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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2009, Seite 295
Editorial

Die praktische Prüfung optimieren

Peter Tschöpe
Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in letzter Zeit beschäftigen sich internationale Experten mit den Inhalten und Zielen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Um dieses Thema ging es unlängst auch auf einer Vortragsveranstaltung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Dort wurde gefordert, die höheren Ebenen der GDE-Matrix (Goals for Driver Education = Ziele der Fahrausbildung), also die Fahrmotive und die Bedeutung des Fahrens für die Lebensplanung in die Prüfung einzubeziehen. Obschon ein starkes Argument gegen die Laienausbildung, wurde dabei leider nicht deutlich gemacht, dass die Bedeutung dieser Beweggründe Inhalte der Ausbildung sein müssen. In der praktischen Prüfung können diese Themen jedoch nicht geprüft werden. Die Bewerber fahren weder unter Zeitdruck noch im Überschwang von Emotionen. Auch Einstellungen lassen sich in der praktischen Prüfung nicht enträtseln. Missachtet ein Bewerber die Vorfahrt, ist dies nicht automatisch ein Hinweis auf Rücksichtslosigkeit, sondern schlicht und einfach eine Fehleinschätzung der Situation. Den Fahrlehrern ist es nicht fremd, dass zu einer gewissen Rücksichtslosigkeit neigende Fahrschüler sich in der praktischen Prüfung lammfromm und äußerst regeltreu geben.

Erfahrungen mit neuen Prüfungsmethoden in den Niederlanden zeigen, wie sinnvoll es ist, die Bewerber nicht am „Gängelband“ des Prüfers zu führen. Dort wird der Bewerber aufgefordert, selbstständig zu fahren, zum Beispiel nach Wegweisern. Leider hat bislang kein deutscher Experte darauf hingewiesen, dass unsere Prüfungsrichtlinie seit vielen Jahren das selbstständige Fahren vorsieht. Danach kann der Bewerber die Fahrstrecke frei wählen, sofern der Sachverständige es zulässt. Auch bei den Grundfahraufgaben muss es nicht sein, dass der Sachverständige festlegt, wo rückwärts gefahren oder eingeparkt wird. Für die Beurteilung des Könnens ist es jedenfalls viel aufschlussreicher, wenn der Bewerber diese Stellen selbstständig auswählen darf. Freilich - und das darf hier nicht unerwähnt bleiben -, ein solches Maß an Selbstständigkeit setzt eine gründliche Ausbildung voraus.

Warum wird nicht auch über entsprechende Erfahrungen in Deutschland berichtet? Liegt es etwa daran, dass hierzulande noch zu selten so geprüft wird? Es scheint mir an der Zeit zu sein, dass sich der Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung damit befasst und die Wege für eine breitere Umsetzung dieser Bestimmung der Prüfungsrichtlinie ebnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2009

Erscheinungsdatum 15.06.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Die praktische Prüfung optimieren
  Fit im Verkehr: Neues Marketingkonzept
  Tschöpe: Feuerwehrführerschein ist absurd (Ansprache im Rahmen der Mitgliederversammlung)
  “fit on tour” beim Verbandstag 2009 - Polizei: "Sehr interessiertes Fachpublikum"
  Entgeltfortzahlung für Angestellte (2): Urlaub und Fortbildung
  Künstlersozialabgabe: Sind beauftragende Unternehmen abgabepflichtig?
  Anlage 11 zu § 31 FeV: Änderung der Staatenliste (Texas)
  Gerichtsurteile: Praktische Fahrprüfung am Ort der Hauptwohnung (893) Kein Klebekennzeichen als Nummernschild (892) Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung (891) Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden (890) Haaranalysewerte bei Cannabiskonsum (889) Fahrer bezahlt Abschleppkosten (888) Kfz-Unfall mit angemietetem Lkw mit Hubhebebühne (887) Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen (886) Betriebsveranstaltungen im Steuerrecht (885) Kommunikation mit Sarkasmus und Zynismus (884)