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Moderne
Pkw sind heutzutage serienmäßig mit vielen wichtigen
Fahrerassistenzsystemen wie ABS, ESP usw. ausgestattet. Beim Kauf eines
Neuwagens können zahlreiche weitere nützliche Helfer zur Erleichterung
der Fahrzeugbedienung geordert werden. Neben Licht- und Regensensoren
gehört dazu auch häufig die „Tipp-Blink-Funktion“: Ein kurzes Antippen
des Blinkerhebels genügt, und die Fahrtrichtungsanzeiger leuchten - je
nach Einstellung - ein bis drei Mal kurz auf. Fürs Abbiegen ist dies
sicherlich zu kurz. Aber wie sieht das beispielsweise beim
Fahrstreifenwechsel oder beim Verlassen eines Kreisverkehrs aus?
Nachdem sie sich über andere
Fahrer geärgert hatten, lassen Verkehrsteilnehmer gelegentlich bei der
Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ihren
Dampf ab: „Lernt man heutzutage in der Fahrschule nicht mehr, dass die
Nebelschlussleuchte nur bei Nebel benutzt werden darf?“ Oder: „Lehren
Sie Fahranfängern heute nicht mehr, dass man Radwege nicht zuparken
darf?“ Diese und ähnliche Fragen sind gängig, oftmals wird auch über zu
spätes und falsches Blinken geklagt.
StVO:
Rechtzeitiges und deutliches Ankündigen
Dafür die Fahrschule
verantwortlich zu machen, ist etwas weit hergeholt. Allerdings scheint
rechtzeitige und deutliche Richtungsangabe nicht immer zu den guten
Gewohnheiten der Fahrer zu gehören, jüngere nicht ausgenommen. Oder
liegt es vielleicht daran, dass viele Autofahrer den Blinkerschalter nur
antippen und die wenigen Intervalle nicht immer wahrgenommen werden?
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Abbiegen, Überholen,
Vorbeifahren an Hindernissen, der Fahrstreifenwechsel, das Verlassen des
Kreisverkehrs und das Ein- und Anfahren „rechtzeitig und deutlich“
anzukündigen.
Antippen reicht nicht immer
Die StVO schließt
schieres Antippen nicht von vornherein aus. Weil dabei aber die
Blinklichter nur wenige Sekunden aufleuchten, kann es von anderen
Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Vor dem Abbiegen ist nur Antippen
in der Regel kein deutliches Ankündigen der Fahrtrichtungsänderung im
Sinne der StVO. Blinkt z.B. ein Bevorrechtigter nur durch Antippen,
sieht es der gerade in die andere Richtung schauende Wartepflichtige
nicht. Eine Sekunde später ist der Bevorrechtigte bei 50 km/h schon
dreißig Meter näher gekommen, doch der Wartepflichtige muss annehmen,
dieser fahre geradeaus. Das stört den Verkehrsfluss.
Andererseits kann -
folgen zwei untergeordnete Seitenstraßen dicht aufeinander - zu frühes
Blinken des Bevorrechtigten den in der zweiten Straße wartenden Fahrer
gefährlich täuschen. Ähnlich verhält es sich mit zu langem Blinken,
namentlich von Motorradfahrern (keine automatische Rückstellung des
Blinkers) nach dem Rechtsabbiegen in eine bevorrechtigte Straße. Folgt
eine Seitenstraße dicht auf, bringt sich der Motorradfahrer selbst in
Gefahr.
Rechtzeitiges und
deutliches Ankündigen des Richtungs- oder Fahrstreifenwechsels soll es
den anderen Verkehrsteilnehmern ermöglichen, sich frühzeitig darauf
einzustellen. Dies ist aber, wenn beispielsweise bei einem
Fahrstreifenwechsel erst unmittelbar vor der Lenkbewegung kurz geblinkt
wird, praktisch nicht möglich. Übrigens: Wer rechtzeitig, also
mindestens vier bis fünf Sekunden zuvor blinkt, dem wird auch im dichten
Verkehr von den anderen Verkehrsteilnehmern viel bereitwilliger eine
Lücke geöffnet.
Falsche
Schlüsse durch Erlöschen des Blinklichts
Ebenso problematisch ist
es, wenn der Wartepflichtige den Blinkvorgang beobachtet hat, er aber
aus dem frühzeitigen Erlöschen des Blinkers den Schluss zieht, der
Bevorrechtigte habe seine ursprüngliche Absicht aufgegeben. Dann sind
Missverständnisse nicht mehr auszuschließen. Besonders ärgerlich ist
dies, wenn man in einen Kreisverkehr einfahren möchte. Der Blinker
erlischt, der Wartepflichtige traut sich nicht loszufahren, schon ist
die Lücke und somit der Verkehrsfluss dahin.
Antippen des Blinkers in der Fahrausbildung
Fahrschülern den
richtigen und vernünftigen Umgang mit der Antipp-Funktion zu lehren, ist
selbstverständlich. Ebenso wichtig ist es aber auch, auf die
Fahrbewegungen hinzuweisen, die frühzeitiges und längeres Blinken, also
das Einrasten des Blinkerschalters verlangen. Aus all dem ergibt sich,
dass differenziertes, situativ angepasstes Blinken ein wichtiger Teil
vor allem der praktischen Fahrausbildung ist.
Jochen
Klima |