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Berufsunfähigkeit kann Ihr Leben von heute auf morgen drastisch
verändern. Mit dem Wegfall der Arbeitskraft sind nicht nur gravierende
gesundheitliche Beeinträchtigungen verbunden. Auch das Einkommen für
Ihren Lebensunterhalt fällt damit weg.
Wer gesetzlich
rentenversichert ist und berufsunfähig wird, erhält unter Umständen eine
minimale Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum einen
reicht diese zum Leben nicht aus, zum anderen sind gerade Sie als
Fahrlehrer besonders der Gefahr ausgesetzt, berufsunfähig zu werden. Die
finanziellen Folgen davon sind kaum absehbar. Sie können sich allerdings
mit attraktiven Lösungen davor schützen. Für angestellte Fahrlehrer gibt
es dazu noch eine sehr interessante Möglichkeit.
Läuft
die Vorsorge über den Betrieb, zahlen Sie nur die Hälfte
Wenn Sie als angestellter
Fahrlehrer über Ihren Betrieb eine Berufsunfähigkeitsversicherung als
Direktversicherung abschließen, sind die Beiträge steuer- und
sozialversicherungsfrei. Die Rente wird steuerlich dem Grunde nach wie
Ihr letztes Bruttogehalt behandelt.
Diese Möglichkeit
eröffnet Ihnen je nach Steuerklasse eine Beitragsersparnis von bis zu 50
Prozent des regulären Beitrags, weil dieser aus dem Bruttogehalt
finanziert wird. So ist der spürbare Beitragsaufwand für angestellte
Fahrlehrer wesentlich geringer und der Arbeitgeber spart
Lohnnebenkosten.
Auch
wichtig: Beitragsgutschriften
Als Inhaber einer
Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung.
Weil diese auf Ihren Beitrag gutgeschrieben wird, profitieren Sie von
Beitragsersparnissen. Es gibt jedoch auch Lösungen mit Kapitalbildung.
Problemlose Mitnahme in die Selbstständigkeit
Wenn Sie eine
betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können Sie
diese bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit problemlos mitnehmen
und privat mit eigenen Beiträgen weiterführen. Allerdings fallen dann
die steuerlichen Effekte der betrieblichen Vorsorge weg.
Mitglieder im Fahrlehrerverband
zahlen 30 Prozent weniger
Als selbstständiger und
angestellter Fahrlehrer kommen Sie mit der Mitgliedschaft im
Fahrlehrerverband in den Genuss hoher Beitragsersparnisse: Sie erhalten
einen Nachlass von rund 30 Prozent auf den regulären Beitrag.
Vorsicht bei Billigangeboten
Es gibt viele Angebote
für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Seien Sie allerdings vorsichtig
bei Billigangeboten. Hier wird oftmals mit sehr hohen
Beitragsgutschriften geworben, die schon nach einem Jahr wieder
zurückgefahren werden können. Nicht selten kommt es außerdem vor, dass
Billiganbieter die Rentenzahlung im Fall der Berufsunfähigkeit
verweigern und Sie als Versicherter den Gerichtsweg beschreiten müssen.
Deshalb
wenden Sie sich an die Fahrlehrerversicherung. Sie hilft, derartige
Angebote zu prüfen und unterbreitet Ihnen individuelle und attraktive
Vorschläge.
Ihr
Ansprechpartner:
Toni
Borosch
Fahrlehrerversicherung VaG
Tel: 0711 - 98889-370
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