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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, in
letzter Zeit beschäftigen sich internationale Experten mit den
Inhalten und Zielen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Um dieses
Thema ging es unlängst auch auf einer Vortragsveranstaltung der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Dort wurde gefordert, die
höheren Ebenen der GDE-Matrix (Goals for Driver Education
= Ziele der Fahrausbildung), also die Fahrmotive und die Bedeutung
des Fahrens für die Lebensplanung in die Prüfung einzubeziehen.
Obschon ein starkes Argument gegen die Laienausbildung, wurde dabei
leider nicht deutlich gemacht, dass die Bedeutung dieser Beweggründe
Inhalte der Ausbildung sein müssen. In der praktischen Prüfung
können diese Themen jedoch nicht geprüft werden. Die Bewerber fahren
weder unter Zeitdruck noch im Überschwang von Emotionen. Auch
Einstellungen lassen sich in der praktischen Prüfung nicht
enträtseln. Missachtet ein Bewerber die Vorfahrt, ist dies nicht
automatisch ein Hinweis auf Rücksichtslosigkeit, sondern schlicht
und einfach eine Fehleinschätzung der Situation. Den Fahrlehrern ist
es nicht fremd, dass zu einer gewissen Rücksichtslosigkeit neigende
Fahrschüler sich in der praktischen Prüfung lammfromm und äußerst
regeltreu geben.
Erfahrungen mit neuen
Prüfungsmethoden in den Niederlanden zeigen, wie sinnvoll es ist,
die Bewerber nicht am „Gängelband“ des Prüfers zu führen. Dort wird
der Bewerber aufgefordert, selbstständig zu fahren, zum Beispiel
nach Wegweisern. Leider hat bislang kein deutscher Experte darauf
hingewiesen, dass unsere Prüfungsrichtlinie seit vielen Jahren das
selbstständige Fahren vorsieht. Danach kann der Bewerber die
Fahrstrecke frei wählen, sofern der Sachverständige es zulässt. Auch
bei den Grundfahraufgaben muss es nicht sein, dass der
Sachverständige festlegt, wo rückwärts gefahren oder eingeparkt
wird. Für die Beurteilung des Könnens ist es jedenfalls viel
aufschlussreicher, wenn der Bewerber diese Stellen selbstständig
auswählen darf. Freilich - und das darf hier nicht unerwähnt bleiben
-, ein solches Maß an Selbstständigkeit setzt eine gründliche
Ausbildung voraus.
Warum wird nicht auch
über entsprechende Erfahrungen in Deutschland berichtet? Liegt es
etwa daran, dass hierzulande noch zu selten so geprüft wird? Es
scheint mir an der Zeit zu sein, dass sich der Gesprächskreis
Fahrerlaubnisprüfung damit befasst und die Wege für eine breitere
Umsetzung dieser Bestimmung der Prüfungsrichtlinie ebnet.
Mit freundlichen
Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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