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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2009, Seite 394
Lkw-Spiegel

Kommt der Diplom-Spiegeleinsteller?

 

Am 31.3.2009 traten die Regelungen über die Nachrüstung von schweren Lkw mit zusätzlichen Spiegeln gemäß der Richtlinie 2007/38/EG in Kraft. Seitdem müssen Lkw über 3,5 Tonnen zG, die nach dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden, mit verbesserten Spiegeln ausgerüstet sein. Die neuen Spiegel sollen das Risiko des Übersehens von neben und unmittelbar vor dem Lkw/Lastzug befindlichen Radfahrern und Fußgängern mindern.

Wer erinnert sich noch an die Zeiten, als Lkw rechts und links nur einen relativ kleinen Spiegel haben mussten? Das ist längst vorbei, denn die hohe Verkehrsdichte von heute, besonders auch die Zunahme des Fahrradverkehrs, verlangt Spiegel mit geringsten toten Winkeln. Insbesondere beim Rechtsabbiegen besteht für Brummi-Fahrer die Gefahr, Radfahrer und Fußgänger zu übersehen, was meistens schlimme Folgen hat. Deshalb hat der Gesetzgeber in den zurückliegenden Jahren für Nutzfahrzeuge nicht nur größere Spiegelflächen, sondern auch zusätzliche Spiegel vorgeschrieben. Rampenspiegel, Weitwinkelspiegel, Frontspiegel, Hauptaußenspiegel bilden heute ein integriertes Spiegelsystem.

Spiegeleinstellung

Doch was nützen die besten Spiegelsysteme, wenn sie nicht richtig eingestellt sind? Der pflichtbewusste Fahrer hat früher vor Fahrtbeginn die Einstellung seiner Spiegel kurz überprüft. Dabei sollten noch ein schmaler Streifen des Fahrzeugs und ansonsten die Fahrbahn rechts und links neben dem Fahrzeug einzusehen sein. Da Beifahrer immer seltener an Bord waren, boten die Lkw- und Omnibushersteller zur Erleichterung bald elektrisch bedienbare Spiegel an. Inzwischen ist das Spiegelsystem aber so komplex, dass richtiges Einstellen der Spiegel zu einer Wissenschaft geworden und ohne Hilfe gar nicht mehr möglich ist. Technische Dienste und Niederlassungen der Fahrzeughersteller bieten neuerdings eigens für die Spiegeleinstellung markierte Plätze an. Fraglich bleibt nur, ob sich jeder Fahrer die Zeit nimmt, die Spiegel nicht nur korrekt einzustellen, sondern sie auch regelmäßig zu überprüfen. Wir drucken nachstehend Auszüge aus einem von DEKRA herausgegebenen Merkblatt ab, welche die richtige Spiegeleinstellung erläutern.

Spezieller Prüfungsteil?

Muss demnächst die Prüfzeit für die Lkw- und Busklassen um 15 Minuten verlängert werden, um den Führerscheinbewerbern ausreichend Gelegenheit zu geben, die Fähigkeit der richtigen Spiegeleinstellung nachweisen zu können? Bekommt der Fahrer, der die Spiegeleinstellung in weniger als zwei Minuten ordnungsgemäß erledigt, den Titel „Diplom-Spiegeleinsteller“? Bleibt die Frage, ob diesem Könner im entscheidenden Moment die Zeit bleibt, in den richtigen Spiegel zu gucken. Genug der Ironie! Technisch müsste es doch möglich sein, Lkw und Busse mit Sensoren auszustatten, die Alarm schlagen, wenn sich Personen oder Fahrzeuge im Gefahrenbereich befinden. Die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren dieser technischen Hilfen will aber wohl niemand übernehmen. Deshalb wird die Verantwortung auch weiterhin beim ohnehin stark belasteten Fahrer bleiben.

Sichtfeldmarkierung mit Bemaßung

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2009

Erscheinungsdatum 15.07.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Gasantrieb - Nutzen für alle
  OLG Bamberg: Abwertende Werbung ist unzulässig
  Ampeldefekt: Darf man trotz ROT weiterfahren?
  Halterpflichten bei Kfz-Veräußerung: Versäumnisse, Risiken und Folgen
  EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung: Erleichterungen für Kleinserien
  IM regelt Einführung der PC-Prüfung: Rahmenbedingungen und Eckpunkte
  Neues Sonderseminar: Trägerzulassung nach AZWV
  Andre Länder - andre Sitten: Bußgelder in Österreich (Interview mit Norbert Hausherr)
  Lkw-Spiegel: Kommt der Diplom-Spiegeleinsteller?
  Gerichtsurteile:  Fehlerhaftes Einfädeln auf die Autobahn (904) Ersatznavi-Beschaffung nach Diebstahl (903) Lkw-Bremsscheiben-Kontrolle (902) Akkuentladung schützt vor Strafe nicht (901) Pkw-Brand wegen falschen Treibstoffs (900) Falsch geblinkt (899) Kein Abzug “neu für alt” bei Brille (898) Berufsunfähigkeit muss konkret beschrieben werden (897) Arglistige Täuschung bei Abofalle (896) Bank muss zahlen (895) Versorgungseinstellung bei Mietrückstand (894)