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In seiner
Begrüßungsansprache beim Freiburger Verbandstag am 26. April 2009 sprach
Vorsitzender Tschöpe eine Reihe wichtiger berufsständischer Themen an.
Mit Ausschnitten davon setzen wir die Berichterstattung über die
Jahreshauptversammlung fort.
Tschöpe ging unter anderem
auch auf die Pläne des Bundesverkehrsministeriums ein, für die Feuerwehr
ein Fahrerlaubnis-Sonderrecht einzuführen. Danach sei geplant,
Feuerwehrangehörigen die Klasse C1 ohne ordentliche Ausbildung und ohne
neutrale Prüfung zukommen zu lassen. Nach einer feuerwehrinternen
Schulung und Prüfung sollen junge Feuerwehrleute die Berechtigung
erhalten, im Feuerwehreinsatz Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren.
Tschöpe: “Ich halte eine solche Vorgehensweise gegenüber den jungen
Feuerwehrleuten - nicht zuletzt aus Haftungsgründen - für
unverantwortlich. Sie müssen im dichten Verkehr unter Einsatzbedingungen
sicher fahren können. Dazu bedarf es einer eingehenden Ausbildung. Wir
werden alles uns Mögliche tun, um dieses absurde, gegen EU-Recht
verstoßende Ansinnen zu kontern.“
Berufskraftfahrerqualifikation
Zu den neuen
Aufgabenfeldern der Fahrlehrer gehöre die Aus- und Weiterbildung im
Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation. Die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände und die sie tragenden Verbände hätten sich von Anfang
an dafür eingesetzt, Fahrschulen von Gesetzes wegen als
Ausbildungsstätten anzuerkennen. Das sei gelungen, resümierte Tschöpe.
Und weiter: „Sie sehen an diesem Beispiel, wie wichtig, ja unverzichtbar
es ist, eine starke Berufsvertretung zu haben. Splittergruppen haben da
keine Chance. Alle Fahrschulen der Klassen CE und DE können sich auf
diesem Gebiet als Ausbildungsstätten engagieren; Fahrlehrer dieser
Klassen können als Unterrichtende bei
Berufskraftfahrer-Ausbildungsstätten tätig sein.
Bundeswehr macht Rückzieher
Im Weiteren berichtet
Tschöpe über den Rückzieher der Bundeswehr von ihrem Plan, die
Fahrausbildung der Soldaten privaten Fahrschulen zu übertragen. Die
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände habe alles getan, um die
Privatisierung auch organisatorisch voranzubringen. Noch Mitte März
dieses Jahres habe es gut ausgesehen, doch in letzter Minute habe das
Verteidigungsministerium entschieden, die Ausbildung bei der Bundeswehr
zu belassen.
FIT IM VERKEHR
Das 2006 den
Verbandsfahrschulen angebotene Programm FIT IM VERKEHR müsse
vorankommen. In einer älter werdenden Gesellschaft nähmen analog die
Anzahl der älteren Kraftfahrer und damit auch Unkenntnis über neuere
Verkehrs- und Verhaltensregeln und über den Umgang mit moderner
Auto-Technik, Stichwort Fahrerassistenzsysteme, zu. „Diese Zielgruppe
dürfen die Fahrschulen nicht vernachlässigen“, mahnte Tschöpe. In einer
Zeit, da die Fahranfänger kontinuierlich weniger werden, sollten
Fahrschulen über ihr traditionelles Fahrschulgeschäft hinaus denken. Es
sei bedauerlich, dass das Angebot in den zurückliegenden dreieinhalb
Jahren nur von wenigen Fahrschulen angenommen wurde. „Wer die Zeichen
der Zeit erkannt und sich der neuen Aufgabe gestellt hat, schickt uns
äußerst positive Rückmeldungen. Am 1. September dieses Jahres tritt eine
umfangreiche Änderung der StVO in Kraft. Das bietet den Fahrschulen eine
ausgezeichnete Möglichkeit, das Programm FIT IM VERKEHR aktiv
umzusetzen. Der Beirat hat gestern über ein neues Marketingkonzept zu
FIT IM VERKEHR beraten. Wir werden dieses Konzept heute Nachmittag
vorstellen.“ (Lesen
Sie auf Seite 302/303 einen Beitrag zu den Einzelheiten des
Marketingprogramms.)
Fahrerassistenzsysteme
„Lernen, mit
Fahrerassistenzsystemen umzugehen, gehört in die Ausbildung der
künftigen Kraftfahrer“, konstatierte Tschöpe. Es sei deshalb richtig,
dass die von den Fahrzeugherstellern angebotenen Assistenzsysteme auch
in Prüfungsfahrzeugen zugelassen seien. „Wo, wenn nicht in der
Fahrschule, sollen Fahranfänger den sinnvollen Einsatz dieser Systeme
kennenlernen?“ Damit nahm Tschöpe zu einem zurzeit sehr kontrovers
diskutierten Thema Stellung. Er führte weiter aus, der Fahrlehrer müsse
die Fahrschüler selbstverständlich auch darauf vorbereiten, mit
Fahrzeugen ohne Assistenzsysteme sicher umgehen zu können, denn die
meisten Fahranfänger führen zunächst mit sieben bis zehn Jahre alten
Fahrzeugen.
Automatik
Man dürfe ein wichtiges
Assistenzsystem nicht vergessen, das man auf Druck der EG vor 26 Jahren
quasi aus den Fahrschulen verbannt habe, nämlich das automatische
Getriebe. Tschöpe erinnerte dabei an die frühere Regelung: „Bis 1983
durften Fahrschüler die praktische Prüfung auf einem Automatik-Pkw
ablegen ohne eine Beschränkung in ihrem Führerschein hinnehmen zu
müssen. Sie mussten allerdings nachweisen, dass sie mindestens 6
Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe absolviert hatten. Aus der
Unfallstatistik jener Jahre ist keine Häufung von Unfällen junger Fahrer
zu ersehen, die auf unzulängliche Fähigkeiten im Umgang mit der
Schaltung oder der Kupplung zurückzuführen waren. Viele Kolleginnen und
Kollegen berichten sogar, dass junge Deutsche, die ihren Führerschein
während eines Studienaufenthaltes in den USA gemacht und ausschließlich
auf Automatik gelernt haben, nach ihrer Rückkehr freiwillig in die
Fahrschulen kommen, um in einigen Fahrstunden den richtigen Umgang mit
Schaltung und Kupplung zu lernen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in
jenen Jahren haben wir teilweise ein wichtiges pädagogisches Prinzip
außer Acht gelassen. Vielfach wurden die ersten Stunden auf dem
Schaltfahrzeug geübt. Heute würden wir es anders machen und der
pädagogischen Regel vom Leichten zum Schweren folgen. Das hieße, die
ersten Stunden auf Automatik schulen. Wenn dann die Verkehrsbeobachtung
einigermaßen sitzt, geht es auf den Schaltwagen. Die Deutsche
Fahrlehrer-Akademie sollte unter wissenschaftlicher Begleitung
feststellen lassen, wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler heute
benötigt, um Schaltung und Kupplung sicher zu beherrschen. Wenn diese
Ergebnisse vorliegen, sollten wir gemeinsam überlegen, welche
Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Ich bin überzeugt, wir finden in
ganz Deutschland genügend weitsichtige Kolleginnen und Kollegen, die
bereit sind, an diesem Experiment mitzuwirken. Die neuen
Fahrzeuggenerationen mit Hybrid- und Elektroantrieb werden den Trend zum
Automatikgetriebe in den nächsten Jahren deutlich beschleunigen, und
darauf sollten wir vorbereitet sein.
Dritte
EG-Richtlinie
Ein weiterer Schritt der
nächsten Zukunft, so Tschöpe weiter, sei die Umsetzung der Dritten
EG-Führerscheinrichtlinie. Das müsse in den nächsten zwei Jahren
geschehen. Man hoffe, dass der Bundesgesetzgeber nicht bis zum letzten
Moment zögere und der Verordnungsentwurf dann holterdiepolter beraten
und verabschiedet werden müsse. „Ich möchte heute nur drei Punkte
anmerken:
- Der Einschluss der
Klasse A1 in die Klasse B wäre aus unserer Sicht ein falscher, der
Verkehrssicherheit abträglicher Schritt.
- Der Verzicht auf die
theoretische Prüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A
ist unproblematisch. Ein Verzicht auf die praktische Prüfung wäre
aber unverantwortlich. Wir Fahrlehrer wollen Verkehrssicherheit.
Deshalb plädieren wir eindeutig für die Prüfung.
- Bei der Klasse B 96,
das ist die Führerscheinklasse B, mit der man Züge mit einem
Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg
fahren darf, wenn das zulässige Zuggewicht über 3,5, aber nicht über
4,25 Tonnen liegt, plädieren wir ebenfalls für eine Prüfung. Auch
bei dieser Klasse sollte die Vorbereitung auf die Prüfung dem
Einzelnen überlassen bleiben. Schließlich darf er mit dem
Führerschein Klasse B ohnehin Züge bis 4,25 Tonnen fahren. Eine
Erlaubnis ohne vorhergehende Prüfung ist für uns aber nicht
akzeptabel.“
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