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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2009, Seite 664
100 km/h für Wohnmobile

Bisherige Ausnahme jetzt unbefristet

 

Seit dem Inkrafttreten der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18.03.2005 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5, aber nicht mehr als 7,5 t, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h.

Die Ausnahmeverordnung sollte Ende dieses Jahres auslaufen. Mit Verordnung vom 26.10.2009 hat der Bundesverkehrsminister die Befristung aufgehoben. Somit gilt die Regelung unbefristet weiter.

(BGBl. I Nr. 72, Seite 3678)

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2009

Erscheinungsdatum 15.12.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Mit Zuversicht ins neue Jahr

 

Prognosen zum Fahrschulmarkt: Der Verband braucht Ihre Hilfe

 

Herbstsitzung des Beirats: Wichtige Informationen für die Kreisversammlungen

 

PC-Prüfung landesweit: Umstellung lief vorwiegend glatt

 

Theorieprüfung: Gebührenerhöhung zum 01.01.10

 

Gesprächskreis Fahrerlaubnis (GFE): Rückwärtsfahren mit Rückfahrkamera

 

Fahrschul-Marketing: Tipps und Ideen für Werbung

 

100 km/h für Wohnmobile: Bisherige Ausnahme jetzt unbefristet

 

Mangelhaft gesicherte Ladung: Es drohen Bußgeld, Strafen und Punkte

 

Gerichtsurteile: Keine Winterwartung für Anliegerstraße (951) Vertrauen ist gut, warten ist besser (950) Falschbetankung (949) Keine Haftung für ungeklärte Schäden (948) Keine Haftung des Helfenden (947) Mit aussteigenden Pkw-Insassen ist zu rechnen (946) Nutzungsausfallentschädigung für Geschäftswagen (945) Mieter muss Räumungspflichten erfüllen (944) Festivitäten als Arbeitslohn (943)