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Bei
schweren Unfällen mit Personenschaden ist die Sache klar: Die
beteiligten Fahrzeuge müssen unverändert stehen bleiben, bis die
polizeiliche Unfallaufnahme abgeschlossen ist. Was aber gilt bei
Bagatellunfällen? Ist es richtig, die Fahrzeuge zur Seite zu fahren,
damit der Verkehr nicht unnötig lange behindert wird? Oder kann das zu
Problemen bei der Schadenregulierung führen? In dieser Frage sind sich
viele Autofahrer nicht sicher.
Ein typischer
Bagatellunfall: Zwei Autos sind auf einer Kreuzung oder an einer
Parkplatzausfahrt zusammengestoßen. Außer ein paar Kratzern, Beulen und
herumliegenden Glassplittern ist nicht viel passiert.
Fahrbahn räumen oder alles unverändert lassen?
In diesen Fällen glauben
nun viele Verkehrsteilnehmer, die Unfallstelle müsse bis zum Eintreffen
der Polizei unverändert bleiben, um Ärger mit der Versicherung zu
vermeiden. Das ist bei Unfällen mit Verletzten oder mit hohem
Sachschaden sicher richtig. In anderen Fällen ist es aber nicht nur
sinnvoll die Unfallstelle möglichst schnell zu räumen, sondern nach § 34
Abs. 1 Nr. 2 StVO sogar Pflicht, „bei geringfügigem Schaden unverzüglich
zur Seite zu fahren“, um die Fahrbahn für den Verkehr frei zu machen.
Beweise
und Spuren sichern
Trotzdem ist es ratsam,
zunächst den Verkehr mit Warnblinkanlage und Warndreieck zu sichern und
in Ruhe vorhandene Beweise und Spuren sicherzustellen. Letzteres kann
durch Markieren der Fahrzeugpositionen mit Kreide, aber vor allem durch
Fotos geschehen. Für die Versicherung sind dabei nicht nur
Übersichtsaufnahmen von mehreren Seiten, sondern auch Details wie
Beulen, herumliegende Fahrzeugteile und Bremsspuren wichtig.
NOTFON D: Die gebührenfreie Notrufzentrale der Autoversicherer
Nach Austausch der nach §
34 Abs.1 Nr. 5 erforderlichen Angaben muss der Schaden der Versicherung
gemeldet werden. Das geht am Einfachsten über die gebührenfreie
Rufnummer des Service-Centers der deutschen Autoversicherer 0800
NOTFON D (08006683663).
Diese Nummer ist an 365
Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Der Schaden kann direkt vom
Unfallort aus gemeldet werden. Praktisch dabei ist, dass dieser Anruf
oft das Herbeirufen der Polizei und oft auch den schriftlichen
Unfallbericht überflüssig macht. Die geschulten Mitarbeiter nehmen den
Schaden auf und leiten alle erforderlichen weiteren Maßnahmen ein. Das
Angebot von 0800 NOTFON D umfasst darüber hinaus eine ganze Reihe von
Hilfeleistungen: Bei Bedarf wird beispielsweise ein Abschleppwagen
organisiert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft.
Notrufnummer im Handy abspeichern
Fahrlehrer sollten ihren
Kunden raten, die Nummer von NOTFON D für den Fall der Fälle im Handy zu
speichern (+498006683663).
Übrigens können unter der
Internetadresse
www.notfond.de
zahlreiche nützliche
Informationen über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall
abgerufen werden.
Jochen
Klima
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