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Am
31.3.2009 traten die Regelungen über die Nachrüstung von schweren Lkw
mit zusätzlichen Spiegeln gemäß der Richtlinie 2007/38/EG in Kraft.
Seitdem müssen Lkw über 3,5 Tonnen zG, die nach dem 01.01.2000 erstmals
zugelassen wurden, mit verbesserten Spiegeln ausgerüstet sein. Die neuen
Spiegel sollen das Risiko des Übersehens von neben und unmittelbar vor
dem Lkw/Lastzug befindlichen Radfahrern und Fußgängern mindern.
Wer erinnert sich noch an
die Zeiten, als Lkw rechts und links nur einen relativ kleinen Spiegel
haben mussten? Das ist längst vorbei, denn die hohe Verkehrsdichte von
heute, besonders auch die Zunahme des Fahrradverkehrs, verlangt Spiegel
mit geringsten toten Winkeln. Insbesondere beim Rechtsabbiegen besteht
für Brummi-Fahrer die Gefahr, Radfahrer und Fußgänger zu übersehen, was
meistens schlimme Folgen hat. Deshalb hat der Gesetzgeber in den
zurückliegenden Jahren für Nutzfahrzeuge nicht nur größere
Spiegelflächen, sondern auch zusätzliche Spiegel vorgeschrieben.
Rampenspiegel, Weitwinkelspiegel, Frontspiegel, Hauptaußenspiegel bilden
heute ein integriertes Spiegelsystem.
Spiegeleinstellung
Doch was nützen die
besten Spiegelsysteme, wenn sie nicht richtig eingestellt sind? Der
pflichtbewusste Fahrer hat früher vor Fahrtbeginn die Einstellung seiner
Spiegel kurz überprüft. Dabei sollten noch ein schmaler Streifen des
Fahrzeugs und ansonsten die Fahrbahn rechts und links neben dem Fahrzeug
einzusehen sein. Da Beifahrer immer seltener an Bord waren, boten die
Lkw- und Omnibushersteller zur Erleichterung bald elektrisch bedienbare
Spiegel an. Inzwischen ist das Spiegelsystem aber so komplex, dass
richtiges Einstellen der Spiegel zu einer Wissenschaft geworden und ohne
Hilfe gar nicht mehr möglich ist. Technische Dienste und Niederlassungen
der Fahrzeughersteller bieten neuerdings eigens für die
Spiegeleinstellung markierte Plätze an. Fraglich bleibt nur, ob sich
jeder Fahrer die Zeit nimmt, die Spiegel nicht nur korrekt einzustellen,
sondern sie auch regelmäßig zu überprüfen. Wir drucken nachstehend
Auszüge aus einem von DEKRA herausgegebenen Merkblatt ab, welche die
richtige Spiegeleinstellung erläutern.

Spezieller Prüfungsteil?
Muss demnächst die
Prüfzeit für die Lkw- und Busklassen um 15 Minuten verlängert werden, um
den Führerscheinbewerbern ausreichend Gelegenheit zu geben, die
Fähigkeit der richtigen Spiegeleinstellung nachweisen zu können? Bekommt
der Fahrer, der die Spiegeleinstellung in weniger als zwei Minuten
ordnungsgemäß erledigt, den Titel „Diplom-Spiegeleinsteller“? Bleibt die
Frage, ob diesem Könner im entscheidenden Moment die Zeit bleibt, in den
richtigen Spiegel zu gucken. Genug der Ironie! Technisch müsste es doch
möglich sein, Lkw und Busse mit Sensoren auszustatten, die Alarm
schlagen, wenn sich Personen oder Fahrzeuge im Gefahrenbereich befinden.
Die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren dieser technischen
Hilfen will aber wohl niemand übernehmen. Deshalb wird die Verantwortung
auch weiterhin beim ohnehin stark belasteten Fahrer bleiben.
Sichtfeldmarkierung mit Bemaßung

Jürgen
Bauer
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