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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.01.10
 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2010, Seite 23
Kreisverkehr, Fahrstreifenwechsel etc.

Reicht antippen des Blinkers aus?

 

Moderne Pkw sind heutzutage serienmäßig mit vielen wichtigen Fahrerassistenzsystemen wie ABS, ESP usw. ausgestattet. Beim Kauf eines Neuwagens können zahlreiche weitere nützliche Helfer zur Erleichterung der Fahrzeugbedienung geordert werden. Neben Licht- und Regensensoren gehört dazu auch häufig die „Tipp-Blink-Funktion“: Ein kurzes Antippen des Blinkerhebels genügt, und die Fahrtrichtungsanzeiger leuchten - je nach Einstellung - ein bis drei Mal kurz auf. Fürs Abbiegen ist dies sicherlich zu kurz. Aber wie sieht das beispielsweise beim Fahrstreifenwechsel oder beim Verlassen eines Kreisverkehrs aus?

Nachdem sie sich über andere Fahrer geärgert hatten, lassen Verkehrsteilnehmer gelegentlich bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ihren Dampf ab: „Lernt man heutzutage in der Fahrschule nicht mehr, dass die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel benutzt werden darf?“ Oder: „Lehren Sie Fahranfängern heute nicht mehr, dass man Radwege nicht zuparken darf?“ Diese und ähnliche Fragen sind gängig, oftmals wird auch über zu spätes und falsches Blinken geklagt.

StVO: Rechtzeitiges und deutliches Ankündigen

Dafür die Fahrschule verantwortlich zu machen, ist etwas weit hergeholt. Allerdings scheint rechtzeitige und deutliche Richtungsangabe nicht immer zu den guten Gewohnheiten der Fahrer zu gehören, jüngere nicht ausgenommen. Oder liegt es vielleicht daran, dass viele Autofahrer den Blinkerschalter nur antippen und die wenigen Intervalle nicht immer wahrgenommen werden? Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Abbiegen, Überholen, Vorbeifahren an Hindernissen, der Fahrstreifenwechsel, das Verlassen des Kreisverkehrs und das Ein- und Anfahren „rechtzeitig und deutlich“ anzukündigen.

Antippen reicht nicht immer

Die StVO schließt schieres Antippen nicht von vornherein aus. Weil dabei aber die Blinklichter nur wenige Sekunden aufleuchten, kann es von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Vor dem Abbiegen ist nur Antippen in der Regel kein deutliches Ankündigen der Fahrtrichtungsänderung im Sinne der StVO. Blinkt z.B. ein Bevorrechtigter nur durch Antippen, sieht es der gerade in die andere Richtung schauende Wartepflichtige nicht. Eine Sekunde später ist der Bevorrechtigte bei 50 km/h schon dreißig Meter näher gekommen, doch der Wartepflichtige muss annehmen, dieser fahre geradeaus. Das stört den Verkehrsfluss.

Andererseits kann - folgen zwei untergeordnete Seitenstraßen dicht aufeinander - zu frühes Blinken des Bevorrechtigten den in der zweiten Straße wartenden Fahrer gefährlich täuschen. Ähnlich verhält es sich mit zu langem Blinken, namentlich von Motorradfahrern (keine automatische Rückstellung des Blinkers) nach dem Rechtsabbiegen in eine bevorrechtigte Straße. Folgt eine Seitenstraße dicht auf, bringt sich der Motorradfahrer selbst in Gefahr.

Rechtzeitiges und deutliches Ankündigen des Richtungs- oder Fahrstreifenwechsels soll es den anderen Verkehrsteilnehmern ermöglichen, sich frühzeitig darauf einzustellen. Dies ist aber, wenn beispielsweise bei einem Fahrstreifenwechsel erst unmittelbar vor der Lenkbewegung kurz geblinkt wird, praktisch nicht möglich. Übrigens: Wer rechtzeitig, also mindestens vier bis fünf Sekunden zuvor blinkt, dem wird auch im dichten Verkehr von den anderen Verkehrsteilnehmern viel bereitwilliger eine Lücke geöffnet.

Falsche Schlüsse durch Erlöschen des Blinklichts

Ebenso problematisch ist es, wenn der Wartepflichtige den Blinkvorgang beobachtet hat, er aber aus dem frühzeitigen Erlöschen des Blinkers den Schluss zieht, der Bevorrechtigte habe seine ursprüngliche Absicht aufgegeben. Dann sind Missverständnisse nicht mehr auszuschließen. Besonders ärgerlich ist dies, wenn man in einen Kreisverkehr einfahren möchte. Der Blinker erlischt, der Wartepflichtige traut sich nicht loszufahren, schon ist die Lücke und somit der Verkehrsfluss dahin.

Antippen des Blinkers in der Fahrausbildung

Fahrschülern den richtigen und vernünftigen Umgang mit der Antipp-Funktion zu lehren, ist selbstverständlich. Ebenso wichtig ist es aber auch, auf die Fahrbewegungen hinzuweisen, die frühzeitiges und längeres Blinken, also das Einrasten des Blinkerschalters verlangen. Aus all dem ergibt sich, dass differenziertes, situativ angepasstes Blinken ein wichtiger Teil vor allem der praktischen Fahrausbildung ist.

Jochen Klima

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2010

Erscheinungsdatum 15.01.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: 2010 hat begonnen!

 

> Vorschau: 60. ordentliche Mitgliederversammlung in Ulm

> Fahrlehrer-Gala 2010 in Ulm

 

FIT IM VERKEHR - Brillantes Seminar in Hegau

 

Fahrschüler können nicht "verkauft" werden: Verband hilft beim Fahrschul-Kauf

 

Private Kfz-Nutzung: Fahrtenbuch spart Steuern

 

Prüfer schreibt JA statt NEIN: Erteilung der Fahrerlaubnis rechtmäßig?

 

Vorrang für Fußgänger: Wann wird's am Zebrastreifen brenzlig?

  Kreisverkehr, Fahrstreifenwechsel etc.: Reicht antippen des Blinkers aus?
 

Kombinierte Ausbildung: Theorie, Sonderfahrten und mehr

 

TÜV SÜD Auto Service GmbH: Infos für die Abfahrtkontrolle

 

Was Fahrer über Assistenzsysteme wissen sollten: Eine originäre Aufgabe für Fahrlehrer

 

Gerichtsurteile: Motorradschutzkleidung schützt vor Schaden (958) Zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit (957) Pkw-Standzeit muss keinen Mangel bedeuten (956) Freie Fahrt auf einem Wirtschaftsweg (955) Abgelenkt durch Navi-Bedienung: Volle Haftung bei Auffahrunfall (954) Abmahnung mit klaren Verhaltensregeln (953) Raucherpause kann Arbeitszeit verkürzen (952)