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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
19.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2009, Seite 198 |
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Prüfungsrichtlinie
geändert
Digitales Kontrollgerät und
anderes
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Seit
2006 werden mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattete
Fahrschul-Lkw verwendet. In Anlage 7 der Prüfungsrichtlinie Nrn. 3.1
bis 3.1.6 war bisher nur das analoge Kontrollgerät erwähnt. Zusammen
mit der hierfür erforderlichen Anpassung wurden bei einigen Aufgaben
redaktionelle Änderungen vorgenommen. Allerdings dauerte es einige
Zeit, bevor der von den Experten ausgearbeitete Entwurf vom
Bundesverkehrsministerium fertig gestellt wurde. So war es möglich,
auch die durch die dritte und vierte FeV-Änderungsverordnung
erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Ab 01.04.2009 werden bei der
Prüfung die neuen Aufgabenkarten verwendet. Das Innenministerium hat
mit Schreiben vom 11. März 2009 (AZ 7-3853.1-0/570) die geänderte
Richtlinie für Baden-Württemberg für verbindlich erklärt ...
... die "Änderungen der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um
eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
(Prüfungsrichtlinie)" haben wir für Mitglieder des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und Abonnenten der
Fachzeitschrift mit den
Neuerungen und Änderungen in ROT abgedruckt in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe April/2009, ab S. 198.
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