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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2009, Seite 592
Fragen zur Überwachung

Innenministerium stellt klar

 

Immer wieder gibt es bei der Fahrschul-Überwachung Diskussionen zwischen den Mitarbeitern des Treuhandvereins und den Fahrschulinhabern, weil die elektronisch geführten Ausbildungs- und Tagesnachweise nicht ausgedruckt vorgelegt werden. Den Überwachungsbeauftragten wurde von Fahrschulinhabern häufig angeboten, die Aufzeichnungen am PC anzusehen.

Außerdem gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei den im Tagesnachweis aufzuzeichnenden Prüfungsfahrten die Namen der Prüflinge genannt werden müssen. In der Vergangenheit hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg die Bestimmung des § 18 Abs. 2 FahrlG so ausgelegt, dass die tägliche Gesamtdauer der Prüfungsfahrten ohne namentliche Nennung der Prüflinge aufzuzeichnen ist. Einige Überwachungsbeauftragte legten die Vorschrift unter Bezugnahme auf einen Kommentar zum Fahrlehrergesetz anders aus und forderten, auch bei den Aufzeichnungen der Prüfungsfahrten seien die Bewerber im Tagesnachweis namentlich zu nennen. Der Verband hat das Innenministerium Baden-Württemberg um Klärung der beiden Fragen gebeten ...

... die Antworten die Ministeriums lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2009, ab S. 592.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2009

Erscheinungsdatum 15.11.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Laienausbildung oder Verkehrssicherheit?

 

Theoretische Prüfung: Änderungen des Fragenkatalogs

 

Landes-Tag der Verkehrssicherheit in Ulm: Fahrlehrerverband mit neuen Programmen dabei

 

Fragen zur Überwachung: Innenministerium stellt klar

 

Fahrtraining für Zivildienstleistende: Jetzt aktiv in das Training einsteigen

 

Zu Gast in Kroatien: 27 Mal Motorrad Total - attraktiver denn je

 

Was Frauen über Motorrad Total denken und sagen

 

Haltverbot nach Abreise: Wer zahlt die Abschleppkosten?

 

Klasse T: Welche Fahrten sind erlaubt?

 

Gesetzliche Fortbildung: Verpflichtung nur für Fahrlehrer?

 

Achtung Berufsstarter: Mit minimalem Einsatz das Maximale bekommen

 

Gerichtsurteile: Kein Fahrradfahrverbot (942) Quietschende Bremsgeräusche (941) Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940) Abschleppfristen (939) Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938) Private Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937) Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936) Lizenzentzug für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)