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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2010, Seite 94
Bagatellunfälle

Fahrbahn rasch frei machen

 

Bei schweren Unfällen mit Personenschaden ist die Sache klar: Die beteiligten Fahrzeuge müssen unverändert stehen bleiben, bis die polizeiliche Unfallaufnahme abgeschlossen ist. Was aber gilt bei Bagatellunfällen? Ist es richtig, die Fahrzeuge zur Seite zu fahren, damit der Verkehr nicht unnötig lange behindert wird? Oder kann das zu Problemen bei der Schadenregulierung führen? In dieser Frage sind sich viele Autofahrer nicht sicher.

Ein typischer Bagatellunfall: Zwei Autos sind auf einer Kreuzung oder an einer Parkplatzausfahrt zusammengestoßen. Außer ein paar Kratzern, Beulen und herumliegenden Glassplittern ist nicht viel passiert.

Fahrbahn räumen oder alles unverändert lassen?

In diesen Fällen glauben nun viele Verkehrsteilnehmer, die Unfallstelle müsse bis zum Eintreffen der Polizei unverändert bleiben, um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Das ist bei Unfällen mit Verletzten oder mit hohem Sachschaden sicher richtig. In anderen Fällen ist es aber nicht nur sinnvoll die Unfallstelle möglichst schnell zu räumen, sondern nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO sogar Pflicht, „bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite zu fahren“, um die Fahrbahn für den Verkehr frei zu machen.

Beweise und Spuren sichern

Trotzdem ist es ratsam, zunächst den Verkehr mit Warnblinkanlage und Warndreieck zu sichern und in Ruhe vorhandene Beweise und Spuren sicherzustellen. Letzteres kann durch Markieren der Fahrzeugpositionen mit Kreide, aber vor allem durch Fotos geschehen. Für die Versicherung sind dabei nicht nur Übersichtsaufnahmen von mehreren Seiten, sondern auch Details wie Beulen, herumliegende Fahrzeugteile und Bremsspuren wichtig.

NOTFON D: Die gebührenfreie Notrufzentrale der Autoversicherer

Nach Austausch der nach § 34 Abs.1 Nr. 5 erforderlichen Angaben muss der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Das geht am Einfachsten über die gebührenfreie Rufnummer des Service-Centers der deutschen Autoversicherer 0800 NOTFON D (08006683663).

Diese Nummer ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Der Schaden kann direkt vom Unfallort aus gemeldet werden. Praktisch dabei ist, dass dieser Anruf oft das Herbeirufen der Polizei und oft auch den schriftlichen Unfallbericht überflüssig macht. Die geschulten Mitarbeiter nehmen den Schaden auf und leiten alle erforderlichen weiteren Maßnahmen ein. Das Angebot von 0800 NOTFON D umfasst darüber hinaus eine ganze Reihe von Hilfeleistungen: Bei Bedarf wird beispielsweise ein Abschleppwagen organisiert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft.

Notrufnummer im Handy abspeichern

Fahrlehrer sollten ihren Kunden raten, die Nummer von NOTFON D für den Fall der Fälle im Handy zu speichern (+498006683663).

Übrigens können unter der Internetadresse

www.notfond.de

zahlreiche nützliche Informationen über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall abgerufen werden.

Jochen Klima

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2010

Erscheinungsdatum 15.02.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Risiko durch optimierte Ausbildung senken

 

Einladung: 60. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.

 

Fit im Verkehr: Hohes Interesse beim Roten Kreuz in Buchen

 

Begleitetes Fahren mit 17: Begleitperson ohne Führerschein

 

Staatenliste (Anlage 11 FeV) erweitert: Australien gehört jetzt auch dazu

 

Mindestalter für gewerbliche Beförderungen - Bei Besitzstand alles klar

  Motorrad-Ausbildung: Wichtiges Urteil zur Schutzkleidung
  Zu Beginn der Motorradsaison: Aufruf zum „Tag der Motorradfahrlehrer“
  Wenn Berufsunfähigkeit droht: Wichtige Informationen für alle Fahrlehrer
  Bagatellunfälle: Fahrbahn rasch frei machen
 

Gerichtsurteile: Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig (967) Vorsicht beim Öffnen der Fahrzeugtür (966) Fahrverbot auch für Frühstarter (965) Parken in der Umweltzone (964) Festnetzmobiltelefon ist kein Handy (963) Richtgeschwindigkeit ist einzuhalten (962) Sichtfahrgebot bei Straßenbaustelle (961) Keine Hundehaltung im Pkw (960) GmbH ohne Geschäftsführer (959)