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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe März/2010, Seite 111
Editorial

Schnellbleichen sind nicht vertretbar


Peter Tschöpe

Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

es ist kein Zufall, dass die deutsche Fahrausbildung weltweit als wegweisend gilt. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich hierzulande die Anforderungen an die Fahrausbildung erheblich gewandelt. Heute wird von der Fahrschule mehr als technische Instruktion und die Vermittlung schieren Regelwissens erwartet. Fahrschüler sollen vielmehr zu einem nachhaltigen Verkehrsverhalten erzogen werden, das auf Verantwortung für Leben, Schutz für Gesundheit, Umwelt und Eigentum, auf Rücksicht und Partnerschaft basiert. Diese Ausbildungsziele sind in der Fahrschülerausbildungsordnung verbindlich vorgegeben. Wer als Fahrlehrer pflichtgemäß danach handelt, weiß, dass Angebote sog. Schnellbleichen wie „In sieben Tagen zum Führerschein“ einer groben Missachtung der Ausbildungsordnung das Wort reden. In so kurzer Zeit lässt sich allenfalls (freilich ohne jede Gewähr!) das Allernötigste für die Prüfung einpauken. Es fehlt bei diesen pädagogisch widersinnigen Crashkursen eindeutig an der sogenannten Setzzeit, während der Schüler das Gelernte reflektieren und vertiefen kann.

Umso bedenklicher ist es, dass auch staatliche Stellen von Fahrschulen erwarten, ihre Kunden in no time und unter unzumutbaren Bedingungen „prüfungsreif“ zu machen. Die Inhalte und Ziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und somit die einer verkehrssicherheitlich geprägten Ausbildung sollen bei diesen Aufträgen allem Anschein nach unbeachtet bleiben. Das ist skandalös. So sollten beispielsweise die Arbeitsagenturen vor allem Wert darauf legen, dass die von ihnen in eine aus Steuermitteln finanzierte Fahrausbildung oder Fahrerfortbildung geschickten Personen nicht möglichst schnell, sondern möglichst intensiv und nachhaltig ausgebildet werden, zumal es sich dabei häufig um Fahrer schwerer Lkw handelt.

Der Primat der Ausbildung wurde in Deutschland früher als in vielen anderen Ländern erkannt und durch Handeln des Gesetzgebers bestätigt. Wenn nun Ausschreibungen der öffentlichen Hände gleichsam die Momentaufnahme der Fahrprüfung zum einzig bedeutsamen Kriterium erheben, empfindet das die überwiegende Mehrzahl der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer als eine Bevorzugung des Miserablen gegenüber verantwortungsbewusster Ausbildungsqualität.

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe März 2010

Erscheinungsdatum 15.03.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Schnellbleichen sind nicht vertretbar

 

24. April 2010: Wir sehen uns in Ulm
Der Verband wird 60 Jahre alt

 

Beiratssitzung: Kreisvereine in diesem Frühjahr - Die Meinung der Mitglieder ist gefragt

 

FahrschulPreise 2010: Ertragslage rutscht ins Minus

 

Fit im Verkehr: Hochmotivierte Teilnehmer in Bopfingen

 

Ausbildungsfahrschule: Eine Investition in die Zukunft

 

Motorrad Langstreckentraining vom 19. bis 25. September 2010: Ligurien Total

 

Aktuelles Seminar: Assistenzsysteme im Fahreralltag

 

Tag der Motorradfahrlehrer

 

Gerichtsurteile: Pkw-Erwerb von „Zwischenhändler“ (975) Überforderung im Straßenverkehr (974) Kfz-Schadenfreiheitsrabatt nach Trennung (973) Warnschild statt Beseitigung (972) Lkw-Überholverbot (971) Parkplatzschranke ist berechenbar (970) Parken ohne Umweltplakette - Knöllchen oder nicht? (969) Abo-Kostenfalle (968)