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Im
Sozialgesetzbuch III hat der Gesetzgeber Regelungen für die Finanzierung
der Aus- und Weiterbildung von Arbeitsuchenden, Langzeitarbeitslosen und
von Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, getroffen. Zu
diesem Zweck stellt die Arbeitsagentur den Betroffenen
Bildungsgutscheine zur Verfügung. Diese können nur von Unternehmen
eingelöst werden, die nach Vorgaben der Anerkennungs- und
Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) als Maßnahmenträger anerkannt
sind.
Auch Fahrschulen, die
Bildungsgutscheine einlösen wollen, benötigen eine Zertifizierung nach
der AZWV. Beim Inkrafttreten der AZWV hatten wir noch die Hoffnung, die
im Fahrlehrergesetz vorgesehene Verordnung zur Anerkennung von
Qualitätssicherungssystemen (QSS) für Fahrschulen werde in absehbarer
Zeit verabschiedet. Bei der Zertifizierung nach der AZWV spielt die
Ausbildungsqualität nur eine untergeordnete Rolle. Nicht zuletzt deshalb
war es das Bestreben der Fahrlehrerverbände, den Fahrschulen die
Möglichkeit zu verschaffen, ihre Ausbildungsqualität durch ein speziell
auf die Fahrschulen abgestimmtes QSS nachweisen zu können.
Verzögerungen der Verordnungsgebung
Leider hat sich diese
Erwartung wegen Verzögerungen der Verordnungsgebung bis jetzt nicht
realisieren lassen. Weil Fahrschulen Lkw- und Bus-Fahrschüler als Kunden
hatten, deren Ausbildung von der Arbeitsagentur bezahlt wurde, sah sich
inzwischen eine ganze Reihe davon zu einer Zertifizierung nach AZWV
genötigt. Der Verband half bei Anfragen insoweit, als er an den
Ansprechpartner von TÜV SÜD verweisen konnte, der bei der Vorbereitung
der Zertifizierung beratend tätig wurde.
Zertifizierung nach AZWV?
Häufig sind
Fahrschulinhaber der Meinung, sie benötigten eine Zertifizierung nach
der AZWV, wenn sie in die Aus- und Weiterbildung nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz einsteigen wollen. Diese ist
aber nur erforderlich, wenn die Schulung der Kunden nach dem SGB III
gefördert wird. In den letzten Monaten nahm die Zahl der Fahrschulen zu,
die sich über den Weg zur AZWV-Zertifizierung und den Kosten dafür
informieren wollen.
Seminar
mit Spezialisten
Wir haben deshalb zwei
niedersächsische Kollegen gebeten, bei uns in einem zweitägigen Seminar
Interessenten über den Weg zur Trägerzulassung kompetent zu informieren.
Dieter Quentin und Klaus Napierski haben sich in den
zurückliegenden Jahren intensiv mit allen Fragen rund um die
AZWV-Zertifizierung befasst und sich zu Spezialisten auf diesem Gebiet
herangebildet. Sie haben das Seminar bisher mit großem Erfolg in
Niedersachsen und in anderen Bundesländern veranstaltet. Den
Seminarteilnehmern wurde dabei vor allem auch klar vor Augen geführt, ob
sich eine AZWV-Zertifizierung ihres Betriebs lohnt.
Unterschiede werden dargestellt
Die beiden Fachleute
zeigen auch auf, dass und worin sich die Zertifizierung nach der AZWV
inhaltlich signifikant von dem unterscheidet, was ein speziell für
Fahrschulen konzipiertes QS-System ausmacht. Sofern es im
organisatorischen Bereich der Fahrschule Überschneidungen gibt, wird der
Vorstand der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) sich dafür
einsetzen, dass Fahrschulen, die bereits nach der AZWV zertifiziert
sind, bei einer Zertifizierung nach dem von der DFA entwickelten
QS-System für Fahrschulen Erleichterungen bekommen und die Inhalte, die
bei den AZWV-Audits bereits überprüft wurden, nicht erneut auditiert
werden müssen. Auch die Gesellschafter der DEFA-ZERT GmbH haben bereits
deutlich gemacht, dass Fahrschulen, die zunächst nach dem QS-System der
DFA zertifiziert wurden, bei einem Audit für die AZWV-Zertifizierung
vergleichbare Erleichterungen haben werden.
Seminar
bald buchen
Weil mit großem Interesse
an diesem Seminar zu rechnen ist, empfehlen wir baldige Buchung.
Wo und
wann:
Das Seminar beginnt am
Montag, dem 16.11.2009 um 9.00 Uhr im Seminarraum der FSG/TTVA
mbH und endet am Dienstag, dem 17.11.2009 um 16.00 Uhr.
Die
wichtigsten Inhalte:
- Aufbau eines
QS-Systems nach der AZWV
- Anwendung des Systems
in der Fahrschule
- Gesetzliche Grundlagen
der Träger- und der Maßnahmenzulassung
- Kosten der Zulassung
- Das QM-Handbuch für
die Fahrschule.
Das Seminar ist so
aufgebaut, dass die Teilnehmer am Ende alle Schritte bis zur Zulassung
durch die fachkundige Stelle kennen.
Leistungen und Kosten:
Für Mitglieder des
Verbandes oder eines der Bundesvereinigung angehörenden
Landesverbandes beträgt die Seminargebühr 450,00 €, für Nichtmitglieder
585,00 €*, jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt.*
In der Seminargebühr
sind die Pausenverpflegung am Vor- und am Nachmittag sowie
umfangreiche Lehrgangsunterlagen enthalten.
Die Teilnehmerzahl ist
begrenzt. Die Anmeldungen werden deshalb in der Reihenfolge des
Eingangs berücksichtigt.
Zu den Seminarangeboten mit weiteren Informationen,
Kontakt,
Anmeldeformular ...
* In dieser Fassung
berichtigt. / Webmaster
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