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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2009, Seite 605
Fahrlehrer helfen Zivildienstleistenden

Jetzt aktiv in das Training einsteigen

 

Am Tag ihrer Einberufung sind Zivildienstleistende meist noch keine routinierten Autofahrer. Dennoch werden sie häufig im Fahrdienst eingesetzt. Dabei haben sie - wie auch andere ehrenamtliche Helfer - oft Probleme mit den für sie ungewohnten Fahrzeugen.

Höhe und Breite der Einsatzfahrzeuge sowie die vom normalen Pkw abweichenden Sichtverhältnisse machen den jungen Fahrern oft zu schaffen. Das spiegelt sich in den Unfallbilanzen der Hilfsorganisationen wider. Hauptunfallarten sind nicht spektakuläre Crashs bei Einsatzfahrten, sondern Karambolagen beim Rangieren oder beim Durchfahren von Engstellen.

Fahrtraining bei Fahrschulen

Deshalb ist das vom Bundesbeauftragten für den Zivilschutz eingeführte obligatorische Fahrtraining für Zivis nicht ausschließlich auf das Sicherheitstraining nach dem Konzept des DVR zugeschnitten. Die Zivis können vielmehr auch ein Fahrtraining bei einer Fahrschule vor Ort besuchen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat dazu ein Programm erarbeitet, das aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und alle Inhalte abdeckt, die in der Dienstanweisung des Bundesbeauftragten für den Zivildienst genannt sind. Im Mittelpunkt des praktischen Teils stehen Übungen, die nachhaltig zur Vermeidung der als häufig erkannten Fahrfehler beitragen können.

Lizenz nur für Verbandsmitglieder

Die Rechte am Programm liegen bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. Dementsprechend können nur Verbandsmitglieder (auch Angestellte und Ruheständler) eine Lizenz erwerben. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem eintägigen Seminar, bei dem die Teilnehmer in die praktischen Übungen und die Inhalte des theoretischen Teils eingewiesen werden. Im theoretischen Teil geht es neben der Auffrischung der Verkehrsregeln insbesondere um die Themen „Richtiger Umgang mit Fahrgästen“, „Umgang mit ungewohnten Fahrzeugen“ und „Einflüsse auf das Fahrerverhalten“. Ebenfalls ist das Thema „Sonder- und Wegerechte“ zu behandeln, sofern Zivildienstleistende bei Organisationen fahren, die über Wegerechtsfahrzeuge verfügen. Ralf Nicolai, Dritter Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V., leitet die Einweisungsseminare.

Aktuelle Seminartermine und weitere Informationen zu unseren Fortbildungsveranstaltungen finden Sie hier ...

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2009

Erscheinungsdatum 15.11.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Laienausbildung oder Verkehrssicherheit?

 

Theoretische Prüfung: Änderungen des Fragenkatalogs

 

Landes-Tag der Verkehrssicherheit in Ulm: Fahrlehrerverband mit neuen Programmen dabei

 

Fragen zur Überwachung: Innenministerium stellt klar

 

Fahrtraining für Zivildienstleistende: Jetzt aktiv in das Training einsteigen

 

Zu Gast in Kroatien: 27 Mal Motorrad Total - attraktiver denn je

 

Was Frauen über Motorrad Total denken und sagen

 

Haltverbot nach Abreise: Wer zahlt die Abschleppkosten?

 

Klasse T: Welche Fahrten sind erlaubt?

 

Gesetzliche Fortbildung: Verpflichtung nur für Fahrlehrer?

 

Achtung Berufsstarter: Mit minimalem Einsatz das Maximale bekommen

 

Gerichtsurteile: Kein Fahrradfahrverbot (942) Quietschende Bremsgeräusche (941) Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940) Abschleppfristen (939) Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938) Private Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937) Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936) Lizenzentzug für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)