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Die
„Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen
für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und
selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge“ liest sich fast
so leicht, wie sich ihr Titel nach einmaligem Lesen auswendig hersagen
lässt. Mit dieser
Verordnung hat die Bundesrepublik gleich mehrere EG-Richtlinien in
nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung bringt insbesondere für
Fahrzeughersteller, die nur kleine Serien auflegen, deutliche
Erleichterungen, wenn sie ihre Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten der
EG zulassen wollen. Die Regelungen sind zwingend anzuwenden auf Pkw, Lkw
und ihre Anhänger (Fahrzeuge der EG-Klassen M, N und O). Auf Motorräder
und landwirtschaftliche Zugmaschinen können die Regelungen der
Verordnung angewendet werden.
Wird eine nationale
Kleinserien-Typgenehmigung erteilt, muss diese bei der Zulassung im
Ausland anerkannt werden. Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Ein
Fahrzeug, dem vom Technischen Dienst eines anderen EG-Mitgliedstaates
eine Kleinserien-Typgenehmigung erteilt wurde, wird in der Regel auch in
Deutschland ohne weitere technische Überprüfung zugelassen. Allerdings
sind die Technischen Dienste verpflichtet, alle im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens durchgeführten Überprüfungen zu dokumentieren.
Für Fahrschulen hat diese
Verordnung keine unmittelbare Bedeutung.
Jürgen
Bauer
(Information zu: VkBl.
2009 Seite 317) |