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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2009, Seite 444
PC-Prüfung

TÜV: Das Aus für Prüfungen in Fahrschulen ist besiegelt

 

Die Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat am 25.04.2009 den Vorstand beauftragt, in Gesprächen mit der TP-Leitung nach Wegen zu suchen, die theoretische Prüfung am PC auch in Fahrschulräumen durchzuführen. In mehreren Gesprächsrunden spielten der TP-Leiter und der Verbandsvorsitzende alle Variationen durch. Für Mittwoch, 08.07.2009, war das Jahresgespräch zwischen TP-Leitung und Verbandsvorstand geplant. An dieser Besprechung nahmen der TP-Leiter Marcellus Kaup, die beiden Regionalleiter Friedrich Hering und Richard Kurz sowie Wolfgang Eichler von der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH und Martin Jost, Direktor Sachverständigenwesen, teil. Der Verband war durch den gesamten Vorstand vertreten.

Punkt 1 der umfangreichen Tagesordnung war die organisatorische Abwicklung der Theorie-Prüfung am PC. Um für begriffliche Klarheit zu sorgen, einigten sich die Gesprächsteilnehmer auf folgende Sprachregelung:

Prüfungstag: Ein Kalendertag an dem Prüfungen stattfinden.

Prüftermin: Eine organisatorische Einheit, die aus mehreren Prüfungsdurchgängen bestehen kann.

Prüfungsdurchgang: Der Verlauf einer Prüfung, die innerhalb eines festgelegten Zeitfensters mit namentlich benannten Bewerbern stattfindet.

An einem Prüfungstag können mehrere Prüftermine stattfinden. Jeder Prüftermin wird mehrere Prüfungsdurchgänge haben. Um ein bürgernahes, flexibles und flächendeckendes Prüfungsangebot sicherzustellen, hat der TÜV SÜD insgesamt 121 Prüflokale eingeplant. Davon sind 35 Standorte neu. Das heißt, die PCs können in der Regel nicht fest installiert werden. Vielmehr bringt der Sachverständige das gesamte Prüfungsgerät, bestehend aus einem Prüferkoffer mit Laptop und Drucker sowie zwei bis drei Koffern mit jeweils 5 Bewerber-PCs mit.

Datenschutz, Datensicherheit

Um die vom Datenschutz geforderte Datensicherheit herzustellen und Manipulationen weitgehend verhindern zu können, müssen alle Bewerber-PCs mit dem Prüfer-PC verbunden werden. Schließlich muss jeder Tastendruck des Bewerbers unmittelbar auf den Prüfer-PC übertragen werden, damit bei einem plötzlichen Ausfall eines Geräts der Bewerber seine Prüfung an der Stelle fortsetzen kann, an der er vor dem Geräteausfall angekommen war. Der Einsatz einfacher Terminals, wie sie z.B. in den Fahrschulen verwendet werden, ist deshalb ausgeschlossen.

Auf- und Abbau des Systems

Um ohne störanfällige Kabel auszukommen, muss ein leistungsfähiges, sicheres W-LAN-Netz aufgebaut werden. Der Transport der Geräte in den Prüfungsraum, die Installation der Bewerber-PCs und der Aufbau des W-LAN-Netzes erfordern ebenso wie der Abbau und Rücktransport einen Zeitbedarf von 30 bis 40 Minuten je Prüftermin.

Führt ein Sachverständiger an einem Prüfungstag mehrere Prüfungstermine durch, ist dieser Regieaufwand für jeden einzelnen Termin erforderlich. Lediglich an größeren Prüfstellen, wo die Rechner regelmäßig genutzt werden, lohnt sich die Festinstallation.

Flächendeckung

Der Verbandsvorstand machte erneut deutlich, dass im Interesse einer für die Prüflinge zumutbaren Entfernung und häufigen Prüffrequenz in der Fläche auch Prüfungstermine mit weniger als 30 Bewerbern angeboten werden müssen. Dies müsse auch wirtschaftlich möglich sein, weil an den großen Prüfstellen in einem Prüfungstermin auch bis zu sieben Prüfungsdurchgänge möglich seien. Für begründete Einzelfälle wurde die hierzu schon früher gegebene Zusage der TP-Leitung erneut bestätigt.

30 Bewerber pro Prüfungstermin

Nach diesen Darlegungen war nachvollziehbar, dass aus wirtschaftlichen Gründen pro Prüfungstermin 30 Bewerber erforderlich sind. Nach Aussage der TP-Leitung sind in Baden-Württemberg nur etwa zwei Fahrschulen in der Lage, in Abständen von zwei Wochen Prüfungstermine mit 30 Bewerbern zusammenzustellen. Weitere zehn könnten dies innerhalb von drei Wochen schaffen. In Gesprächen der Niederlassungsleiter und der FE-Verantwortlichen in ganz Baden-Württemberg wurde deutlich, dass nur sehr wenige Fahrschulen bereit sind, ihre Kunden zu Theorieprüfungen in die Räume der Mitbewerber zu schicken.

Gleichbehandlung der Bewerber

Sie ziehen vielmehr neutrale Räume vor. Nachdem zumindest einer der Protagonisten der Prüfung in Fahrschulräumen mehrmals erklärt hatte, er wolle sich mit der Prüfung in seinen Räumen Wettbewerbsvorteile verschaffen, sah sich der TÜV SÜD aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrschüler und Fahrschulen außerstande, die Wünsche der südbadischen Fahrlehrer zu erfüllen. Die Verbandsvertreter konnten den vorgetragenen Gründen keine überzeugenden Argumente für den Verbleib der Prüfungen in Fahrschulräumen entgegensetzen. Sie unterstrichen aber ihre von Anfang an vorgebrachte Forderung, dass bei der Auswahl der neutralen Prüfräume darauf geachtet werden müsse, dass die Räume mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, angemessene Aufenthaltsträume sowie sanitäre Anlagen für die wartenden Bewerber zur Verfügung stehen.

Welche Fehler?

Von vielen Fahrlehrern wird bemängelt, dass sie am Ende der Prüfung am PC nicht mehr die Möglichkeit haben, die von ihren Kunden falsch beantworteten Fragen anzusehen. Die Vertreter des TÜV SÜD machten deutlich, dass dieses Problem losgelöst von der Örtlichkeit der Prüfung gesehen werden muss. Auch bei einer Prüfung in den Räumen der Fahrschule wäre dies nicht möglich. Die Anwesenheit der Fahrlehrer im Prüfungsraum während der Prüfungen käme - wie auch schon jetzt - aus Gründen der Gleichbehandlung und der Integrität der Prüfung nicht in Betracht. Der Bewerber könne das Ergebnis seiner Prüfung und alle gegebenen Antworten und die korrekten Lösungen noch einmal genau anschauen. Er erhält außerdem vom Sachverständigen ein Prüfprotokoll mit dem Ergebnis der Prüfung, das nach Themenbereichen gegliedert ist.

Flexible, kundenorientierte Lösungen

Bei den organisatorischen Fragen zu den Prüfungsabläufen und der Anmeldung der Bewerber vereinbarten beide Seiten, dass flexible kundenorientierte Lösungen in den Niederlassungen diskutiert werden müssen. Da bereits heute die Abläufe von Niederlassung zu Niederlassung unterschiedlich sind, könne eine zentrale Regelung eher schaden als nützen. Nach einem halben Jahr, also im Sommer 2010, soll ein Erfahrungsaustausch stattfinden und - falls erforderlich - nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht werden.

Rechtzeitige Meldung

Deutlich wurde aber, dass die Abläufe in den einzelnen Prüfterminen nur sichergestellt werden können, wenn die Fahrschulen ihre Bewerber wie vereinbart spätestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin namentlich melden. Gut organisierte Fahrschulen hatten damit in den zurückliegenden Jahren kein Problem. Die Möglichkeit, noch kurzfristig einen zusätzlichen Bewerber zur Prüfung vorzustellen, wird künftig aus Platzgründen nicht mehr möglich sein. Die Niederlassungen werden etwa vier bis sechs Wochen vor dem Start alle von ihnen betreuten Fahrschulen einladen und dabei auch die Bewerber-PCs vorstellen sowie eine oder zwei Musterprüfungen durchführen. Über die weiteren Gesprächsinhalte informieren wir in der nächsten Ausgabe ausführlich.

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe August 2009

Erscheinungsdatum 15.08.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

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