Das
Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 15. Januar 2010
die erforderlichen Regelungen getroffen. Wir veröffentlichen den
Erlass nachstehend zusammen mit einer
Übersicht über die in den einzelnen
Bundesstaaten Australiens sehr unterschiedlichen
Führerscheinregelungen.
Aufnahme
Australiens in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns darüber informiert, dass
nunmehr mit Australien die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte,
sodass Australien in die Anlage 11 zur FeV aufgenommen werden kann.
Aufgrund eines australischen Pkw-Führerscheins (Klasse C) bzw.
Motorrad-Führerscheins (Klasse R) kann damit eine deutsche
Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. A prüfungsfrei erteilt werden.
Bis zur formellen
Aufnahme Australiens in die
Anlage 11 zur FeV können ab sofort
Pkw- und Motorradführerscheine im Wege von Einzelausnahmen nach § 74
FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in die
Klasse B bzw. A umgeschrieben werden.
Bezüglich der
Umschreibungsfähigkeit von Provisional bzw. Probationary Licences und
der Erforderlichkeit eines Sehtests gelten für die einzelnen
Territorien folgende Anmerkungen:
|
Territorium |
Provisional/
Probationary Licence umschreibungsfähig |
Sehtest erforderlich |
| Northern
Territory |
ja |
ja |
| Queensland |
P2 ja
P1 nein |
ja |
| South
Australia |
P2 ja
P1 nein |
nein |
| Tasmania |
P2 ja
P1 nein |
nein |
| Vicotria |
P2 ja
P1 nein |
nein |
| Australian
Capital Territory |
ja |
ja |
| Western
Australia |
Pkw (Klasse C) ja
Motorrad (Klasse R) nein |
ja |
| New South
Wales |
nein |
ja |
Der deutsche
Führerschein ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen
Abgabe des australischen Führerscheins auszuhändigen. Der australische
Führerschein ist an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden,
das ihn an eine zentrale Stelle in Australien weiterleitet (§ 31 Abs.
4 Satz 3 FeV).
Eine Übersicht über das in den einzelnen
Territorien geltende Führerschein-Stufensystem (Graduated driver
licensing system) ist zur Kenntnisnahme beigefügt
(s. PDF-Datei ...). Um entsprechende Information der
Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert