FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2009

November 2009

Oktober 2009

September 2009

August 2009

Juli 2009

Juni 2009

Mai 2009

April 2009

März 2009

Februar 2009

Januar 2009

Übersicht 2009

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2009, Seite 88
Rauchen im Fahrschulwagen

Kündigungsgrund mit Kosten für die Fahrschule?
 

In den letzten Monaten beschwerten sich mehrere Eltern von Fahrschülern beim Verband über das Rauchen von Fahrlehrern während der praktischen Ausbildung. Weil es sich in diesen Fällen nicht um Verbandsmitglieder handelte, konnte die Schlichtungsstelle nicht helfen. Zur Frage, ob ein Fahrschüler das Recht hat, den Ausbildungsvertrag zu kündigen, wenn sein Fahrlehrer während der Fahrstunde raucht, hat die Redaktion mit dem Verbandsyndikus Dr. Aull das nachstehende Interview geführt.

FPX: Ist Rauchen im Fahrschul-Auto erlaubt?

Dr. Aull: Der Rauch von Zigaretten oder Zigarren wird von vielen Menschen als störend empfunden. Deshalb sollte jeder Fahrlehrer darauf verzichten, im Fahrschulwagen zu rauchen. Dies gilt nicht nur während der Fahrstunden, sondern ganz generell. Wird in einem Auto häufiger geraucht, bleibt der „Duft“ in den Sitzpolstern und der Innenraumverkleidung hängen. Schon aus Wettbewerbsgründen sollten Fahrlehrer darauf verzichten, in den Ausbildungsfahrzeugen zu rauchen.

FPX: Wäre es für den Fahrschüler ein Grund, den Ausbildungsvertrag zu kündigen, wenn eine Fahrschule die Zusage, auf einem Nichtraucher-Auto auszubilden, nicht einhält?

Dr. Aull: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass nach den von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfohlenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Fahrschüler den Ausbildungsvertrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang aber die Frage, ob die Fahrschule verpflichtet ist, alle mit der Vertragskündigung im Zusammenhang stehenden Kosten zu übernehmen. Wechselt ein Fahrschüler die Fahrschule, muss er in der neuen Fahrschule in aller Regel noch einmal den Grundbetrag, zumindest aber einen Teil davon, bezahlen. Ist ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Grund für die Vertragskündigung, wird sie in der Regel die dadurch entstehenden Kosten tragen müssen.

FPX: Könnte ein Fahrschüler in einem solchen Fall von der Fahrschule, der er den Vertrag aufgekündigt hat, verlangen, dass sie die bei der anderen Fahrschule anfallenden Kosten übernimmt?

Dr. Aull: Das dürfte zumindest in den Fällen zutreffen, wenn der Fahrschüler den Fahrlehrer auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und ihn gebeten hat, das Rauchen zu unterlassen.

FPX: Würde dies auch zutreffen, wenn die Fahrschule ein Nichtraucher-Auto zugesichert hat, dem Fahrschüler aber beim Einsteigen eine massive Duftnote entgegenschlägt?

Dr. Aull: In einem solchen Fall müsste der Fahrschüler der Fahrschule zumindest die Gelegenheit geben, ihn auf einem anderen Fahrzeug auszubilden. Verfügt die Fahrschule nicht über ein Nichtraucher-Auto, könnte der Fahrschüler sicher den Vertrag kündigen und hätte auch Anspruch auf Kostenübernahme.

FPX: Vielen Dank für diese Informationen.

Das Gespräch führte Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2009

Erscheinungsdatum 15.02.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  Einladung: 59. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.
  Fahrlehrer-Gala 2009
  Auch bei Klasse T: Transparenz der Ausbildung tut not
  Rauchen im Fahrschulwagen: Kündigungsgrund mit Kosten für die Fahrschule?
  7. internationale Motorradkonferenz: Motorradfahrer sind nicht nur unschuldige Opfer
  Attraktiver Workshop: Gegen den Leistungskiller ANGST
  Sonderdruck: Neue Bußgeldsätze
 

Gerichtsurteile: “Lebloses Wildschwein” ist Tiergefahr (856)  Reh am Straßenrand (855)  Abruptes Abbremsen vor “gelber” Ampel (854)  Frostaufbrüche auf der Autobahn (853)  Fahrzeugverwertung nach Kündigung des Darlehens (852)  Nachmessen ist besser (851)  Fahrlehrerqualifikation (850)  Dubiose Internetangebote (849)  Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerausfall (848)  Grenzen der Telefaxnachfrage (847)