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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2009, Seite 614
Achtung Berufsstarter

Mit minimalem Einsatz das Maximale bekommen

 

Mit dem ersten richtigen Job beginnt die Unabhängigkeit vom Elternhaus. Zugleich übernimmt man für sich selbst mehr Verantwortung. Die Wunschliste der Berufsanfänger ist oft groß: Auto, Reisen, eigene Wohnung und schließlich die eigene Familie. Schön, wenn das alles gut läuft und nichts Unberechenbares dazwischen kommt. Und wenn doch?

Das Problem

Berufsstarter sind in der Regel jung. In jungen Jahren denkt man kaum daran, dass einem gesundheitlich etwas zustoßen kann. Doch das Risiko, von heute auf morgen krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten zu können, besteht für jeden. Dazu kommt, dass gerade die Jüngeren aus der gesetzlichen Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit so gut wie nichts erwarten können. Schnell ist es dann mit den Wünschen und Plänen vorbei. Auch die Versorgung im Alter sieht für die jüngere Generation nicht gerade rosig aus. Allerdings fehlt vor allem beim Start ins Berufsleben meist das nötige Kleingeld für die eigene Absicherung.

Die Lösung

Für diesen Spagat gibt es eine Lösung: Die Startpolice. Sie bietet zu niedrigen Anfangsbeiträgen am Beginn der beruflichen Laufbahn eine ausreichende und komfortable Absicherung für Berufsstarter. Sie deckt die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit und trägt zugleich zur Altersvorsorge bei.

Voller Schutz von Anfang an, aber nicht zum vollen Preis

Leichter geht es kaum: Gerade weil Berufsanfänger am Anfang ihrer Karriere wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben, jedoch von Anfang an vollständigen Schutz benötigen, ist diese Lösung genau richtig. Der Versicherungsschutz besteht von Anfang an in voller Höhe, den entsprechenden Preis dafür bezahlt der Berufsstarter jedoch erst sehr viel später. Erst nach zehn Jahren bezahlt er den Preis für seine Versorgung, den er entsprechend der Leistung von Anfang an bezahlen müsste.

Startpolice als ständige Lebensbegleiterin

Die Startpolice sorgt für lebensbegleitenden Schutz: Sie bietet bis zum Rentenalter den so wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz. Der Berufsstarter erhält im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, mit der er finanziell unabhängig bleibt. Dazu kommt: Die Beitragszahlung entfällt für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus bleiben sämtliche Leistungen in vollem Umfang erhalten.

Parallel dazu entsteht eine Altersvorsorge, die fällig ist, wenn der Berufsunfähigkeitsschutz nicht mehr benötigt wird. Ob die Auszahlung als Rente oder Kapital erfolgen soll, kann kurz vor Eintritt in den Ruhestand entschieden werden.

Wer eine Familie gründen möchte, kann zusätzlichen Schutz für seine Hinterbliebenen im Todesfall mit einbauen.

Einmal zugreifen und viele Sorgen weniger haben

Die Startpolice nimmt jedem jungen Menschen, der am Beginn seiner beruflichen Laufbahn steht, viele finanzielle Sorgen ab – und dies zu einem Preis, der sich nicht nur in den ersten zehn Jahren sehen lassen kann.

Warten kostet!

Wer zu lange wartet, verschenkt Geld. Die Fahrlehrerversicherung bietet Ihnen gerne kostenlose Beratung.

Ihr direkter Ansprechpartner für dieses Thema ist Toni Borosch. Er ist regelmäßig in der Verbandsgeschäftsstelle. Nehmen Sie Kontakt auf ...

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2009

Erscheinungsdatum 15.11.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL - Laienausbildung oder Verkehrssicherheit?

 

Theoretische Prüfung: Änderungen des Fragenkatalogs

 

Landes-Tag der Verkehrssicherheit in Ulm: Fahrlehrerverband mit neuen Programmen dabei

 

Fragen zur Überwachung: Innenministerium stellt klar

 

Fahrtraining für Zivildienstleistende: Jetzt aktiv in das Training einsteigen

 

Zu Gast in Kroatien: 27 Mal Motorrad Total - attraktiver denn je

 

Was Frauen über Motorrad Total denken und sagen

 

Haltverbot nach Abreise: Wer zahlt die Abschleppkosten?

 

Klasse T: Welche Fahrten sind erlaubt?

 

Gesetzliche Fortbildung: Verpflichtung nur für Fahrlehrer?

 

Achtung Berufsstarter: Mit minimalem Einsatz das Maximale bekommen

 

Gerichtsurteile: Kein Fahrradfahrverbot (942) Quietschende Bremsgeräusche (941) Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940) Abschleppfristen (939) Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938) Private Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937) Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936) Lizenzentzug für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)