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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, die
ungeschmälerte Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Rettungskräften
ist ein erstrangiges Bürgeranliegen. Dabei geht es um moderne,
funktionssichere technische Ausstattung, nicht minder aber um die
bestmögliche Ausbildung der Frauen und Männer, die im Einsatzfalle
damit umgehen müssen. Für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen heißt
dies, sie müssen zuerst eine solide Ausbildung in einer Fahrschule
durchlaufen und vor einem unabhängigen Sachverständigen mit Erfolg
die Fahrprüfung ablegen. Als zweiter Schritt folgt eine interne
Einweisung der Fahrer auf die Erfordernisse der unterschiedlichen
Einsätze.
Nun soll das anders
werden: Auf seiner Website gibt das Bundesverkehrsministerium
neuerdings seine Absicht kund, für Mitglieder der Feuerwehr und der
Rettungsdienste das Straßenverkehrsgesetz und die
Fahrerlaubnis-Verordnung außer Kraft zu setzen. Entgegen den
eindeutigen Definitionen der Führerscheinklassen in der Zweiten und
Dritten EG-Führerscheinrichtlinie ist geplant, von Fahrern der
Feuerwehr- und der Rettungsfahrzeuge für das Führen von
Kraftfahrzeugen bis zu 4,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht künftig
nur noch den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B zu verlangen. Diese
Fahrzeuge gehören aber eindeutig in die Klasse C1. Noch
befremdlicher ist die Idee, diese „Fahrberechtigung“ (man vermeidet
das Wort Fahrerlaubnis – warum?) ohne Ausbildung in einer Fahrschule
und ohne Prüfung vor einem Sachverständigen der Technischen
Prüfstelle zu erteilen. Erstaunlich ist dieses Vorhaben besonders
auch deshalb, weil die Europäische Kommission dem
Bundesverkehrsministerium vor wenigen Wochen mitteilte, das Vorhaben
sei ein Verstoß gegen europäisches Recht. Viele Kommunen haben in
der Vergangenheit Wege gefunden – auch in Zeiten begrenzter Mittel –
die notwendige Ausbildung zu finanzieren. Der Berufsstand der
Fahrlehrer war und ist hierbei immer zu fruchtbarer Zusammenarbeit
bereit.
Es ist aber nicht
akzeptabel, Fahrer, die in Ausübung ihres Dienstes oft Sonderrechte
in Anspruch nehmen müssen, nach laienhafter Ausbildung ohne Prüfung
in den Einsatz zu schicken. Das Vorhaben des
Bundesverkehrsministeriums stellt die Prinzipien der
Verkehrssicherheit in Frage. Das darf man keinesfalls zulassen.
Inzwischen rühren sich erfreulicherweise sowohl bei der Feuerwehr
als auch in der Politik gewichtige Stimmen gegen Blaulichtfahrer
ohne gescheite Ausbildung.
Mit freundlichen
Grüßen
Peter Tschöpe
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