FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2009

November 2009

Oktober 2009

September 2009

August 2009

Juli 2009

Juni 2009

Mai 2009

April 2009

März 2009

Februar 2009

Januar 2009

Übersicht 2009

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2009, Seite 316
Klartext

Tschöpe: "Feuerwehr-Führerschein ist absurd"

(Ansprache im Rahmen
der Mitgliederversammlung)

In seiner Begrüßungsansprache beim Freiburger Verbandstag am 26. April 2009 sprach Vorsitzender Tschöpe eine Reihe wichtiger berufsständischer Themen an. Mit Ausschnitten davon setzen wir die Berichterstattung über die Jahreshauptversammlung fort.

Tschöpe ging unter anderem auch auf die Pläne des Bundesverkehrsministeriums ein, für die Feuerwehr ein Fahrerlaubnis-Sonderrecht einzuführen. Danach sei geplant, Feuerwehrangehörigen die Klasse C1 ohne ordentliche Ausbildung und ohne neutrale Prüfung zukommen zu lassen. Nach einer feuerwehrinternen Schulung und Prüfung sollen junge Feuerwehrleute die Berechtigung erhalten, im Feuerwehreinsatz Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren. Tschöpe: “Ich halte eine solche Vorgehensweise gegenüber den jungen Feuerwehrleuten - nicht zuletzt aus Haftungsgründen - für unverantwortlich. Sie müssen im dichten Verkehr unter Einsatzbedingungen sicher fahren können. Dazu bedarf es einer eingehenden Ausbildung. Wir werden alles uns Mögliche tun, um dieses absurde, gegen EU-Recht verstoßende Ansinnen zu kontern.“

Berufskraftfahrerqualifikation

Zu den neuen Aufgabenfeldern der Fahrlehrer gehöre die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und die sie tragenden Verbände hätten sich von Anfang an dafür eingesetzt, Fahrschulen von Gesetzes wegen als Ausbildungsstätten anzuerkennen. Das sei gelungen, resümierte Tschöpe. Und weiter: „Sie sehen an diesem Beispiel, wie wichtig, ja unverzichtbar es ist, eine starke Berufsvertretung zu haben. Splittergruppen haben da keine Chance. Alle Fahrschulen der Klassen CE und DE können sich auf diesem Gebiet als Ausbildungsstätten engagieren; Fahrlehrer dieser Klassen können als Unterrichtende bei Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätten tätig sein.

Bundeswehr macht Rückzieher

Im Weiteren berichtet Tschöpe über den Rückzieher der Bundeswehr von ihrem Plan, die Fahrausbildung der Soldaten privaten Fahrschulen zu übertragen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände habe alles getan, um die Privatisierung auch organisatorisch voranzubringen. Noch Mitte März dieses Jahres habe es gut ausgesehen, doch in letzter Minute habe das Verteidigungsministerium entschieden, die Ausbildung bei der Bundeswehr zu belassen.

FIT IM VERKEHR

Das 2006 den Verbandsfahrschulen angebotene Programm FIT IM VERKEHR müsse vorankommen. In einer älter werdenden Gesellschaft nähmen analog die Anzahl der älteren Kraftfahrer und damit auch Unkenntnis über neuere Verkehrs- und Verhaltensregeln und über den Umgang mit moderner Auto-Technik, Stichwort Fahrerassistenzsysteme, zu. „Diese Zielgruppe dürfen die Fahrschulen nicht vernachlässigen“, mahnte Tschöpe. In einer Zeit, da die Fahranfänger kontinuierlich weniger werden, sollten Fahrschulen über ihr traditionelles Fahrschulgeschäft hinaus denken. Es sei bedauerlich, dass das Angebot in den zurückliegenden dreieinhalb Jahren nur von wenigen Fahrschulen angenommen wurde. „Wer die Zeichen der Zeit erkannt und sich der neuen Aufgabe gestellt hat, schickt uns äußerst positive Rückmeldungen. Am 1. September dieses Jahres tritt eine umfangreiche Änderung der StVO in Kraft. Das bietet den Fahrschulen eine ausgezeichnete Möglichkeit, das Programm FIT IM VERKEHR aktiv umzusetzen. Der Beirat hat gestern über ein neues Marketingkonzept zu FIT IM VERKEHR beraten. Wir werden dieses Konzept heute Nachmittag vorstellen.“ (Lesen Sie auf Seite 302/303 einen Beitrag zu den Einzelheiten des Marketingprogramms.)

Fahrerassistenzsysteme

„Lernen, mit Fahrerassistenzsystemen umzugehen, gehört in die Ausbildung der künftigen Kraftfahrer“, konstatierte Tschöpe. Es sei deshalb richtig, dass die von den Fahrzeugherstellern angebotenen Assistenzsysteme auch in Prüfungsfahrzeugen zugelassen seien. „Wo, wenn nicht in der Fahrschule, sollen Fahranfänger den sinnvollen Einsatz dieser Systeme kennenlernen?“ Damit nahm Tschöpe zu einem zurzeit sehr kontrovers diskutierten Thema Stellung. Er führte weiter aus, der Fahrlehrer müsse die Fahrschüler selbstverständlich auch darauf vorbereiten, mit Fahrzeugen ohne Assistenzsysteme sicher umgehen zu können, denn die meisten Fahranfänger führen zunächst mit sieben bis zehn Jahre alten Fahrzeugen.

Automatik

Man dürfe ein wichtiges Assistenzsystem nicht vergessen, das man auf Druck der EG vor 26 Jahren quasi aus den Fahrschulen verbannt habe, nämlich das automatische Getriebe. Tschöpe erinnerte dabei an die frühere Regelung: „Bis 1983 durften Fahrschüler die praktische Prüfung auf einem Automatik-Pkw ablegen ohne eine Beschränkung in ihrem Führerschein hinnehmen zu müssen. Sie mussten allerdings nachweisen, dass sie mindestens 6 Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe absolviert hatten. Aus der Unfallstatistik jener Jahre ist keine Häufung von Unfällen junger Fahrer zu ersehen, die auf unzulängliche Fähigkeiten im Umgang mit der Schaltung oder der Kupplung zurückzuführen waren. Viele Kolleginnen und Kollegen berichten sogar, dass junge Deutsche, die ihren Führerschein während eines Studienaufenthaltes in den USA gemacht und ausschließlich auf Automatik gelernt haben, nach ihrer Rückkehr freiwillig in die Fahrschulen kommen, um in einigen Fahrstunden den richtigen Umgang mit Schaltung und Kupplung zu lernen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in jenen Jahren haben wir teilweise ein wichtiges pädagogisches Prinzip außer Acht gelassen. Vielfach wurden die ersten Stunden auf dem Schaltfahrzeug geübt. Heute würden wir es anders machen und der pädagogischen Regel vom Leichten zum Schweren folgen. Das hieße, die ersten Stunden auf Automatik schulen. Wenn dann die Verkehrsbeobachtung einigermaßen sitzt, geht es auf den Schaltwagen. Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie sollte unter wissenschaftlicher Begleitung feststellen lassen, wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler heute benötigt, um Schaltung und Kupplung sicher zu beherrschen. Wenn diese Ergebnisse vorliegen, sollten wir gemeinsam überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Ich bin überzeugt, wir finden in ganz Deutschland genügend weitsichtige Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, an diesem Experiment mitzuwirken. Die neuen Fahrzeuggenerationen mit Hybrid- und Elektroantrieb werden den Trend zum Automatikgetriebe in den nächsten Jahren deutlich beschleunigen, und darauf sollten wir vorbereitet sein.

Dritte EG-Richtlinie

Ein weiterer Schritt der nächsten Zukunft, so Tschöpe weiter, sei die Umsetzung der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie. Das müsse in den nächsten zwei Jahren geschehen. Man hoffe, dass der Bundesgesetzgeber nicht bis zum letzten Moment zögere und der Verordnungsentwurf dann holterdiepolter beraten und verabschiedet werden müsse. „Ich möchte heute nur drei Punkte anmerken:

  1. Der Einschluss der Klasse A1 in die Klasse B wäre aus unserer Sicht ein falscher, der Verkehrssicherheit abträglicher Schritt.
     
  2. Der Verzicht auf die theoretische Prüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A ist unproblematisch. Ein Verzicht auf die praktische Prüfung wäre aber unverantwortlich. Wir Fahrlehrer wollen Verkehrssicherheit. Deshalb plädieren wir eindeutig für die Prüfung.
     
  3. Bei der Klasse B 96, das ist die Führerscheinklasse B, mit der man Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg fahren darf, wenn das zulässige Zuggewicht über 3,5, aber nicht über 4,25 Tonnen liegt, plädieren wir ebenfalls für eine Prüfung. Auch bei dieser Klasse sollte die Vorbereitung auf die Prüfung dem Einzelnen überlassen bleiben. Schließlich darf er mit dem Führerschein Klasse B ohnehin Züge bis 4,25 Tonnen fahren. Eine Erlaubnis ohne vorhergehende Prüfung ist für uns aber nicht akzeptabel.“
 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2009

Erscheinungsdatum 15.06.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Die praktische Prüfung optimieren
  Fit im Verkehr: Neues Marketingkonzept
  Tschöpe: Feuerwehrführerschein ist absurd (Ansprache im Rahmen der Mitgliederversammlung)
  “fit on tour” beim Verbandstag 2009 - Polizei: "Sehr interessiertes Fachpublikum"
  Entgeltfortzahlung für Angestellte (2): Urlaub und Fortbildung
  Künstlersozialabgabe: Sind beauftragende Unternehmen abgabepflichtig?
  Anlage 11 zu § 31 FeV: Änderung der Staatenliste (Texas)
  Gerichtsurteile: Praktische Fahrprüfung am Ort der Hauptwohnung (893) Kein Klebekennzeichen als Nummernschild (892) Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung (891) Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden (890) Haaranalysewerte bei Cannabiskonsum (889) Fahrer bezahlt Abschleppkosten (888) Kfz-Unfall mit angemietetem Lkw mit Hubhebebühne (887) Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen (886) Betriebsveranstaltungen im Steuerrecht (885) Kommunikation mit Sarkasmus und Zynismus (884)