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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2009, Seite 550
Mofa-Ausbildung

Es bleibt bei sechs Doppelstunden

 

Prüfung bald nur noch durch TÜV

Als der Gesetzgeber vor fast 30 Jahren für angehende Mofa-Fahrer die Ausbildungsverpflichtung einführte, wurde großer Wert auf gruppenspezifische Unterrichtung der meist vierzehnjährigen Interessenten gelegt. Die Konsequenz waren gesonderte Kurse mit definiertem Beginn und Ende. Die Ausbildungsinhalte des theoretischen Unterrichts waren auf eine Kursdauer von sechs Doppelstunden angelegt.

Wegen des nachlassenden Interesses am Mofa gelang es den Fahrschulen in den zurückliegenden Jahren immer seltener, gesonderte Mofa-Kurse mit wirtschaftlich vertretbarem Ergebnis abzuhalten. Deshalb wurde zunächst regional erlaubt, Mofa-Aspiranten zusammen mit Motorradfahrschülern auszubilden. Im Jahr 2002 wurde diese Regelung in die FeV übernommen.

Ausbildungsziele

Für die Ausbildung nennt Anlage 1 zur FeV folgende Ziele:

  • Hinführung der Teilnehmer zu sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen,
  • Förderung verantwortungsbewussten Handelns im Straßenverkehr und
  • Verhinderung des Entstehens verkehrsgefährdender Verhaltensweisen.

Deshalb müssen alle nicht gesondert für Mofa-Aspiranten durchzuführenden Kurse die in Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthaltenen Sachgebiete für den theoretischen Unterricht umfassen, soweit diese für das Führen von Mofas maßgebend sind. Besonders betont wird, dass in den Kursen auch die Auswirkungen technischer Manipulationen am Mofa auf die Sicherheit und die Umwelt sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen für den Fahrer zu verdeutlichen sind. Vom Fahrlehrer wird erwartet, dass er im Unterricht die Erlebniswelt der Jugendlichen in den Unterricht einbezieht; dabei sollen sie lernen, sich mit ihrem Verhalten im Straßenverkehr auseinanderzusetzen. Schließlich soll der Fahrlehrer die Verkehrsregeln anhand praktischer Beispiele begründen und einsichtig machen.

Weil für Mofa-Fahrer nur wenige Inhalte der Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung nicht von Bedeutung sind (z.B. fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen), verlangten engagierte Fahrlehrer, Mofa-Aspiranten sollten 10 Doppelstunden des Grundstoffs sowie zwei Doppelstunden des motorradspezifischen Unterrichts besuchen. Diese Auffassung wurde auch vom Innenministerium mitgetragen. Da die anderen Bundesländer auch für nicht gesonderte Kurse nur sechs Doppelstunden Theorie-Unterricht vorschrieben, reduzierte das baden-württembergische Innenministerium den Mindestumfang der theoretischen Ausbildung auf sieben Doppelstunden, wovon zwei auf den motorradspezifischen Zusatzstoff entfallen mussten (FPX 7/06, Seite 399).

1. Juli 2010: Mofa-Prüfungen nur noch beim TÜV

Aus Anlass der Einführung der theoretischen Prüfung am PC traf sich im Juli die Mofa-Kommission. Dieser gehören das Innenministerium, der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. und alle zur Abnahme der Mofa-Prüfung berechtigten Organisationen an (die drei ADAC-Gaue, die Landesverkehrswacht und der TÜV SÜD). Weil ab 1. Januar 2010 die Führerscheinprüfungen in allen Bundesländern ausschließlich am PC durchgeführt werden, wird der TÜV-Verlag keine neuen Mofa-Prüfbogen mehr drucken. ADAC und Verkehrswacht sehen sich nicht in der Lage, aus eigenen Kräften die Aktualisierung der Fragebogen zu garantieren und diese selbst zu drucken. Deshalb werden diese Organisationen nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2010 auf das Recht, Mofa-Prüfungen abzunehmen, verzichten. Nach dem Stichtag werden in Baden-Württemberg die Mofa-Prüfungen nur noch durch den TÜV SÜD abgenommen.

Sechs Doppelstunden Theorie

Im Zuge der Aktualisierung der rechtlichen Vorgaben für die Mofa-Prüfung stellte das Ministerium fest, dass keine Rechtsgrundlage für die verbindliche Festlegung einer über sechs Doppelstunden hinausgehenden Mindeststundenzahl des theoretischen Unterrichts besteht. Deshalb wurde die zahlenmäßige Festlegung eines darüber hinausgehenden Mindestumfangs des theoretischen Unterrichts für Mofa-Aspiranten aufgegeben. Die Regelung, dass den angehenden Mofa-Fahrern alle für sie bedeutsamen Inhalte der Anlage 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu vermitteln sind, gilt jedoch nach wie vor. Ebenso gilt weiterhin die Regelung, wonach jeder Mofa-Aspirant, unabhängig davon, ob die theoretische Ausbildung in einem geschlossenen Kurs oder zusammen mit Fahrschülern erfolgt, eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten absolvieren muss. Verantwortungsbewusste Fahrlehrer werden deshalb auch künftig darauf achten, dass ihre Mofa-Fahrer eine solide Ausbildung durchlaufen.

Jürgen Bauer

 

 
 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2009

Erscheinungsdatum 15.10.2009

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:
 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Es ist geschafft!

 

Fahrlehrer im Ehrenamt: Rückblick, Schlussbilanz und Dank

 

Theoretische Prüfung: Fragen geändert - Inkrafttreten offen

 

FIT IM VERKEHR: Info-Veranstaltung für Firmen

 

StVO-Änderung: Haltlinie - Neue praxisnahe Regelung

 

Ausbildungskosten: Kostenübernahme vertraglich sichern

 

Mofa-Ausbildung: Es bleibt bei sechs Doppelstunden

 

Neue Prüfungsfrage: Generalverbot für die StVO?

 

Praktische Ausbildung - Notrufsäulen: Die stummen Helfer am Straßenrand

 

Fortbildung 2010: Bewährtes und Neues

 

Unfallgefahr: In der Großstadt lebt man sicherer

 

Vernichten alter Akten: Was darf nach Jahresende weg?

 

Zwei Plagen zugleich? Grippeimpfung - wogegen wirkt sie?

 

Gerichtsurteile: Altes Wohnmobil in der Umweltzone (934) Kein Nutzungsausfall für Wohnmobil (933) Zweifelhafte „freie Fahrt“ (932) Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg für Radfahrer (931) Vertrauen auf ein eingeschaltetes Blinksignal (930) Jahreswagenbesteuerung (929) Lack ist Lack (928) Unzulässige Abmahnung (927) Anspruch auf Weihnachtsgeld (926) Unangemessene Werbung (925) Mitgehangen - Mitgefangen (924)