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Das „Begleitete Fahren" ist
für die Fahranfänger sicherlich eine gute Sache – die Unfälle, die
Statistik wird es erweisen, werden hoffentlich zurückgehen. Jeder
Unfall, der durch BF 17 verhindert wird, rechtfertigt das Modell.
Folgende negative
Begleiterscheinungen sollten allerdings zur Kenntnis genommen werden:
- Es ist unzeitgemäß,
dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. In
vielen der heutigen Patchwork-Familien ist der Vater oft nicht
präsent, oder er ist nicht bereit zu unterschreiben. Bei Beantragung
der Führerscheine Klasse M, L, T, S und B ist der Antragsteller oft
nicht volljährig und dennoch wird hier nicht die Unterschrift der
Eltern verlangt.
Sehr merkwürdig, nicht wahr?
- Die BF
17-Fahrerlaubnis beinhaltet die Klasse M. Wenige machen deshalb mit 16
den Mopedführerschein, wenn sie ihn mit 17 „geschenkt" bekommen. Das
heißt, wenn das Mindestalter für die Klasse M (wie bereits angedacht)
nicht auf 15 herabgesetzt wird, ist die Klasse M weitestgehend tot.
Auf unseren Verband kommt
also eine Menge Arbeit zu. Wir werden ihn jedenfalls dabei unterstützen!
Mit freundlichem Gruß
[Name und Anschrift des
Verfassers
sind der Redaktion bekannt.]
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