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Seit dem Inkrafttreten der
12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18.03.2005 beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3,5, aber nicht mehr als 7,5 t, auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen 100 km/h.
Die Ausnahmeverordnung
sollte Ende dieses Jahres auslaufen. Mit Verordnung vom 26.10.2009 hat
der Bundesverkehrsminister die Befristung aufgehoben. Somit gilt die
Regelung unbefristet weiter.
(BGBl. I Nr. 72, Seite
3678) |