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Prüfung bald nur noch durch TÜV
Als der
Gesetzgeber vor fast 30 Jahren für angehende Mofa-Fahrer die
Ausbildungsverpflichtung einführte, wurde großer Wert auf
gruppenspezifische Unterrichtung der meist vierzehnjährigen
Interessenten gelegt. Die Konsequenz waren gesonderte Kurse mit
definiertem Beginn und Ende. Die Ausbildungsinhalte des theoretischen
Unterrichts waren auf eine Kursdauer von sechs Doppelstunden angelegt.
Wegen des nachlassenden
Interesses am Mofa gelang es den Fahrschulen in den zurückliegenden
Jahren immer seltener, gesonderte Mofa-Kurse mit wirtschaftlich
vertretbarem Ergebnis abzuhalten. Deshalb wurde zunächst regional
erlaubt, Mofa-Aspiranten zusammen mit Motorradfahrschülern auszubilden.
Im Jahr 2002 wurde diese Regelung in die FeV übernommen.
Ausbildungsziele
Für die Ausbildung nennt
Anlage 1 zur FeV folgende Ziele:
- Hinführung der
Teilnehmer zu sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen,
- Förderung
verantwortungsbewussten Handelns im Straßenverkehr und
- Verhinderung des
Entstehens verkehrsgefährdender Verhaltensweisen.
Deshalb müssen alle nicht
gesondert für Mofa-Aspiranten durchzuführenden Kurse die in Anlage 1 zur
Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthaltenen Sachgebiete für den
theoretischen Unterricht umfassen, soweit diese für das Führen von Mofas
maßgebend sind. Besonders betont wird, dass in den Kursen auch die
Auswirkungen technischer Manipulationen am Mofa auf die Sicherheit und
die Umwelt sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen für den Fahrer zu
verdeutlichen sind. Vom Fahrlehrer wird erwartet, dass er im Unterricht
die Erlebniswelt der Jugendlichen in den Unterricht einbezieht; dabei
sollen sie lernen, sich mit ihrem Verhalten im Straßenverkehr
auseinanderzusetzen. Schließlich soll der Fahrlehrer die Verkehrsregeln
anhand praktischer Beispiele begründen und einsichtig machen.
Weil für Mofa-Fahrer nur
wenige Inhalte der Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung nicht von
Bedeutung sind (z.B. fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen),
verlangten engagierte Fahrlehrer, Mofa-Aspiranten sollten 10
Doppelstunden des Grundstoffs sowie zwei Doppelstunden des
motorradspezifischen Unterrichts besuchen. Diese Auffassung wurde auch
vom Innenministerium mitgetragen. Da die anderen Bundesländer auch für
nicht gesonderte Kurse nur sechs Doppelstunden Theorie-Unterricht
vorschrieben, reduzierte das baden-württembergische Innenministerium den
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung auf sieben Doppelstunden,
wovon zwei auf den motorradspezifischen Zusatzstoff entfallen mussten (FPX
7/06, Seite 399).
1. Juli
2010: Mofa-Prüfungen nur noch beim TÜV
Aus Anlass der Einführung
der theoretischen Prüfung am PC traf sich im Juli die Mofa-Kommission.
Dieser gehören das Innenministerium, der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e.V. und alle zur Abnahme der Mofa-Prüfung
berechtigten Organisationen an (die drei ADAC-Gaue, die
Landesverkehrswacht und der TÜV SÜD). Weil ab 1. Januar 2010 die
Führerscheinprüfungen in allen Bundesländern ausschließlich am PC
durchgeführt werden, wird der TÜV-Verlag keine neuen Mofa-Prüfbogen mehr
drucken. ADAC und Verkehrswacht sehen sich nicht in der Lage, aus
eigenen Kräften die Aktualisierung der Fragebogen zu garantieren und
diese selbst zu drucken. Deshalb werden diese Organisationen nach einer
sechsmonatigen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2010 auf das Recht,
Mofa-Prüfungen abzunehmen, verzichten. Nach dem Stichtag werden in
Baden-Württemberg die Mofa-Prüfungen nur noch durch den TÜV SÜD
abgenommen.
Sechs
Doppelstunden Theorie
Im Zuge der
Aktualisierung der rechtlichen Vorgaben für die Mofa-Prüfung stellte das
Ministerium fest, dass keine Rechtsgrundlage für die verbindliche
Festlegung einer über sechs Doppelstunden hinausgehenden
Mindeststundenzahl des theoretischen Unterrichts besteht. Deshalb wurde
die zahlenmäßige Festlegung eines darüber hinausgehenden Mindestumfangs
des theoretischen Unterrichts für Mofa-Aspiranten aufgegeben. Die
Regelung, dass den angehenden Mofa-Fahrern alle für sie bedeutsamen
Inhalte der Anlage 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu vermitteln
sind, gilt jedoch nach wie vor. Ebenso gilt weiterhin die Regelung,
wonach jeder Mofa-Aspirant, unabhängig davon, ob die theoretische
Ausbildung in einem geschlossenen Kurs oder zusammen mit Fahrschülern
erfolgt, eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten
absolvieren muss. Verantwortungsbewusste Fahrlehrer werden deshalb auch
künftig darauf achten, dass ihre Mofa-Fahrer eine solide Ausbildung
durchlaufen.
Jürgen
Bauer
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