
häufiger geraucht, bleibt der „Duft“ in den Sitzpolstern und der
Innenraumverkleidung hängen. Schon aus Wettbewerbsgründen sollten
Fahrlehrer darauf verzichten, in den Ausbildungsfahrzeugen zu
rauchen.
FPX: Wäre es
für den Fahrschüler ein Grund, den Ausbildungsvertrag zu kündigen,
wenn eine Fahrschule die Zusage, auf einem Nichtraucher-Auto
auszubilden, nicht einhält?
Dr. Aull:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass nach den von der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfohlenen
allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Fahrschüler den
Ausbildungsvertrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen kündigen
kann. Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang aber die
Frage, ob die Fahrschule verpflichtet ist, alle mit der
Vertragskündigung im Zusammenhang stehenden Kosten zu übernehmen.
Wechselt ein Fahrschüler die Fahrschule, muss er in der neuen
Fahrschule in aller Regel noch einmal den Grundbetrag, zumindest
aber einen Teil davon, bezahlen. Ist ein vertragswidriges
Verhalten der Fahrschule Grund für die Vertragskündigung, wird sie
in der Regel die dadurch entstehenden Kosten tragen müssen.
FPX: Könnte
ein Fahrschüler in einem solchen Fall von der Fahrschule, der er den
Vertrag aufgekündigt hat, verlangen, dass sie die bei der anderen
Fahrschule anfallenden Kosten übernimmt?
Dr. Aull:
Das dürfte zumindest in den Fällen zutreffen, wenn der Fahrschüler
den Fahrlehrer auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und ihn
gebeten hat, das Rauchen zu unterlassen.
FPX: Würde
dies auch zutreffen, wenn die Fahrschule ein Nichtraucher-Auto
zugesichert hat, dem Fahrschüler aber beim Einsteigen eine massive
Duftnote entgegenschlägt?
Dr. Aull: In
einem solchen Fall müsste der Fahrschüler der Fahrschule zumindest
die Gelegenheit geben, ihn auf einem anderen Fahrzeug auszubilden.
Verfügt die Fahrschule nicht über ein Nichtraucher-Auto, könnte
der Fahrschüler sicher den Vertrag kündigen und hätte auch
Anspruch auf Kostenübernahme.
FPX: Vielen
Dank für diese Informationen.
Das
Gespräch führte Jürgen Bauer |