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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2009, Seite 648
Gesprächskreis Fahrerlaubnis

Rückwärtsfahren mit Rückfahrkamera

 

Nach einer längeren Pause hatten die TP-Leitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH und der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. die Mitglieder des Gesprächskreises Fahrerlaubnis (GFE) für den 13. November 2009 zu einer Sitzung nach Korntal eingeladen. Dabei ging es neben anderem um die erforderliche Umsicht beim Rückwärtsfahren, wenn bei der praktischen Prüfung Klasse B ein Pkw mit Rückfahrkamera zum Einsatz kommt.

Der GFE befasst sich gemäß Geschäftsordnung mit vom Verbandsvorstand oder der TP-Leitung vorgelegten aktuellen Fragen der Fahrerlaubnisprüfung wie Beurteilungskriterien, prüfungsrelevanten Verkehrssituationen, Konflikten und Spannungen im Zusammenhang mit Prüfungen.

Erste Sitzung mit neuer Besetzung

Dem paritätisch besetzten Gremium gehören vier FE-Verantwortliche des TÜV (Frau Keetmann, die Herren Gremminger, Heitz und Reichert) sowie ein Vorstandsmitglied und drei Kreisvorsitzende des Verbandes (die Kollegen Klima, Ganzmann, Happes und Hering) an. Weil es sich um die erste Zusammenkunft des auf beiden Seiten weitgehend neu besetzten Gremiums handelte, nahmen auch TP-Leiter Dipl.-Ing. Marcellus Kaup und Verbandsvorsitzender Peter Tschöpe an der Sitzung teil.

Rückfahrkamera – in der Prüfung zulässiges Fahrerassistenzsystem

Paragraf 9 Abs. 5 StVO verlangt, der Fahrer habe sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der GFE befasste sich nun mit der Frage, wie der hierfür erforderlichen Umsicht bei Benutzung von Prüfungsfahrzeugen mit Rückfahrkamera Rechnung getragen werden kann. Um das zu ergründen, fuhren die Mitglieder des GFE mit zwei mit Rückfahrkamera bestückten Fahrzeugen Probe. Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:

  • Die Kamera ermöglicht eine umfassende Beobachtung des Nahbereichs hinter dem Fahrzeug bis zu einem Winkel von etwa 180 Grad.
     
  • Die Beobachtung des weiter entfernten Verkehrs (mehr als 10 Meter) kann über die Kamera nur unzureichend erfolgen. Deshalb ist vor Beginn der Rückwärtsfahrt eine Beobachtung nach hinten und nach der Seite (Heckscheibe/Seitenfenster) unentbehrlich.
     
  • Die Beobachtung nach der Seite kann durch die Kamera nicht ersetzt werden.
     
  • Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Bewerber die Beobachtung nach hinten bei einem nur wenige Meter umfassenden Rangieren ausschließlich über die Kamera durchführt.
     
  • Die Bewerber sind nicht verpflichtet, die Rückfahrkamera zu benutzen; sie können die Beobachtung nach hinten auch wie gewohnt durchführen.
     
  • Der GFE empfiehlt, möglichst viele Fahrlehrer und aaSoP sollten zunächst eigene Erfahrungen mit Rückfahrkameras sammeln. Für entsprechende Rückmeldungen ist der GFE dankbar.

Abfahrtkontrolle bei Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät

Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Abfahrtkontrolle bei den Schwerfahrzeugklassen, insbesondere mit den Besonderheiten des digitalen Kontrollgeräts. Die Diskussionen führten zu folgenden Ergebnissen:

Findet die Prüfung auf einem Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät statt, kann nur die Bedienung des digitalen Kontrollgeräts und die Auswertung eines Ausdrucks aus dem digitalen Gerät dieses Fahrzeugs gefordert werden. Entsprechendes gilt bei Fahrzeugen mit analogem Kontrollgerät: Es darf nur die Auswertung eines vorhandenen Schaublatts dieses Fahrzeugs gefordert werden. Legt der Fahrlehrer keinen Ausdruck vor, darf der aaSoP einen mitgebrachten Ausdruck für die Prüfung benutzen. Der GFE schlägt vor, die TP-Leitung möge den aaSoP Muster-Ausdrucke zur Verfügung stellen.

Der GFE betonte erneut, dass die Abfahrtkontrolle keine mündliche Zusatzprüfung ist. Zusätzliche Fragen sind deshalb unzulässig, ausgenommen, es ergeben sich Fragen aus dem Verhalten des Bewerbers.

Der GFE regte außerdem an, die Stimmigkeit der Aufgaben kritisch zu überprüfen und sie an die Gegebenheiten moderner Fahrzeuge anzupassen.

Der TP-Leiter stellte das Papier „Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten Nr. F 03/09 des AKFF“ zur Verfügung. Dieses Papier ist eine Arbeitsanweisung für die aaSoP und wird in der nächsten Ausgabe der FahrSchulPraxis veröffentlicht.

JK

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2009

Erscheinungsdatum 15.12.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Mit Zuversicht ins neue Jahr

 

Prognosen zum Fahrschulmarkt: Der Verband braucht Ihre Hilfe

 

Herbstsitzung des Beirats: Wichtige Informationen für die Kreisversammlungen

 

PC-Prüfung landesweit: Umstellung lief vorwiegend glatt

 

Theorieprüfung: Gebührenerhöhung zum 01.01.10

 

Gesprächskreis Fahrerlaubnis (GFE): Rückwärtsfahren mit Rückfahrkamera

 

Fahrschul-Marketing: Tipps und Ideen für Werbung

 

100 km/h für Wohnmobile: Bisherige Ausnahme jetzt unbefristet

 

Mangelhaft gesicherte Ladung: Es drohen Bußgeld, Strafen und Punkte

 

Gerichtsurteile: Keine Winterwartung für Anliegerstraße (951) Vertrauen ist gut, warten ist besser (950) Falschbetankung (949) Keine Haftung für ungeklärte Schäden (948) Keine Haftung des Helfenden (947) Mit aussteigenden Pkw-Insassen ist zu rechnen (946) Nutzungsausfallentschädigung für Geschäftswagen (945) Mieter muss Räumungspflichten erfüllen (944) Festivitäten als Arbeitslohn (943)