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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, ganz
allgemein betrachtet erfreuen sich Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
eines ordentlichen Ansehens in der Öffentlichkeit. Fahrlehrer, so
würden kurz gefasst viele antworten, bringen den Leuten das Fahren
bei, begleiten sie in der Prüfung und bekommen Geld dafür. Doch ist
es das schon? Engagierte Fahrlehrer haben - zu Recht - einen
weitergehenden Anspruch. Sie wollen nicht nur als
„Führerscheinvermittler“ und ehrliche Kaufleute, sondern als
Verkehrserzieher und Fachleute für Fragen der Verkehrssicherheit
wahrgenommen werden.
Die Satzung des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. nennt in Paragraf 2 Abs.
1 dessen Zweck und Ziele. Dort heißt es: „Leitthemen des
Fahrlehrerberufs sind die Sicherheit und das umweltbewusste
Verhalten im Straßenverkehr. In Übereinstimmung damit hat der
Verband den Zweck, die allgemeinen Berufs- und Standesinteressen der
Fahrlehrer zu wahren und zu fördern.“
Es war nur
konsequent, dass die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Beirats
im Jahr 2005
Standesregeln verabschiedete und
sie zum Bestandteil der Satzung erhob. Die Einhaltung dieser dem
Berufsethos verpflichteten Regeln ist freilich nicht einklagbar. Sie
sollen vielmehr aufzeigen, welche Ansprüche der Berufsstand an sich
selbst hat und welche Erwartungen deshalb der Kunde an eine
gewissenhafte Fahrschule haben darf.
„Noch nie war
Vertrauen so wichtig wie heute!“ Wahrscheinlich hat man diesen
Spruch schon zu allen Zeiten gehört. Aber noch nie drangen
Vertrauensmissbrauch, Bauernfängerei und Pflichtvergessenheit so
schnell und so plakativ in die breite Öffentlichkeit wie heute. Oft,
bevor Presse, Funk und Fernsehen darüber berichten, ist ein Eklat
schon bei YouTube, Twitter und Co. auf dem Schirm. Wer nach den
Standesregeln unseres Verbandes
handelt, muss sich in dieser Richtung keine Sorgen machen. Es zahlt
sich aus, sie zu kennen, zu verinnerlichen und sich immer wieder
kritisch zu fragen, ob man noch danach handelt.
Fazit: Berufsethos
und
Standesregeln sind zeitgemäß! Wir
werden in den nächsten Ausgaben der FahrSchulPraxis näher auf die
Bedeutung der Kerngedanken unserer
Standesregeln eingehen.
Mit besten
Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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