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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, seit
Ende 2006 ist es bekannt: Wer am 10. September 2009 noch keinen
Führerschein der C-Klassen besitzt, aber künftig Fahrzeuge dieser
Klassen gewerblich führen will, muss außer dem Führerschein
zusätzlich die Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erwerben. Der 10.09. 2008
machte als Stichtag für Busfahrer wegen der verhältnismäßig
geringeren Anzahl der Betroffenen keine nennenswerten Probleme. In
diesem Jahr dürfte das zusätzliche Ausbildungs- und
Prüfungsaufkommen Fahrschulen und Prüfstellen an ihre
Kapazitätsgrenzen führen. Ende Juli lagen bei den Prüfstellen in
Baden-Württemberg rund 11.000 Prüfaufträge in den Lkw-Klassen vor;
etwa 1.500 weitere Anträge dürften noch bei den
Fahrerlaubnisbehörden liegen.
Jetzt sind alle
Beteiligten, Fahrerlaubnisbehörden, Fahrschulen und TÜV aufgerufen,
alles zu tun, damit am Stichtag möglichst alle Bewerber zumindest
die Fahrerlaubnis für eine C-Klasse besitzen. Inhaber der Klasse 3
oder der Klasse C1 sind vom Stichtag nicht betroffen; sie gelten als
grundqualifiziert. Erfreulicherweise hat das Innenministerium die
Fahrerlaubnisbehörden informiert, dass Bewerbern, die sowohl die
Klasse C als auch die Klasse CE beantragt haben, nach bestandener
Prüfung Klasse C eine vorläufige Prüfungsbescheinigung nach § 22
Abs. 4 FeV ausgestellt werden soll. Damit wird die Fahrerlaubnis
erteilt und die Grundqualifikation ist gegeben, auch wenn die
CE-Prüfung erst nach dem 10.09. abgelegt wird.
Der TÜV hat alle
Sachverständigen und Prüfer gebeten, ihre Urlaubswünsche soweit wie
möglich in den Herbst zu verschieben. Auch wenn dies nicht für jeden
TÜV-Mitarbeiter möglich sein wird, haben doch viele diese Bitte
akzeptiert. Außerdem wurde in den letzten Monaten ausgeschiedenen
Mitarbeitern angeboten, sich vorübergehend reaktivieren zu lassen.
Schließlich wurden bei der Mitarbeitervertretung Überstunden
beantragt. Die Fahrlehrer werden, da bin ich sicher, Verständnis
dafür haben, dass für konzentriertes, korrektes Prüfen ein
zeitliches Limit pro Tag unverzichtbar ist.
Und was können die
Fahrschulen zur Minderung des Stichtagsdrucks beitragen? Erstens
wäre es auch vor einem solchen Stichtag unverantwortlich, Bewerber
auf gut Glück in die Prüfung zu schicken. Zweitens können wir bei
Bewerbern der anderen Klassen um Verständnis für ihre um eine oder
zwei Wochen verzögerte Prüfung werben. Und drittens sollten wir die
Bewerber mit schon bestandener C-Prüfung bitten, ihre CE-Prüfung auf
die Zeit nach dem 10.09. zu verschieben; allein damit könnten etwa
6.000 Prüfungen auf die Zeit nach dem Stichtag verlegt werden. Wenn
alle Beteiligten alles ihnen Mögliche tun, werden wir diesen
Stichtag genauso erfolgreich bewältigen wie den der
Jahrhundertreform des Führerscheins am 31. Dezember 1998.
Mit freundlichen
Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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