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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
19.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2009, Seite 384 |
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IM regelt Einführung
der PC-Prüfung
Rahmenbedingungen und Eckpunkte
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Ende Juni
startete die PC-Prüfung als Pilotprojekt im Bereich der
TÜV-Niederlassung Tübingen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat
Anfang Juni die aus seiner Sicht erforderlichen grundlegenden Regelungen
für die Einführung der PC-Prüfung bekannt gegeben.
Die
wichtigsten Punkte:
- In den übrigen
Niederlassungen wird die PC-Prüfung zwischen dem 19. Oktober und dem
4. Dezember 2009 eingeführt. Die Einführungstermine sind in der Anlage
zum Erlass genannt.
- Die erhöhte
PC-Prüfgebühr wird unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung erst ab dem
02.01. 2010 verlangt.
- Prüfungen am PC sind
in allen in der Prüfungsrichtlinie genannten Sprachen möglich; für
fremdsprachige Prüfungen wird kein Zuschlag erhoben.
- Mündliche Prüfungen
werden bei Bedarf ebenfalls am PC durchgeführt, allerdings nur in
deutscher Sprache.
- Prüfungen mit
Dolmetscher oder Mini-Disc sind mit Wirkung 01.01.2010 nicht mehr
zulässig.
- Einzelprüfungen sind
grundsätzlich nur noch für Gehörlose mit Gehörlosendolmetscher
möglich.
Den Erlass des Innenministeriums
Baden-Württemberg vom 08.06.2009 haben wir vollständig in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2009, ab S. 384,
veröffentlicht.
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