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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2009, Seite 382
EG-Fahrzeug-Genehmigungs-VO

Erleichterungen für Kleinserien

 

Die „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge“ liest sich fast so leicht, wie sich ihr Titel nach einmaligem Lesen auswendig hersagen lässt.

Mit dieser Verordnung hat die Bundesrepublik gleich mehrere EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung bringt insbesondere für Fahrzeughersteller, die nur kleine Serien auflegen, deutliche Erleichterungen, wenn sie ihre Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten der EG zulassen wollen. Die Regelungen sind zwingend anzuwenden auf Pkw, Lkw und ihre Anhänger (Fahrzeuge der EG-Klassen M, N und O). Auf Motorräder und landwirtschaftliche Zugmaschinen können die Regelungen der Verordnung angewendet werden.

Wird eine nationale Kleinserien-Typgenehmigung erteilt, muss diese bei der Zulassung im Ausland anerkannt werden. Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Ein Fahrzeug, dem vom Technischen Dienst eines anderen EG-Mitgliedstaates eine Kleinserien-Typgenehmigung erteilt wurde, wird in der Regel auch in Deutschland ohne weitere technische Überprüfung zugelassen. Allerdings sind die Technischen Dienste verpflichtet, alle im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführten Überprüfungen zu dokumentieren.

Für Fahrschulen hat diese Verordnung keine unmittelbare Bedeutung.

Jürgen Bauer

(Information zu: VkBl. 2009 Seite 317)

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2009

Erscheinungsdatum 15.07.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Gasantrieb - Nutzen für alle
  OLG Bamberg: Abwertende Werbung ist unzulässig
  Ampeldefekt: Darf man trotz ROT weiterfahren?
  Halterpflichten bei Kfz-Veräußerung: Versäumnisse, Risiken und Folgen
  EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung: Erleichterungen für Kleinserien
  IM regelt Einführung der PC-Prüfung: Rahmenbedingungen und Eckpunkte
  Neues Sonderseminar: Trägerzulassung nach AZWV
  Andre Länder - andre Sitten: Bußgelder in Österreich (Interview mit Norbert Hausherr)
  Lkw-Spiegel: Kommt der Diplom-Spiegeleinsteller?
  Gerichtsurteile:  Fehlerhaftes Einfädeln auf die Autobahn (904) Ersatznavi-Beschaffung nach Diebstahl (903) Lkw-Bremsscheiben-Kontrolle (902) Akkuentladung schützt vor Strafe nicht (901) Pkw-Brand wegen falschen Treibstoffs (900) Falsch geblinkt (899) Kein Abzug “neu für alt” bei Brille (898) Berufsunfähigkeit muss konkret beschrieben werden (897) Arglistige Täuschung bei Abofalle (896) Bank muss zahlen (895) Versorgungseinstellung bei Mietrückstand (894)