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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2009, Seite 609
Gesetzliche Fortbildung

Verpflichtung nur für Fahrlehrer?

 

Einige Fahrerlaubnisbehörden wenden die Regelungen des § 33a FahrlG über die Fortbildungspflicht konsequent an. Sie fordern säumige Fahrlehrer auf, den innerhalb von jeweils vier Jahren fälligen Fortbildungsnachweis vorzulegen. Dabei weisen die Behörden darauf hin, dass im Falle nicht termingerechter Vorlage ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird und im Wiederholungsfall der Widerruf der Fahrlehrerlaubnis droht.

Andere Behörden überlassen die Kontrolle der Fortbildung der Überwachung. Bei dieser Methode werden allerdings Fahrlehrer, die weder eine eigene Fahrschulerlaubnis besitzen noch in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Fahrschule stehen, nicht erfasst.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 05.10.2007 (AZ BVerwG 6 B 42. 07) die Klage eines nicht mehr tätigen Fahrlehrers gegen den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis abgewiesen (FPX 02/08, Seite 68). Die Behörde hatte die Fahrlehrerlaubnis widerrufen, weil der Fahrlehrer nicht an der Fortbildung teilgenommen hatte.

Fahrlehrer, die einige Jahre nicht mehr im Beruf tätig waren, jedoch die Fahrlehrerlaubnis erhalten wollen, beklagen diese Entscheidung. Sie behaupten, lediglich wir Fahrlehrer hätten solch strenge Fortbildungsregeln. Wir sind dieser Frage nachgegangen. Dabei haben wir den Syndikus des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. gefragt, ob auch Rechtsanwälte zur Fortbildung verpflichtet sind und wenn ja, welche Konsequenzen ihnen drohen, falls sie der Pflicht nicht nachkommen.

FPX: Herr Dr. Aull, Sie sind Fachanwalt für Versicherungsrecht. Sind Sie gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet?

Dr. Aull: Selbstverständlich ist jeder Anwalt verpflichtet, sein Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Früher überließ es der Gesetzgeber jedem Anwalt selbst, wie er dieser Verpflichtung zur Fortbildung nachkam. Heute muss jeder Fachanwalt der Anwaltskammer jährlich nach weisen, dass er an der vorgeschriebenen Fortbildung, das sind 10 Zeitstunden im Jahr, teilgenommen hat.

FPX: Was passiert, wenn Sie diesen Nachweis gegenüber der Kammer nicht führen?

Dr. Aull: In diesem Fall verliere ich meine Zulassung als Fachanwalt. Sollte ich wieder als Fachanwalt tätig werden wollen, müsste ich die kompletten Zulassungsvoraussetzungen erneut nachweisen.

FPX: Dürften Sie aber noch als Anwalt tätig sein?

Dr. Aull: Jeder Anwalt ist durch die Bundesrechtsanwalts-Ordnung zur Fortbildung verpflichtet. Diese Vorschrift ist nicht sanktioniert. Allerdings ist die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in allen Bereichen so umfangreich geworden, dass man als Anwalt kaum noch Chancen hat, wenn man sich nicht auf bestimmte Bereiche spezialisiert.

FPX: Wissen Sie, wie die Fortbildungspflicht in anderen akademischen Berufen geregelt ist?

Dr. Aull: Nach Aussage der Ärztekammer müssen niedergelassene Ärzte, die nicht an der Fortbildung teilnehmen, zunächst Abschläge bei der Vergütung hinnehmen. Nützt dies nichts, wird ihnen die Kassenzulassung widerrufen.

FPX: Daraus ist zu schließen, dass gesetzliche Fortbildung samt den daran geknüpften Sanktionen keine ausschließlich den Fahrlehrern auferlegte Pflicht ist?

Dr. Aull: Dies ist in der Tat so.

Das Gespräch führte Jürgen Bauer.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2009

Erscheinungsdatum 15.11.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Laienausbildung oder Verkehrssicherheit?

 

Theoretische Prüfung: Änderungen des Fragenkatalogs

 

Landes-Tag der Verkehrssicherheit in Ulm: Fahrlehrerverband mit neuen Programmen dabei

 

Fragen zur Überwachung: Innenministerium stellt klar

 

Fahrtraining für Zivildienstleistende: Jetzt aktiv in das Training einsteigen

 

Zu Gast in Kroatien: 27 Mal Motorrad Total - attraktiver denn je

 

Was Frauen über Motorrad Total denken und sagen

 

Haltverbot nach Abreise: Wer zahlt die Abschleppkosten?

 

Klasse T: Welche Fahrten sind erlaubt?

 

Gesetzliche Fortbildung: Verpflichtung nur für Fahrlehrer?

 

Achtung Berufsstarter: Mit minimalem Einsatz das Maximale bekommen

 

Gerichtsurteile: Kein Fahrradfahrverbot (942) Quietschende Bremsgeräusche (941) Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940) Abschleppfristen (939) Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938) Private Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937) Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936) Lizenzentzug für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)