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Nach einer
längeren Pause hatten die TP-Leitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH und
der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. die
Mitglieder des Gesprächskreises Fahrerlaubnis (GFE) für den 13. November
2009 zu einer Sitzung nach Korntal eingeladen. Dabei ging es neben
anderem um die erforderliche Umsicht beim Rückwärtsfahren, wenn bei der
praktischen Prüfung Klasse B ein Pkw mit Rückfahrkamera zum Einsatz
kommt. Der GFE
befasst sich gemäß Geschäftsordnung mit vom Verbandsvorstand oder der
TP-Leitung vorgelegten aktuellen Fragen der Fahrerlaubnisprüfung wie
Beurteilungskriterien, prüfungsrelevanten Verkehrssituationen,
Konflikten und Spannungen im Zusammenhang mit Prüfungen.
Erste
Sitzung mit neuer Besetzung
Dem paritätisch besetzten
Gremium gehören vier FE-Verantwortliche des TÜV (Frau Keetmann, die
Herren Gremminger, Heitz und Reichert) sowie ein Vorstandsmitglied und
drei Kreisvorsitzende des Verbandes (die Kollegen Klima, Ganzmann,
Happes und Hering) an. Weil es sich um die erste Zusammenkunft des auf
beiden Seiten weitgehend neu besetzten Gremiums handelte, nahmen auch
TP-Leiter Dipl.-Ing. Marcellus Kaup und Verbandsvorsitzender Peter
Tschöpe an der Sitzung teil.
Rückfahrkamera – in der Prüfung zulässiges Fahrerassistenzsystem
Paragraf 9 Abs. 5 StVO
verlangt, der Fahrer habe sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten,
dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der
GFE befasste sich nun mit der Frage, wie der hierfür erforderlichen
Umsicht bei Benutzung von Prüfungsfahrzeugen mit Rückfahrkamera Rechnung
getragen werden kann. Um das zu ergründen, fuhren die Mitglieder des GFE
mit zwei mit Rückfahrkamera bestückten Fahrzeugen Probe. Dabei wurden
folgende Erkenntnisse gewonnen:
- Die Kamera ermöglicht
eine umfassende Beobachtung des Nahbereichs hinter dem Fahrzeug bis zu
einem Winkel von etwa 180 Grad.
- Die Beobachtung des
weiter entfernten Verkehrs (mehr als 10 Meter) kann über die Kamera
nur unzureichend erfolgen. Deshalb ist vor Beginn der Rückwärtsfahrt
eine Beobachtung nach hinten und nach der Seite
(Heckscheibe/Seitenfenster) unentbehrlich.
- Die Beobachtung nach
der Seite kann durch die Kamera nicht ersetzt werden.
- Es ist nicht zu
beanstanden, wenn der Bewerber die Beobachtung nach hinten bei einem
nur wenige Meter umfassenden Rangieren ausschließlich über die Kamera
durchführt.
- Die Bewerber sind
nicht verpflichtet, die Rückfahrkamera zu benutzen; sie können die
Beobachtung nach hinten auch wie gewohnt durchführen.
- Der GFE empfiehlt,
möglichst viele Fahrlehrer und aaSoP sollten zunächst eigene
Erfahrungen mit Rückfahrkameras sammeln. Für entsprechende
Rückmeldungen ist der GFE dankbar.
Abfahrtkontrolle bei Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät
Ein weiterer
Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Abfahrtkontrolle bei den
Schwerfahrzeugklassen, insbesondere mit den Besonderheiten des digitalen
Kontrollgeräts. Die Diskussionen führten zu folgenden Ergebnissen:
Findet die Prüfung auf
einem Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät statt, kann nur die Bedienung
des digitalen Kontrollgeräts und die Auswertung eines Ausdrucks aus dem
digitalen Gerät dieses Fahrzeugs gefordert werden. Entsprechendes gilt
bei Fahrzeugen mit analogem Kontrollgerät: Es darf nur die Auswertung
eines vorhandenen Schaublatts dieses Fahrzeugs gefordert werden. Legt
der Fahrlehrer keinen Ausdruck vor, darf der aaSoP einen mitgebrachten
Ausdruck für die Prüfung benutzen. Der GFE schlägt vor, die TP-Leitung
möge den aaSoP Muster-Ausdrucke zur Verfügung stellen.
Der GFE betonte erneut,
dass die Abfahrtkontrolle keine mündliche Zusatzprüfung ist. Zusätzliche
Fragen sind deshalb unzulässig, ausgenommen, es ergeben sich Fragen aus
dem Verhalten des Bewerbers.
Der GFE regte außerdem
an, die Stimmigkeit der Aufgaben kritisch zu überprüfen und sie an die
Gegebenheiten moderner Fahrzeuge anzupassen.
Der TP-Leiter stellte das
Papier „Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten Nr. F 03/09 des AKFF“ zur
Verfügung. Dieses Papier ist eine Arbeitsanweisung für die aaSoP und
wird in der nächsten Ausgabe der FahrSchulPraxis veröffentlicht.
JK |