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Angestellte
Fahrlehrer
Nach einem leider nur
mäßig besuchten Workshop für angestellte Fahrlehrer, den der Verband im
Herbst 2008 durchgeführt hat, waren Fahrschulinhaber, die Angestellte
beschäftigen, im Februar zu einem Treffen eingeladen. Leider war auch
dieser Workshop nur schwach besucht. Der Verband wird sich gleichwohl
auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Mitgliedsfahrschulen ihren
angestellten Fahrlehrern gute Arbeitsbedingungen bieten.
Ein Angestellter, der das
Unternehmerrisiko tragen muss und in den Monaten mit schwacher
Auslastung weniger als 1000 € verdient, ist kaum davon abzuhalten, sich
selbstständig zu machen. Meistens tut er dies auch noch als direkter
Wettbewerber seines bisherigen Arbeitgebers.
Erfreulicherweise konnte
der Verband bei einigen Streitfällen zwischen angestellten Fahrlehrern
und ihren Arbeitgebern vermitteln und außergerichtliche Lösungen
herbeiführen.
Beirat
Dem Beirat, dem nach der
Mitgliederversammlung höchsten Gremium des Verbandes, gehören neben den
39
Kreisvorsitzenden ein
Angestelltenvertreter und die Vorstandsmitglieder an. Der Beirat tagte
im abgelaufenen Jahr dreimal. An den Sitzungen nahmen neben den
Beiratsmitgliedern der Behindertenreferent und der Syndikus teil. Der
Beirat legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest. Die Tagesordnung der
Beiratssitzung wird jeweils in der FahrSchulPraxis veröffentlicht, damit
alle Mitglieder die Möglichkeit haben, ihren Kreisvorsitzenden
Anregungen, Wünsche und auch Kritik zu übermitteln, die diese direkt in
den Beirat einbringen können. Über die Ergebnisse der Beratungen
informieren die Kreisvorsitzenden die Mitglieder in den Versammlungen
der Kreisvereine. Den Mitgliedern des Beirats, die ihre Aufgaben
ehrenamtlich erfüllen, gebührt besonderer Dank der Mitglieder.
Beratung der
Mitglieder
Nach wie vor gehört die
Beratung der Mitglieder zu den wichtigsten Betreuungsleistungen des
Verbandes. Knapp 50 Mal kamen Mitglieder in die Geschäftsstelle, um mit
einem Vorstandsmitglied ihre Probleme zu besprechen. Meist ging es um
betriebswirtschaftliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen. In einigen
Fällen wurde aber auch bei ganz persönlichen Notlagen der Rat des
Verbandes gesucht. Daneben werden die Mitglieder, insbesondere im
Bereich des Wettbewerbs, telefonisch beraten. In den meisten Fällen
konnten Lösungswege aufgezeigt werden. In den wenigen Fällen, bei denen
keine konkreten Lösungen gefunden wurden, war es zumindest möglich, den
Hilfesuchenden Kontakte zu professionelle Ratgebern zu vermitteln.
Bewertung von
Fahrschulen
Beim Verkauf einer
Fahrschule, bei Ehescheidungen und Nachlassfällen wird der Verband um
die Bewertung von Fahrschulen gebeten. Dieses Angebot, das den
Mitgliedern kostenlos zur Verfügung steht, für Nichtmitglieder ist der
Service kostenpflichtig, wurde auch im Jahr 2009 mehrfach in Anspruch
genommen. In allen Fällen bildete die gutachterliche Stellungnahme des
Verbandes die Basis für die jeweilige Entscheidung.
Bundesvereinigung der
Fahrlehrverbände e.V. (BVF)
Das bundeseinheitliche
Fahrlehrerrecht gehört zur Materie der konkurrierenden Gesetzgebung. Es
ist deshalb wichtig, nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene
gut vertreten zu sein. Deshalb ist der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg Mitglied in der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.
Peter Tschöpe, der
baden-württembergische Verbandsvorsitzende, hat als Mitglied des
Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung auch die
Möglichkeit, Interessen der baden-württembergischen Fahrlehrer
frühzeitig in diese Entscheidungsprozesse einbringen. Inzwischen werden,
wie sich beispielsweise bei der Umsetzung der
Berufsanerkennungsrichtlinie zeigte, auch die fahrlehrerrechtlichen
Regelungen immer stärker von Brüssel mitbestimmt. Deshalb ist es
unverzichtbar, dass die deutsche Berufsvertretung über die europäische
Fahrlehrerassoziation e.V. (EFA) bei den europäischen Instanzen gehört
wird. Präsident der EFA ist der Vorsitzende der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V., Gerhard von Bressensdorf. Für die
Bundesvereinigung nimmt der baden-württembergische Verbandsvorsitzende
an den Sitzungen der EFA teil.
Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA)
Die Deutsche
Fahrlehrer-Akademie e.V., das wissenschaftliche Forum des Berufsstandes,
konnte sich in 2009 nach erfolgreichem Abschluss einer für die über 800
Erlaubnisbehörden in Deutschland wichtigen Datensammlung über die
Fahrlehrerausbildung und -prüfung in den europäischen Mitgliedstaaten
weiteren wichtigen Aufgaben zuwenden.
In mehreren
Arbeitsgruppen wurden Fragenkataloge für die einzelnen
Fahrlehrerlaubnisklassen der Fahrlehrerprüfung teilweise
fortgeschrieben, teilweise neu entwickelt.
Außerdem wurden die
Arbeiten an einem obligatorischen Nachbetreuungsprogramm für
Fahranfänger fortgesetzt. Bei den weiteren Beratungen müssen die
negativen Evaluationsergebnisse der freiwilligen Fortbildungsseminare
(Zweite Phase) berücksichtigt werden. Die Verantwortlichen der DFA sind
in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des letzten
Verkehrsgerichtstages der Meinung, dass sich der Gesetzgeber nicht auf
die Erfolge des Begleiteten Fahrens zurückziehen kann, da diese Maßnahme
nicht einmal die Hälfte der jungen Fahrer erreicht. Unabdingbar ist es,
wirkungsvolle Hilfen für alle jungen Fahrer zu entwickeln.
Fortbildung
Die Satzung verpflichtet
den Verband, seinen Mitgliedern ständig - unabhängig von der rechtlichen
Fortbildungspflicht - Fortbildungsmöglichkeiten zu bieten. Diesen
Auftrag hat der Verband über seine Service-Gesellschaft, die FSG/TTVA
mbH, auch im Jahr 2009 erfüllt. Das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen
reichte von der sogenannten Basisfortbildung über klassenspezifische
Angebote speziell für Motorrad-, Lkw- und Bus-Fahrlehrer (das
aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie hier ...). Außerdem
wurden für Seminarleiter Fortbildungsseminare durchgeführt. Der Verband
nimmt sich auch der Ausbildung von Ausbildungsfahrlehrern an.
|
Anzahl
Seminare |
Durchgeführte
Seminare in 2009 |
Teilnehmer |
|
30 |
nach § 33a Abs. 1
FahrlG |
520 |
|
5 |
nach § 33a Abs. 2
FahrlG |
68 |
|
1 |
nach § 9b und 21a
FahrlG |
9 |
|
11 |
Sonderseminare |
160 |
|
47 |
Gesamt |
757 |
Neben den gesetzlich
vorgeschriebenen Fortbildungsseminaren engagierte sich der Verband durch
spezielle Seminare und Informationsveranstaltungen auch im Bereich der
Berufskraftfahrerqualifikation.
Seminarteilnehmer
Entwicklung 1993-2009

FSG/TTVA mbH
Mit der Gründung der FSG
mbH im Jahr 1974 konnte der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg zum
einen steuerlich schädliche wirtschaftliche Aktivitäten aus der
Berufsvertretung ausgliedern. Der wirtschaftliche Erfolg der
Gesellschaft nutzt andererseits allen Mitgliedern, da die Erträge,
soweit sie nicht für notwendige Investitionen im Unternehmen verbleiben
müssen, ausschließlich dem alleinigen Gesellschafter, dem
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V., zufließen und dazu beitragen,
die Beitragssätze über viele Jahre stabil zu halten. Seit der Übernahme
der TTVA GmbH Anfang der 90er-Jahre firmiert das Unternehmen als
FSG/TTVA mbH; der Verband blieb und ist alleiniger Gesellschafter des
Unternehmens. Zu den Tätigkeitsfeldern der Gesellschaft gehört der
Betrieb der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung, die Planung und
Durchführung von Seminaren, die Herausgabe und der Vertrieb der
FahrSchulPraxis, die Planung und Durchführung von Reisen. Außerdem ist
die Gesellschaft Eigentümerin des Bürogebäudes, in dem die
Geschäftsstelle des Verbandes untergebracht ist. Der Gesamtumsatz des
Unternehmens betrug im Berichtsjahr rd. eine Million Euro.
Geschäftsstelle
Das hoch motivierte Team
der Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle bietet Mitgliedern seit
vielen Jahren vorbildlichen und mit hohem Engagement häufig gelobten,
freundlichen Service. Trotz des auch im abgelaufenen Jahr erneut
gestiegenen Arbeitsanfalls konnte der Service für die Mitglieder weiter
ausgebaut werden. Nicht nur die Zahl der E-Mails ist nach wie vor
steigend. Auch die telefonischen Anfragen und Bestellungen haben
deutlich zugenommen. Alle Mitarbeiterinnen bemühen sich, Anfragen und
Bestellungen möglichst noch am gleichen Tag zu bearbeiten.
Informationen
Ständige aktuelle
Information der Mitglieder gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines
Berufsverbandes. Neben dem Internetauftritt erfüllen wir diese Aufgabe
im Wesentlichen mit unserer Fachzeitschrift „FahrSchulPraxis“.
Die Zeitschrift erfreut sich außerhalb Baden-Württembergs nach wie vor
steigender Beliebtheit: „Das südwestdeutsche Fahrlehrermagazin“ wird
auch von Fahrlehrern aus anderen Bundesländern abonniert. Außerdem
erhalten Abgeordnete, Behörden, Ministerien, Polizeibeamte und
TÜV-Mitarbeiter die Fachzeitschrift, die dort intensiv gelesen wird, was
uns unsere Gesprächspartner immer wieder bestätigen.
Internetauftritt, Öffentlichkeitsarbeit
Die Redaktionen der
öffentlichen Medien werden täglich mit Informationen überflutet.
Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen und sonstige Periodika sind
bekanntlich auf „heiße“ News aus. Die Selbstverständlichkeit, dass die
Fahrlehrer ihre Arbeit ordentlich verrichten, macht keine Schlagzeilen.
Eine hohe Frequenz des Berufsstandes in den Medien ist deshalb nicht
ganz leicht.
Der Verband pflegt gute
Kontakte zu den Redaktionen der Presse sowie der Fernseh- und
Rundfunksender. Darüber hinaus informieren wir direkt über unseren von
vielen Lesern als informativ und übersichtlich gelobten Internetauftritt
unter www.fahrlehrerverband-bw.de. Die Seiten verzeichneten im
Jahr 2009 weit mehr als 1 Million Besucher. Die Internetseiten werden
von der Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Iris Wimpff, gestaltet und
betreut. Ihr gebührt an dieser Stelle besonderer Dank.
Kontakte zur
Behörden
Die Kontakte zu den
Fahrerlaubnisbehörden in Baden-Württemberg sind gut. Sie werden
konsequent gepflegt. So war es in vielen Fällen möglich, fahrerlaubnis-
bzw. fahrlehrerrechtliche Fragen in enger Zusammenarbeit zu klären.
Kontakte zu
Ministerien
Die traditionell guten
Kontakte zu den für uns wichtigen Ministerien, insbesondere zum
Innenministerium (und seit März 2010 zum Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg), pflegen wir durch
regelmäßige Gespräche. Dadurch ist es uns möglich, schon frühzeitig
unsere Wünsche/Anregungen in die Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Kreisvereine
In der täglichen Arbeit
unserer Mitglieder ist die Zusammenarbeit mit den Behörden in den Land-
und Stadtkreisen sowie den Niederlassungen des TÜV von besonderer
Bedeutung. Deshalb sind die Mitglieder des Verbandes in 39
Kreisvereinen organisiert, die in der
Regel das Gebiet eines Land- beziehungsweise Stadtkreises umfassen. Die
Kreisvorsitzenden pflegen die Kontakte zu den örtlichen Behörden und
informieren ihre Mitglieder in den Versammlungen des Kreisvereins.
Insgesamt wurden die Mitglieder zu 68 Versammlungen auf Kreisebene
eingeladen. In 17 Fällen wurde die Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes
gewünscht. Dieser Bitte konnte in allen Fällen entsprochen werden.
Mitarbeit in
Organisationen
Der Verband hielt auch im
abgelaufenen Jahr zu den in Baden-Württemberg in der
Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen guten Kontakt. Dies
galt besonders für ADAC, Landesverkehrswacht, TÜV SÜD, DEKRA und
Berufsgenossenschaft.
PC-Prüfung
Zur Vorbereitung der
flächendeckenden Einführung der PC-Prüfung zum Jahresende wurde bereits
im Sommer mit einem Pilotprojekt in der Niederlassung Tübingen begonnen.
Dabei konnten kleine noch bestehende Probleme beseitigt werden. Die
flächendeckende Einführung begann im Spätherbst und wurde ohne besondere
Schwierigkeiten bewältigt. Mit der Einführung der PC-Prüfung wurde zum
Jahresbeginn 2010 auf Anweisung des Ministeriums die Prüfung mit Hilfe
von Dolmetschern oder einer Mini-Disc aufgegeben.
Schlichtungsstelle für Fahrschulkonflikte
Die Schlichtungsstelle
wurde im Berichtsjahr von mehreren Fahrschulkunden angerufen. In allen
Fällen wurden ohne Eingreifen der Schlichtungskommission akzeptable
Lösungen für die Betroffenen erreicht. Mit dieser im Bundesgebiet
einmaligen Einrichtung leistet der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e.V. einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Treuhandverein
Die wichtigste Aufgabe
des Treuhandvereins ist es, eine möglichst einheitliche Überwachung der
Fahrschulen in Baden-Württemberg sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser
Aufgabe setzt der Treuhandverein zurzeit zehn Personen bei der
„Formalüberwachung“ und zehn Sachverständige für die Überwachung der
Aufbauseminare ein. Die Mitarbeiter des Treuhandvereins haben die bei
der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse an die zuständige
Erlaubnisbehörde weiterzuleiten. Diese bewerten die gemeldeten
Erkenntnisse und sind alleine für die Einleitung von Maßnahmen
zuständig. Die Geschäftsstelle des Treuhandvereins ist halbtags besetzt.
Die Aufgaben werden vom Geschäftsführer und zwei in Teilzeit
beschäftigten Mitarbeitern wahrgenommen. Im Durchschnitt kostete die
Überwachung einer Fahrschule inklusive Mehrwertsteuer 326 €; für eine
Seminarüberwachung wurden durchschnittlich 356 € in Rechnung gestellt.
Insgesamt hatten die Mitarbeiter des Treuhandvereins im Jahr 2009
folgende Aufgaben zu erledigen:
|
Überwachungen bei |
2009 |
2008 |
|
Neueröffnung |
Hauptstelle |
102 |
106 |
|
Zweigstelle |
137 |
153 |
|
Schließung |
Hauptstelle |
66 |
60 |
|
Zweigstelle |
31 |
43 |
|
Verlegung |
Hauptstelle |
62 |
77 |
|
Zweigstelle |
30 |
42 |
|
Sonderprüfung |
15 |
12 |
|
Erweiterung |
Auf
Klasse A |
1 |
2 |
|
Auf
Klasse CE |
3 |
13 |
|
Auf
Klasse DE |
4 |
6 |
|
Turnusmäßige Prüfungen |
581 |
683 |
|
Überwachung Seminarleiter |
113 |
158 |
|
Sonstige Prüfungen |
17 |
18 |
Im Einzelnen wurden in
2009 von den Erlaubnisbehörden folgende Maßnahmen ergriffen:
Gegenüber Fahrlehrern
16 Verwarnungsgelder
2008: 11
16 Geldbußen 2008: 15
22 Abmahnungen 2008: 14
3 Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
2008: 3
1 Meldung an Dienstvorgesetzte
2008: 0

L
E
G
E
N
D
E |
Ziffer |
Maßnahme
|
| 1 |
Meldungen an Dienstvorgesetzte |
| 2 |
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis |
| 3 |
Abmahnungen |
| 4 |
Geldbußen |
| 5 |
Verwarnungsgelder |
Gegenüber
Fahrschulinhabern / verantwortlichen Leitern
2 Verwarnungsgelder
2008: 2
37 Geldbußen 2008: 26
29 Abmahnungen
2008: 25
7 Widerruf d. Fahrschulerlaubnis
2008: 5
19 Sonderüberwachungen 2008: 13

L
E
G
E
N
D
E |
Ziffer |
Maßnahme
|
| 1 |
Sonderüberwachungen |
| 2 |
Widerruf der
Fahrlehrerlaubnis |
| 3 |
Abmahnungen |
| 4 |
Geldbußen |
| 5 |
Verwarnungsgelder |
TÜV
Mit der TP-Leitung
pflegen wir gute Kontakte. So ist es uns möglich, bei grundsätzlichen
Fragen zum Prüfungsgeschehen die Interessen der Fahrschulen einzubringen
und bei auftretenden Problemen zwischen Fahrschulen und Prüfern Lösungen
zu finden.
Gleichwohl ist es im
abgelaufenen Jahr nicht gelungen, in Befolgung des Beschlusses der
Mitgliederversammlung zu erreichen, dass PC-Prüfungen auch in den Räumen
der Fahrschulen durchgeführt werden.
Vorstand
Die Zusammenarbeit im
Vorstand war auch im Berichtsjahr von gegenseitigem Vertrauen geprägt.
Die Vorstandsmitglieder erfüllen ihre Aufgaben nach einem
Geschäftsbereichsplan. Sie stimmen ihre Tätigkeit in regelmäßig
stattfindenden Vorstandssitzungen ab. Außerdem gehört zu den Aufgaben
des Vorstandes die Beantwortung der eingehenden Fachfragen. Diese werden
so schnell wie möglich, meist sogar innerhalb von 24 Stunden,
beantwortet. Der bei der Mitgliederversammlung im Jahr 2009 neugewählte
dritte Vorsitzende, Kollege Ralf Nicolai, hat sich gut in die
Vorstandsaufgaben eingearbeitet.
Geschäftsbereichsplan für
den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
1.
Führung des Verbandes
und der laufenden Geschäfte
gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung / Allgemeine
Planung
2.
Koordination der
Mitgliederbetreuung
3.
Leitung der
Beiratssitzungen
4.
Berufspolitische
Grundsatzfragen
5.
Vertretung des
Verbandes gegenüber:
a) Landtag,
Abgeordneten, Politischen Parteien,
b) Landesregierung,
c) Landesmittelbehörden,
d) anderen Verbänden,
Institutionen und Behörden,
e) Technische Prüfstelle
(TÜV),
f) Treuhandverein
6.
Redaktion
FahrSchulPraxis
7.
Mitwirkung im
Gesamtvorstand der Bundesvereinigung
8.
Aufbauseminare und
Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer
9.
QS-System für
Fahrschulen
10.
Berufskraftfahrerqualifikation
11.
Öffentlichkeitsarbeit
12.
Industriekontakte
13.
Schlichtungsstelle
1.
Ständige Mitwirkung
bei Nrn. 1 bis 7 des GB 1 und
Abwesenheitsvertretung
2.
Wettbewerbsrecht und
Marketing
3.
Administrative und
kaufmännische Führung von
Fahrschulen
4.
Bearbeitung von
Anfragen zu Straßenverkehrsrecht und
angrenzenden Rechtsgebieten
5.
Fragen zur
Fahrschulüberwachung
6.
Gesprächskreis
Fahrerlaubnisprüfung TÜV /
Fahrlehrerverband
7.
Fahrlehrerausbildung
/ Fortbildung / Weiterbildung
8.
Entwicklung und
Aktualisierung von Informationen und
Verlautbarungen des Verbandes / Internet
1.
Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und
satzungsmäßigen Möglichkeiten
2.
Leitung der
Rechtsabteilung / Allgemeine Rechtsfragen /
Fahrlehrerrecht / Arbeitsrecht und Sozialrecht
3.
Betreuung der
Kreisvereine
4.
Betreuung der
angestellten Fahrlehrer
5.
Betreuung von
Ausschüssen und Referenten des
Beirates / Kontakte mit dem
Angestelltenvertreter /
Allgemeine
Organisationsfragen
6.
Betreuung und
Beratung der Mitglieder allgemein und in
Einzelfällen / Gutachten
7.
Durchführung und
Betreuung von Sonderprogrammen
8.
Gib Acht im
Verkehr
Werbung neuer
Mitglieder
Im abgelaufenen Jahr
schieden 77 Mitglieder aus dem Verband aus; 67 neue Mitglieder fanden
den Weg zu uns. Am 31.12.2009 wies die Statistik 1.989 Mitglieder aus.
Langfristiges Ziel des Verbandes ist es, die Zahl der Mitglieder
dauerhaft jenseits der 2.000er-Marke zu stabilisieren. Grund für das
Ausscheiden war auch im Jahr 2009 in den meisten Fällen der Tod des
Mitglieds oder die Aufgabe des Fahrlehrerberufs. Teilweise waren
finanzielle Gründe für den Austritt ausschlaggebend. In ganz wenigen
Fällen wurde die Unzufriedenheit mit der Leistung des Verbandes als
Grund für das Ausscheiden genannt.
Zu den
Fahrlehrerausbildungsstätten im Land pflegt der Verband gute Kontakte
und nützt regelmäßig die Gelegenheit, vor den angehenden Fahrlehrern die
Bedeutung einer funktionierenden Berufsvertretung zu verdeutlichen und
sie über die Aktivitäten des Verbandes zu informieren. Den jungen
Kolleginnen und Kollegen, die in einer Ausbildungsfahrschule in
Baden-Württemberg ausgebildet werden, bieten wir die
Schnuppermitgliedschaft an und beliefern sie während der Ausbildungszeit
kostenlos mit der FahrSchulPraxis.
Das Angebot der
Schnuppermitgliedschaft wird sehr gern angenommen. Mehr als die Hälfte
erklärt nach Ablauf der halbjährigen Schnuppermitgliedschaft den
Eintritt in den Verband. Als neuen Service bieten wir angehenden
Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, auf der Internetseite des
Verbandes eine Ausbildungsfahrschule zu suchen.
Wettbewerb
Die erneute Zunahme bei
den Wettbewerbsverstößen dürfte zumindest zum Teil auf die schlechter
werdende wirtschaftliche Lage zurückzuführen sein. Die Zahl der
auffällig gewordenen Fahrschulen stieg von 57 im Jahr 2008 mit 70
Verstößen auf 74 im Berichtsjahr mit 99 Verstößen. Nach wie vor sind
Fehler bei den Preisangaben die Hauptursache für eine Abmahnung, gefolgt
von unzulässigen Werbeslogans.
Erfreulicherweise nahm
auch die Zahl der vor ihrer Veröffentlichung an den Verband zur
Begutachtung übersandten Werbemaßnahmen zu. Dadurch konnte die Anzahl
der unzulässigen Werbeanzeigen deutlich reduziert werden. Wünschenswert
wäre es, dass dieses Beratungsangebot noch intensiver wahrgenommen
würde.
Wettbewerbsfälle gesamt 1995-2009

zum Wettbewerbskalender ...
Zweite Phase
Im Jahr 2009
haben 394 (Vorjahr: 315) junge Fahrerinnen und Fahrer das Angebot der
Zweiten Phase freiwillig angenommen. Das Angebot stieß bei jungen
Männern auf ein breiteres Interesse (300, Vorjahr: 223 Teilnehmer) als
bei jungen Frauen (94, Vorjahr: 92 Teilnehmerinnen). Der größte Teil der
Teilnehmer war 19 Jahre alt (112) und befand sich in der verlängerten
Probezeit (168). Weniger als ein Jahr Probezeit hatten 158 Teilnehmer.
Die Rückmeldungen der Teilnehmer bei den Seminarleitern waren
überwiegend positiv. Leider konnten bei der Evaluation des
Modellversuchs keine signifikanten Einstellungsverbesserungen der
Teilnehmer nachgewiesen werden. Dies lag nach Aussage der
Wissenschaftler hauptsächlich darin begründet, dass das in der
Fortbildungsverordnung vorgeschriebene Programm inhaltlich überfrachtet
und dessen Ziele zu hoch angesetzt waren. Aufgrund des negativen Votums
der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird der bis Ende des Jahres
2010 verlängerte Modellversuch danach nicht fortgesetzt werden.
|
Zweite Phase 2009 |
|
Teilnehmer gesamt |
394 |
|
Teilnehmer männlich |
300 |
|
Teilnehmer weiblich |
94 |
|
Teilnehmer |
|
|
·
mit
verlängerter Probezeit |
168 |
|
·
mit noch
weniger
als ein Jahr Probezeit |
158 |
|
Alter
der Teilnehmer |
|
|
·
unter 18
Jahre |
16 |
|
·
18 Jahre |
89 |
|
·
19 Jahre |
112 |
|
·
20 Jahre |
76 |
|
·
21 Jahre |
52 |
|
·
über 21
Jahre |
49 |
|
Quelle: Innenministerium
Baden-Württemberg |
|