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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
19.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2009, Seite 194 |
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Die Mautfalle lauert
Lehr-Lkw registrieren lassen
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Wie
wir wissen unterliegen Fahrschul-Lkw nicht der Mautpflicht. Dabei
handelt es sich nicht um einen Ausnahmetatbestand. Denn nach § 1 des
Autobahnmautgesetzes (ABMG) sind nur Kraftfahrzeuge und Züge mit
einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mindestens 12 Tonnen, die
ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder
eingesetzt werden, mautpflichtig. Weil Fahrschul-Lkw weder für den
Güterkraftverkehr bestimmt sind noch dafür eingesetzt werden, ist
das ABMG von vornherein nicht anwendbar ...
... wie Fahrschulen der Mautfalle entgehen können und
Verwaltungsaufwand vermieden werden kann, lesen Mitglieder des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und Abonnenten der
Fachzeitschrift
FahrSchulPraxis in der Ausgabe April/2009 auf S. 194.
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