|
Auf
vielen öffentlichen Straßen gibt es keine Begrenzung der Parkzeit. Wie
sieht es aber aus, wenn erst nach dem ordnungsgemäßen Abstellen eines
Fahrzeugs ein Haltverbot, z.B. wegen anstehender Bauarbeiten,
eingerichtet und das Auto abgeschleppt wird? Muss dann der Halter die
Abschleppkosten bezahlen?
Lesen Sie
in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2009, S. 606, wie das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg (AZ 3 Bf 116/08) am 07.10.2008
geurteilt hat.
|