FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2009

November 2009

Oktober 2009

September 2009

August 2009

Juli 2009

Juni 2009

Mai 2009

April 2009

März 2009

Februar 2009

Januar 2009

Übersicht 2009

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2009, Seite 389
Neues Sonderseminar

Trägerzulassung nach AZWV

 

Im Sozialgesetzbuch III hat der Gesetzgeber Regelungen für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitsuchenden, Langzeitarbeitslosen und von Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, getroffen. Zu diesem Zweck stellt die Arbeitsagentur den Betroffenen Bildungsgutscheine zur Verfügung. Diese können nur von Unternehmen eingelöst werden, die nach Vorgaben der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) als Maßnahmenträger anerkannt sind.

Auch Fahrschulen, die Bildungsgutscheine einlösen wollen, benötigen eine Zertifizierung nach der AZWV. Beim Inkrafttreten der AZWV hatten wir noch die Hoffnung, die im Fahrlehrergesetz vorgesehene Verordnung zur Anerkennung von Qualitätssicherungssystemen (QSS) für Fahrschulen werde in absehbarer Zeit verabschiedet. Bei der Zertifizierung nach der AZWV spielt die Ausbildungsqualität nur eine untergeordnete Rolle. Nicht zuletzt deshalb war es das Bestreben der Fahrlehrerverbände, den Fahrschulen die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Ausbildungsqualität durch ein speziell auf die Fahrschulen abgestimmtes QSS nachweisen zu können.

Verzögerungen der Verordnungsgebung

Leider hat sich diese Erwartung wegen Verzögerungen der Verordnungsgebung bis jetzt nicht realisieren lassen. Weil Fahrschulen Lkw- und Bus-Fahrschüler als Kunden hatten, deren Ausbildung von der Arbeitsagentur bezahlt wurde, sah sich inzwischen eine ganze Reihe davon zu einer Zertifizierung nach AZWV genötigt. Der Verband half bei Anfragen insoweit, als er an den Ansprechpartner von TÜV SÜD verweisen konnte, der bei der Vorbereitung der Zertifizierung beratend tätig wurde.

Zertifizierung nach AZWV?

Häufig sind Fahrschulinhaber der Meinung, sie benötigten eine Zertifizierung nach der AZWV, wenn sie in die Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz einsteigen wollen. Diese ist aber nur erforderlich, wenn die Schulung der Kunden nach dem SGB III gefördert wird. In den letzten Monaten nahm die Zahl der Fahrschulen zu, die sich über den Weg zur AZWV-Zertifizierung und den Kosten dafür informieren wollen.

Seminar mit Spezialisten

Wir haben deshalb zwei niedersächsische Kollegen gebeten, bei uns in einem zweitägigen Seminar Interessenten über den Weg zur Trägerzulassung kompetent zu informieren. Dieter Quentin und Klaus Napierski haben sich in den zurückliegenden Jahren intensiv mit allen Fragen rund um die AZWV-Zertifizierung befasst und sich zu Spezialisten auf diesem Gebiet herangebildet. Sie haben das Seminar bisher mit großem Erfolg in Niedersachsen und in anderen Bundesländern veranstaltet. Den Seminarteilnehmern wurde dabei vor allem auch klar vor Augen geführt, ob sich eine AZWV-Zertifizierung ihres Betriebs lohnt.

Unterschiede werden dargestellt

Die beiden Fachleute zeigen auch auf, dass und worin sich die Zertifizierung nach der AZWV inhaltlich signifikant von dem unterscheidet, was ein speziell für Fahrschulen konzipiertes QS-System ausmacht. Sofern es im organisatorischen Bereich der Fahrschule Überschneidungen gibt, wird der Vorstand der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) sich dafür einsetzen, dass Fahrschulen, die bereits nach der AZWV zertifiziert sind, bei einer Zertifizierung nach dem von der DFA entwickelten QS-System für Fahrschulen Erleichterungen bekommen und die Inhalte, die bei den AZWV-Audits bereits überprüft wurden, nicht erneut auditiert werden müssen. Auch die Gesellschafter der DEFA-ZERT GmbH haben bereits deutlich gemacht, dass Fahrschulen, die zunächst nach dem QS-System der DFA zertifiziert wurden, bei einem Audit für die AZWV-Zertifizierung vergleichbare Erleichterungen haben werden.

Seminar bald buchen

Weil mit großem Interesse an diesem Seminar zu rechnen ist, empfehlen wir baldige Buchung.

Wo und wann:

Das Seminar beginnt am Montag, dem 16.11.2009 um 9.00 Uhr im Seminarraum der FSG/TTVA mbH und endet am Dienstag, dem 17.11.2009 um 16.00 Uhr.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Aufbau eines QS-Systems nach der AZWV
  • Anwendung des Systems in der Fahrschule
  • Gesetzliche Grundlagen der Träger- und der Maßnahmenzulassung
  • Kosten der Zulassung
  • Das QM-Handbuch für die Fahrschule.

Das Seminar ist so aufgebaut, dass die Teilnehmer am Ende alle Schritte bis zur Zulassung durch die fachkundige Stelle kennen.

Leistungen und Kosten:

Für Mitglieder des Verbandes oder eines der Bundesvereinigung angehörenden Landesverbandes beträgt die Seminargebühr 450,00 €, für Nichtmitglieder 585,00 €*, jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt.*

In der Seminargebühr sind die Pausenverpflegung am Vor- und am Nachmittag sowie umfangreiche Lehrgangsunterlagen enthalten.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden deshalb in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Zu den Seminarangeboten mit weiteren Informationen, Kontakt, Anmeldeformular ...

* In dieser Fassung berichtigt. / Webmaster

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2009

Erscheinungsdatum 15.07.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Gasantrieb - Nutzen für alle
  OLG Bamberg: Abwertende Werbung ist unzulässig
  Ampeldefekt: Darf man trotz ROT weiterfahren?
  Halterpflichten bei Kfz-Veräußerung: Versäumnisse, Risiken und Folgen
  EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung: Erleichterungen für Kleinserien
  IM regelt Einführung der PC-Prüfung: Rahmenbedingungen und Eckpunkte
  Neues Sonderseminar: Trägerzulassung nach AZWV
  Andre Länder - andre Sitten: Bußgelder in Österreich (Interview mit Norbert Hausherr)
  Lkw-Spiegel: Kommt der Diplom-Spiegeleinsteller?
  Gerichtsurteile:  Fehlerhaftes Einfädeln auf die Autobahn (904) Ersatznavi-Beschaffung nach Diebstahl (903) Lkw-Bremsscheiben-Kontrolle (902) Akkuentladung schützt vor Strafe nicht (901) Pkw-Brand wegen falschen Treibstoffs (900) Falsch geblinkt (899) Kein Abzug “neu für alt” bei Brille (898) Berufsunfähigkeit muss konkret beschrieben werden (897) Arglistige Täuschung bei Abofalle (896) Bank muss zahlen (895) Versorgungseinstellung bei Mietrückstand (894)