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Die
Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat
am 25.04.2009 den Vorstand beauftragt, in Gesprächen mit der TP-Leitung
nach Wegen zu suchen, die theoretische Prüfung am PC auch in
Fahrschulräumen durchzuführen. In mehreren Gesprächsrunden spielten der
TP-Leiter und der Verbandsvorsitzende alle Variationen durch. Für
Mittwoch, 08.07.2009, war das Jahresgespräch zwischen TP-Leitung und
Verbandsvorstand geplant. An dieser Besprechung nahmen der TP-Leiter
Marcellus Kaup, die beiden Regionalleiter Friedrich Hering und Richard
Kurz sowie Wolfgang Eichler von der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto
Service GmbH und Martin Jost, Direktor Sachverständigenwesen, teil. Der
Verband war durch den gesamten Vorstand vertreten.
Punkt 1 der umfangreichen
Tagesordnung war die organisatorische Abwicklung der Theorie-Prüfung am
PC. Um für begriffliche Klarheit zu sorgen, einigten sich die
Gesprächsteilnehmer auf folgende Sprachregelung:
Prüfungstag: Ein
Kalendertag an dem Prüfungen stattfinden.
Prüftermin: Eine
organisatorische Einheit, die aus mehreren Prüfungsdurchgängen
bestehen kann.
Prüfungsdurchgang:
Der Verlauf einer Prüfung, die innerhalb eines festgelegten
Zeitfensters mit namentlich benannten Bewerbern stattfindet.
An einem Prüfungstag
können mehrere Prüftermine stattfinden. Jeder Prüftermin
wird mehrere Prüfungsdurchgänge haben. Um ein bürgernahes, flexibles und
flächendeckendes Prüfungsangebot sicherzustellen, hat der TÜV SÜD
insgesamt 121 Prüflokale eingeplant. Davon sind 35 Standorte neu. Das
heißt, die PCs können in der Regel nicht fest installiert werden.
Vielmehr bringt der Sachverständige das gesamte Prüfungsgerät, bestehend
aus einem Prüferkoffer mit Laptop und Drucker sowie zwei bis drei
Koffern mit jeweils 5 Bewerber-PCs mit.
Datenschutz, Datensicherheit
Um die vom Datenschutz
geforderte Datensicherheit herzustellen und Manipulationen weitgehend
verhindern zu können, müssen alle Bewerber-PCs mit dem Prüfer-PC
verbunden werden. Schließlich muss jeder Tastendruck des Bewerbers
unmittelbar auf den Prüfer-PC übertragen werden, damit bei einem
plötzlichen Ausfall eines Geräts der Bewerber seine Prüfung an der
Stelle fortsetzen kann, an der er vor dem Geräteausfall angekommen war.
Der Einsatz einfacher Terminals, wie sie z.B. in den Fahrschulen
verwendet werden, ist deshalb ausgeschlossen.
Auf-
und Abbau des Systems
Um ohne störanfällige
Kabel auszukommen, muss ein leistungsfähiges, sicheres W-LAN-Netz
aufgebaut werden. Der Transport der Geräte in den Prüfungsraum, die
Installation der Bewerber-PCs und der Aufbau des W-LAN-Netzes erfordern
ebenso wie der Abbau und Rücktransport einen Zeitbedarf von 30 bis 40
Minuten je Prüftermin.
Führt ein
Sachverständiger an einem Prüfungstag mehrere Prüfungstermine durch, ist
dieser Regieaufwand für jeden einzelnen Termin erforderlich. Lediglich
an größeren Prüfstellen, wo die Rechner regelmäßig genutzt werden, lohnt
sich die Festinstallation.
Flächendeckung
Der Verbandsvorstand
machte erneut deutlich, dass im Interesse einer für die Prüflinge
zumutbaren Entfernung und häufigen Prüffrequenz in der Fläche auch
Prüfungstermine mit weniger als 30 Bewerbern angeboten werden müssen.
Dies müsse auch wirtschaftlich möglich sein, weil an den großen
Prüfstellen in einem Prüfungstermin auch bis zu sieben
Prüfungsdurchgänge möglich seien. Für begründete Einzelfälle wurde die
hierzu schon früher gegebene Zusage der TP-Leitung erneut bestätigt.
30
Bewerber pro Prüfungstermin
Nach diesen Darlegungen
war nachvollziehbar, dass aus wirtschaftlichen Gründen pro
Prüfungstermin 30 Bewerber erforderlich sind. Nach Aussage der
TP-Leitung sind in Baden-Württemberg nur etwa zwei Fahrschulen in der
Lage, in Abständen von zwei Wochen Prüfungstermine mit 30 Bewerbern
zusammenzustellen. Weitere zehn könnten dies innerhalb von drei Wochen
schaffen. In Gesprächen der Niederlassungsleiter und der
FE-Verantwortlichen in ganz Baden-Württemberg wurde deutlich, dass nur
sehr wenige Fahrschulen bereit sind, ihre Kunden zu Theorieprüfungen in
die Räume der Mitbewerber zu schicken.
Gleichbehandlung der Bewerber
Sie ziehen vielmehr
neutrale Räume vor. Nachdem zumindest einer der Protagonisten der
Prüfung in Fahrschulräumen mehrmals erklärt hatte, er wolle sich mit der
Prüfung in seinen Räumen Wettbewerbsvorteile verschaffen, sah sich der
TÜV SÜD aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrschüler und
Fahrschulen außerstande, die Wünsche der südbadischen Fahrlehrer zu
erfüllen. Die Verbandsvertreter konnten den vorgetragenen Gründen keine
überzeugenden Argumente für den Verbleib der Prüfungen in
Fahrschulräumen entgegensetzen. Sie unterstrichen aber ihre von Anfang
an vorgebrachte Forderung, dass bei der Auswahl der neutralen Prüfräume
darauf geachtet werden müsse, dass die Räume mit öffentlichen
Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, angemessene Aufenthaltsträume sowie
sanitäre Anlagen für die wartenden Bewerber zur Verfügung stehen.
Welche
Fehler?
Von vielen Fahrlehrern
wird bemängelt, dass sie am Ende der Prüfung am PC nicht mehr die
Möglichkeit haben, die von ihren Kunden falsch beantworteten Fragen
anzusehen. Die Vertreter des TÜV SÜD machten deutlich, dass dieses
Problem losgelöst von der Örtlichkeit der Prüfung gesehen werden muss.
Auch bei einer Prüfung in den Räumen der Fahrschule wäre dies nicht
möglich. Die Anwesenheit der Fahrlehrer im Prüfungsraum während der
Prüfungen käme - wie auch schon jetzt - aus Gründen der Gleichbehandlung
und der Integrität der Prüfung nicht in Betracht. Der Bewerber könne das
Ergebnis seiner Prüfung und alle gegebenen Antworten und die korrekten
Lösungen noch einmal genau anschauen. Er erhält außerdem vom
Sachverständigen ein Prüfprotokoll mit dem Ergebnis der Prüfung, das
nach Themenbereichen gegliedert ist.
Flexible, kundenorientierte Lösungen
Bei den organisatorischen
Fragen zu den Prüfungsabläufen und der Anmeldung der Bewerber
vereinbarten beide Seiten, dass flexible kundenorientierte Lösungen in
den Niederlassungen diskutiert werden müssen. Da bereits heute die
Abläufe von Niederlassung zu Niederlassung unterschiedlich sind, könne
eine zentrale Regelung eher schaden als nützen. Nach einem halben Jahr,
also im Sommer 2010, soll ein Erfahrungsaustausch stattfinden und -
falls erforderlich - nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht werden.
Rechtzeitige Meldung
Deutlich wurde aber, dass
die Abläufe in den einzelnen Prüfterminen nur sichergestellt werden
können, wenn die Fahrschulen ihre Bewerber wie vereinbart spätestens
drei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin namentlich melden. Gut
organisierte Fahrschulen hatten damit in den zurückliegenden Jahren kein
Problem. Die Möglichkeit, noch kurzfristig einen zusätzlichen Bewerber
zur Prüfung vorzustellen, wird künftig aus Platzgründen nicht mehr
möglich sein. Die Niederlassungen werden etwa vier bis sechs Wochen vor
dem Start alle von ihnen betreuten Fahrschulen einladen und dabei auch
die Bewerber-PCs vorstellen sowie eine oder zwei Musterprüfungen
durchführen. Über die weiteren Gesprächsinhalte informieren wir in der
nächsten Ausgabe ausführlich.
Peter
Tschöpe
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