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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2009, Seite 531
Editorial

Es ist geschafft!

Peter Tschöpe
Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

ein markantes Datum, dieser 09.09.2009, dem nicht nur Heiratswillige, sondern auch die Lkw-Fahrschulen, die Führerscheinbehörden, die TP-Leitung und die Prüfer mit einer gewissen Spannung entgegensahen. Dieser von der EU-Kommission in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsrichtlinie festgelegte Stichtag bedeutet: Wer einen spätestens an diesem Tag ausgestellten Lkw-Führerschein besitzt, gilt als grundqualifiziert. Hingegen muss der Inhaber eines erst danach ausgestellten Führerscheins zusätzlich die Grundqualifikation erwerben. Das fordert von den Betroffenen erheblichen Zeitaufwand und zusätzliche Kosten. Deshalb war anzunehmen, dass in den Wochen und Monaten vor dem Stichtag die Anzahl der Lkw-Führerscheininteressenten deutlich ansteigen würde – und so kam es auch.

Die TP-Leitung hatte schon zu Jahresbeginn zugesagt, alle verfügbaren Mitarbeiter einzusetzen, Samstagstermine anzubieten und, falls nötig, auch Ruheständler zu reaktivieren. Gleichwohl waren einige Kolleginnen und Kollegen skeptisch, ob die Zusagen auch mit der notwendigen Konsequenz umgesetzt würden. Je näher der Tag heranrückte, desto mehr stieg die Sorge der Fahrlehrer, einer oder mehrere ihrer Schüler könnten die Chance verpassen. Aber am 10.09. waren schließlich alle zufrieden. Mag es an der einen oder anderen Stelle manches Mal ein bisschen gehakt haben, so wurden dank des vorbildlichen Einsatzes aller Beteiligten die Hürden auch dort genommen. Herzlicher Dank gebührt den Führerscheinstellen, die am 09.09. ihre Schalter länger besetzt ließen, um auch noch jenen Bewerbern die befristete Prüfungsbescheinigung ausstellen zu können, die erst kurz vor Feierabend ihre praktische Prüfung ablegen konnten. Dank auch den Verbandsfahrschulen, die durch vernünftige Planung und Beratung dazu beitrugen, in der Endphase den Stau nicht zu groß werden zu lassen. Und Dank auch den Verantwortlichen und Mitarbeitenden des TÜV, die durch ihr großes Engagement dazu beitrugen, dass alle rechtzeitig angemeldeten Bewerber vor dem Stichtag ihre Prüfung ablegen konnten.

Dieser Erfolg ermutigt, der Einführung der PC-Prüfung als einer der nächsten Herausforderungen gelassen entgegen zusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2009

Erscheinungsdatum 15.10.2009

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:
 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Es ist geschafft!

 

Fahrlehrer im Ehrenamt: Rückblick, Schlussbilanz und Dank

 

Theoretische Prüfung: Fragen geändert - Inkrafttreten offen

 

FIT IM VERKEHR: Info-Veranstaltung für Firmen

 

StVO-Änderung: Haltlinie - Neue praxisnahe Regelung

 

Ausbildungskosten: Kostenübernahme vertraglich sichern

 

Mofa-Ausbildung: Es bleibt bei sechs Doppelstunden

 

Neue Prüfungsfrage: Generalverbot für die StVO?

 

Praktische Ausbildung - Notrufsäulen: Die stummen Helfer am Straßenrand

 

Fortbildung 2010: Bewährtes und Neues

 

Unfallgefahr: In der Großstadt lebt man sicherer

 

Vernichten alter Akten: Was darf nach Jahresende weg?

 

Zwei Plagen zugleich? Grippeimpfung - wogegen wirkt sie?

 

Gerichtsurteile: Altes Wohnmobil in der Umweltzone (934) Kein Nutzungsausfall für Wohnmobil (933) Zweifelhafte „freie Fahrt“ (932) Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg für Radfahrer (931) Vertrauen auf ein eingeschaltetes Blinksignal (930) Jahreswagenbesteuerung (929) Lack ist Lack (928) Unzulässige Abmahnung (927) Anspruch auf Weihnachtsgeld (926) Unangemessene Werbung (925) Mitgehangen - Mitgefangen (924)