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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, seit
48 Jahren rüstet sich die alte Kaiserpfalz Goslar Ende Januar für
das wohl bedeutendste Verkehrsrechtsforum Europas, den Deutschen
Verkehrsgerichtstag. In diesem Jahr waren acht Arbeitskreise mit
ganz unterschiedlichen Fragen zum Verkehrsrecht und zu angrenzenden
Rechtsgebieten befasst. Der Arbeitskreis VII – Unfallrisiko
„junge Fahrer“ beriet darüber, wie sich das Risiko dieser Gruppe
nachhaltig senken ließe. Dabei informierte Georg Willmes-Lenz von
der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Ergebnisse einer
Untersuchung zum Modell der Freiwilligen Fahranfängerfortbildung,
auch Zweite Phase genannt. Die Evaluation der BASt soll
gezeigt haben, dass die Teilnahme an diesem Modellversuch
verhältnismäßig gering war und weder nennenswerte
Einstellungsänderungen noch geringere Unfallzahlen hervorgebracht
hat. Dagegen ist das Modell „Begleitetes Fahren“ bei der
Zielgruppe der jungen Fahrer auf breite Zustimmung gestoßen.
Überdies konnte nach Abschluss der Begleitphase eine Verringerung
des Unfall- und Deliktrisikos nachgewiesen werden. Allerdings nehmen
bundesweit nur etwa 30 Prozent aller Führerscheinbewerber an diesem
Modell teil. Willmes-Lenz betonte, die professionelle Fahrausbildung
in Deutschland sei ein Eckpfeiler der Verkehrssicherheitsarbeit. Das
weltweit Einmalige am deutschen Modell des Begleiteten Fahrens liegt
darin, dass der Begleitphase eine professionelle Ausbildung in der
Fahrschule und eine ungeschmälerte Fahrerlaubnisprüfung vorausgehen.
Die Experten waren sich einig, dass durch eine Intensivierung der
schulischen Verkehrserziehung die professionelle Arbeit der
Fahrlehrer deutlich unterstützt werden könnte. Außerdem sei zu
prüfen, wie die theoretische und die praktische Ausbildung noch
stärker verzahnt und ob durch den Einsatz moderner Lernformen die
Ausbildungserfolge noch erhöht werden können.
Eine Äußerung, wonach
Fahranfänger über die Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe nicht
ausreichend informiert seien, erwies sich bei näherer Betrachtung
als nicht haltbar. Selbst wenn einzelne Fahrlehrer die Probezeit im
Unterricht nicht in aller Tiefe behandelten, müssten sich die
Fahrschüler gleichwohl damit befassen, weil der amtliche
Prüfungskatalog mehrere Fragen zur Probezeit enthalte.
Die Erwartung,
finanzielle Anreize könnten Führerscheinneulinge dazu veranlassen,
gleich zu Beginn moderne Fahrzeuge mit allen wichtigen
Sicherheitseinrichtungen zu kaufen, wird sich wohl kaum erfüllen. Es
darf bei dieser Diskussion auch nicht übersehen werden, dass heute
acht Jahre alte Autos aus Baureihen stammen, in denen
Sicherheitseinrichtungen wie ABS und ESP vielfach schon zum Standard
gehörten.
Die klare Botschaft
des AK VII lautet: Die professionelle Fahrausbildung ist weiter zu
optimieren, um die Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer
entscheidend voranzubringen. Wir Fahrlehrer sind bereit, mit allen
Kräften daran mitzuwirken.
Mit besten
Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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