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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2009, Seite 171
Editorial

Feuerwehrfahrer ohne Ausbildung?

Peter Tschöpe
Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die ungeschmälerte Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Rettungskräften ist ein erstrangiges Bürgeranliegen. Dabei geht es um moderne, funktionssichere technische Ausstattung, nicht minder aber um die bestmögliche Ausbildung der Frauen und Männer, die im Einsatzfalle damit umgehen müssen. Für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen heißt dies, sie müssen zuerst eine solide Ausbildung in einer Fahrschule durchlaufen und vor einem unabhängigen Sachverständigen mit Erfolg die Fahrprüfung ablegen. Als zweiter Schritt folgt eine interne Einweisung der Fahrer auf die Erfordernisse der unterschiedlichen Einsätze.

Nun soll das anders werden: Auf seiner Website gibt das Bundesverkehrsministerium neuerdings seine Absicht kund, für Mitglieder der Feuerwehr und der Rettungsdienste das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung außer Kraft zu setzen. Entgegen den eindeutigen Definitionen der Führerscheinklassen in der Zweiten und Dritten EG-Führerscheinrichtlinie ist geplant, von Fahrern der Feuerwehr- und der Rettungsfahrzeuge für das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu 4,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht künftig nur noch den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B zu verlangen. Diese Fahrzeuge gehören aber eindeutig in die Klasse C1. Noch befremdlicher ist die Idee, diese „Fahrberechtigung“ (man vermeidet das Wort Fahrerlaubnis – warum?) ohne Ausbildung in einer Fahrschule und ohne Prüfung vor einem Sachverständigen der Technischen Prüfstelle zu erteilen. Erstaunlich ist dieses Vorhaben besonders auch deshalb, weil die Europäische Kommission dem Bundesverkehrsministerium vor wenigen Wochen mitteilte, das Vorhaben sei ein Verstoß gegen europäisches Recht. Viele Kommunen haben in der Vergangenheit Wege gefunden – auch in Zeiten begrenzter Mittel – die notwendige Ausbildung zu finanzieren. Der Berufsstand der Fahrlehrer war und ist hierbei immer zu fruchtbarer Zusammenarbeit bereit.

Es ist aber nicht akzeptabel, Fahrer, die in Ausübung ihres Dienstes oft Sonderrechte in Anspruch nehmen müssen, nach laienhafter Ausbildung ohne Prüfung in den Einsatz zu schicken. Das Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums stellt die Prinzipien der Verkehrssicherheit in Frage. Das darf man keinesfalls zulassen. Inzwischen rühren sich erfreulicherweise sowohl bei der Feuerwehr als auch in der Politik gewichtige Stimmen gegen Blaulichtfahrer ohne gescheite Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2009

Erscheinungsdatum 15.04.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Feuerwehrfahrer ohne Ausbildung?
 

PC-Prüforte: Wo wird ab Januar am PC geprüft?

  Ausländische Führerscheine: 3-jährige Frist weggefallen
  Neue Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV): Was Fahrlehrer darüber wissen sollten
  Wettbewerb und neues UWG: Was Henry Ford von Werbung hielt
  Die Mautfalle lauert: Lehr-Lkw registrieren lassen
  FleetBoard: Die totale Überwachung?
  Prüfungsrichtlinie geändert: Digitales Kontrollgerät und anderes
  Unfälle auf Landstraßen: ESP muss Standardausrüstung werden
  Ausgleich bei Flaute: Kurzarbeit statt Entlassung
  EFA-Kongress: Budapest mit brillanter Agenda
  Gerichtsurteile: Schieben und Parken von Krafträdern erlaubt (876) Alles Gute kommt von oben (875) Pfeifgeräusche beim Cabrio (874) Auf ländlichem Nebenweg ist angepasst zu fahren (873) Fahrlehrer muss über Gefahrsituation aufklären (872) Rotlichtverstoß mittels geeichter Stoppuhr (871) Landwirtschaftliche Tiertransporte (870) Keine 1%-Regelung für ungeeignetes Fahrzeug (869)