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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2009, Seite 554
Praktische Ausbildung

Notrufsäulen: Die stummen Helfer am Straßenrand

 

Gemeint sind die in regelmäßigen Abständen am Rande der Autobahnen stehenden Notrufsäulen, an denen man meistens achtlos vorbeifährt. Erst wenn man plötzlich Hilfe braucht, erinnert man sich daran. Doch gerade dann kommt es auf besonnenes Handeln an. Deshalb muss der Autofahrer auch unter dem Stress von Notsituationen in der Lage sein, einen inhaltlich klaren, verständlichen Notruf abzusetzen.


Notrufsäule mit Bedienhinweis

„Warum muss ich wissen, wie eine Notrufsäule funktioniert? Ich habe doch mein Handy dabei. Und 112 kann man immer anrufen, auch wenn man kein Guthaben auf der Karte hat!“ Diese Einwände eines Fahrschülers mögen auf den ersten Blick schlüssig klingen.

Notrufsäule dank Handy überflüssig?

Bei näherer Betrachtung sprechen trotz des heute weit verbreiteten Besitzes von Handys einige Punkte dafür, den Fahrschülern bei der praktischen Ausbildung die Notrufsäule zu erklären:

  • Mobiltelefon zu Hause vergessen.
  • Batterie des Mobiltelefons ist leer.
  • Kein Netz erreichbar.
  • Das Handy funktioniert, aber der Fahrer weiß weder die Telefonnummer seines Autoklubs noch die eines Abschleppdienstes.
  • Man hat „nur“ eine Panne und darf in diesem Fall nicht den Notruf 112 benutzen.

In solchen Fällen hilft die Notrufsäule, deren Gebrauch nicht kompliziert ist. Wer es unter Anleitung geübt hat, verliert die Scheu und weiß auch unter Anspannung damit umzugehen.

300.000 pro Jahr

Von den etwa 400.000 bei der Notrufzentrale im Jahr 2006 eingegangenen Hilferufen kamen etwa 300.000 über die Notrufsäulen. So wird klar, dass die Notrufsäule trotz Handy noch lange nicht ausgedient hat. Natürlich kann man die Notrufzentrale auch mit dem Handy gebührenfrei unter der Nummer 0800 NOTFON D (0800 - 668 366 3) erreichen.

Als ausbildender Fahrlehrer melden

Wenn man sich an einer Notrufsäule als ausbildender Fahrlehrer meldet, sind die Mitarbeitenden der Notrufzentrale oft bereit, mit dem Fahrschüler zu sprechen und ihm zu sagen, was bei der Bedienung wichtig ist. Die Leute in der Notrufzentrale erkennen, von welcher Notrufsäule ein Anruf kommt. So können sie Hilfe auch dann mobilisieren, wenn der Anrufer seinen genauen Standort nicht weiß. Das bedeutet, man muss sich vor dem Notruf keine komplizierten Gedanken über den genauen Standort (Nummer der Autobahn, Fahrtrichtung, Autobahnkilometer) machen.

Unterweisung nur auf Parkplätzen

Die Unterweisung an der Notrufsäule erfolgt auf einem Parkplatz, nicht etwa auf dem Standstreifen. Dies zu erwähnen erscheint zwar überflüssig, aber gelegentlich sollen Fahrlehrer einen „realistischen“ Notfall inszeniert haben, obwohl auf Standstreifen bekanntlich nur im Falle einer tatsächlichen Panne gehalten werden darf. Aber abgesehen davon ist das Halten auf Standstreifen auch aus Gründen der Sicherheit möglichst zu vermeiden.

Wie finde ich die nächste Notrufsäule?

Am Rande der Autobahn befinden sich Leitpfosten (in der Regel auch am Parkplatz). An diesen kann man den Fahrschülern zeigen, wie sie zu Fuß auf dem kürzesten Weg zu einer Notrufsäule kommen. Auch auf anderen Fernstraßen und auf Landstraßen finden sich Notrufsäulen. Auf diese sollte wegen ihrer etwas anderen Bedienung wenigstens im theoretischen Unterricht hingewiesen werden. Die Björn-Steiger-Stiftung hat laut ihrer Homepage die Aufstellung weiterer Notrufsäulen vorläufig aufgegeben und forciert stattdessen die Weiterentwicklung der Standorterkennung von Mobiltelefonen.


Leitpfosten mit Richtungspfeil (Foto: Verlag H. Vogel)

Für weitere Informationen empfehlen sich folgende Seiten:

http://www.gdv-dl.de/notruf.html oder
http://www.steiger-stiftung.de

Andreas Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2009

Erscheinungsdatum 15.10.2009

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:
 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Es ist geschafft!

 

Fahrlehrer im Ehrenamt: Rückblick, Schlussbilanz und Dank

 

Theoretische Prüfung: Fragen geändert - Inkrafttreten offen

 

FIT IM VERKEHR: Info-Veranstaltung für Firmen

 

StVO-Änderung: Haltlinie - Neue praxisnahe Regelung

 

Ausbildungskosten: Kostenübernahme vertraglich sichern

 

Mofa-Ausbildung: Es bleibt bei sechs Doppelstunden

 

Neue Prüfungsfrage: Generalverbot für die StVO?

 

Praktische Ausbildung - Notrufsäulen: Die stummen Helfer am Straßenrand

 

Fortbildung 2010: Bewährtes und Neues

 

Unfallgefahr: In der Großstadt lebt man sicherer

 

Vernichten alter Akten: Was darf nach Jahresende weg?

 

Zwei Plagen zugleich? Grippeimpfung - wogegen wirkt sie?

 

Gerichtsurteile: Altes Wohnmobil in der Umweltzone (934) Kein Nutzungsausfall für Wohnmobil (933) Zweifelhafte „freie Fahrt“ (932) Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg für Radfahrer (931) Vertrauen auf ein eingeschaltetes Blinksignal (930) Jahreswagenbesteuerung (929) Lack ist Lack (928) Unzulässige Abmahnung (927) Anspruch auf Weihnachtsgeld (926) Unangemessene Werbung (925) Mitgehangen - Mitgefangen (924)