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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2009, Seite 579
Editorial

Laienausbildung oder Verkehrssicherheit?

Peter Tschöpe
Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in Koalitionsverhandlungen werden die Eckdaten der Regierungspolitik festgelegt und in der Koalitionsvereinbarung schriftlich fixiert. Die neue schwarz-gelbe Koalition hat die Ergebnisse in einer 124 Seiten umfassenden Vereinbarung niedergelegt. Beim Lesen des Dokuments stolperte ich im Abschnitt Verkehrssicherheit auf Seite 33 über folgenden Absatz:

„Wir werden das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern.“

Bundestag und Bundesrat hatten im Juli dieses Jahres eine Änderung des StVG beschlossen, wonach die Länder für Inhaber des Führerscheins der Klasse B, die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsdienste führen sollen, eine vom geltenden Ausbildungsrecht abweichende Regelung treffen können. Sie sollen nach einer innerorganisatorischen Ausbildung und Prüfung berechtigt sein, Kraftfahrzeuge bis 4,75 Tonnen führen zu dürfen. Am 16.10.2009 hat der Bundesrat die 5. FeV-Änderungsverordnung verabschiedet und damit den Weg frei gemacht, um eben diesem Personenkreis nach einer verkürzten Ausbildung und einer lediglich praktischen Prüfung eine Fahrberechtigung für alle in die Klasse C1 fallenden Einsatzfahrzeuge erteilen zu können. Diese Fahrberechtigung soll überdies nach zwei Jahren prüfungsfrei in eine reguläre Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgewandelt werden können. Der Finanzminister hat außerdem zugestimmt, die dafür anfallenden Ausbildungskosten von der Umsatzsteuer zu befreien.

Diese Aufweichung des Ausbildungs- und Fahrerlaubnisrechts scheint der neuen Regierung noch nicht weit genug zu gehen. Was dahinter steckt, ist noch nicht genau auszumachen. Wer aber glaubt, junge Menschen mit einem C1-Führerschein für das Ehrenamt ködern zu können, befindet sich auf einem gefährlichen Irrweg. Oder soll das ein erster Schritt zurück zur Laienausbildung in Deutschland sein? Wir werden in den nächsten Wochen sehr genau beobachten, welche Ideen der neue Verkehrsminister unter dem Titel Verkehrssicherheit noch auf den Weg bringen will. Der Verband wird Entwicklungen zurück zur Laienausbildung jedenfalls nicht tatenlos zusehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2009

Erscheinungsdatum 15.11.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Laienausbildung oder Verkehrssicherheit?

 

Theoretische Prüfung: Änderungen des Fragenkatalogs

 

Landes-Tag der Verkehrssicherheit in Ulm: Fahrlehrerverband mit neuen Programmen dabei

 

Fragen zur Überwachung: Innenministerium stellt klar

 

Fahrtraining für Zivildienstleistende: Jetzt aktiv in das Training einsteigen

 

Zu Gast in Kroatien: 27 Mal Motorrad Total - attraktiver denn je

 

Was Frauen über Motorrad Total denken und sagen

 

Haltverbot nach Abreise: Wer zahlt die Abschleppkosten?

 

Klasse T: Welche Fahrten sind erlaubt?

 

Gesetzliche Fortbildung: Verpflichtung nur für Fahrlehrer?

 

Achtung Berufsstarter: Mit minimalem Einsatz das Maximale bekommen

 

Gerichtsurteile: Kein Fahrradfahrverbot (942) Quietschende Bremsgeräusche (941) Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940) Abschleppfristen (939) Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938) Private Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937) Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936) Lizenzentzug für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)