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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
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Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
19.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2009, Seite 342 |
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Künstlersozialabgabe
Sind beauftragende Unternehmen
abgabepflichtig?
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Fahrschulen können sich
die Frage stellen, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK)
zahlen müssen, wenn sie z.B. für ein Betriebsfest einen
Alleinunterhalter engagieren oder ihr Schaufenster von einem
selbstständigen Werbefachmann gestalten lassen ...
... Ralf Nicolai ist der Frage
nachgegangen, in welchen Fällen
eine Fahrschule für einen von ihr engagierten Künstler oder
Werbefachmann Abgaben an die Künstlersozialkasse entrichten muss.
Lesen Sie dazu mehr in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2009, ab S. 342.
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