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Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Mai/2010, Seite 228 ff.

Geschäftsbericht 2009 des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.

B Der Verband und seine Aufgaben

Angestellte Fahrlehrer

Nach einem leider nur mäßig besuchten Workshop für angestellte Fahrlehrer, den der Verband im Herbst 2008 durchgeführt hat, waren Fahrschulinhaber, die Angestellte beschäftigen, im Februar zu einem Treffen eingeladen. Leider war auch dieser Workshop nur schwach besucht. Der Verband wird sich gleichwohl auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Mitgliedsfahrschulen ihren angestellten Fahrlehrern gute Arbeitsbedingungen bieten.

Ein Angestellter, der das Unternehmerrisiko tragen muss und in den Monaten mit schwacher Auslastung weniger als 1000 € verdient, ist kaum davon abzuhalten, sich selbstständig zu machen. Meistens tut er dies auch noch als direkter Wettbewerber seines bisherigen Arbeitgebers.

Erfreulicherweise konnte der Verband bei einigen Streitfällen zwischen angestellten Fahrlehrern und ihren Arbeitgebern vermitteln und außergerichtliche Lösungen herbeiführen.

Beirat

Dem Beirat, dem nach der Mitgliederversammlung höchsten Gremium des Verbandes, gehören neben den 39 Kreisvorsitzenden ein Angestelltenvertreter und die Vorstandsmitglieder an. Der Beirat tagte im abgelaufenen Jahr dreimal. An den Sitzungen nahmen neben den Beiratsmitgliedern der Behindertenreferent und der Syndikus teil. Der Beirat legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest. Die Tagesordnung der Beiratssitzung wird jeweils in der FahrSchulPraxis veröffentlicht, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, ihren Kreisvorsitzenden Anregungen, Wünsche und auch Kritik zu übermitteln, die diese direkt in den Beirat einbringen können. Über die Ergebnisse der Beratungen informieren die Kreisvorsitzenden die Mitglieder in den Versammlungen der Kreisvereine. Den Mitgliedern des Beirats, die ihre Aufgaben ehrenamtlich erfüllen, gebührt besonderer Dank der Mitglieder.

Beratung der Mitglieder

Nach wie vor gehört die Beratung der Mitglieder zu den wichtigsten Betreuungsleistungen des Verbandes. Knapp 50 Mal kamen Mitglieder in die Geschäftsstelle, um mit einem Vorstandsmitglied ihre Probleme zu besprechen. Meist ging es um betriebswirtschaftliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen. In einigen Fällen wurde aber auch bei ganz persönlichen Notlagen der Rat des Verbandes gesucht. Daneben werden die Mitglieder, insbesondere im Bereich des Wettbewerbs, telefonisch beraten. In den meisten Fällen konnten Lösungswege aufgezeigt werden. In den wenigen Fällen, bei denen keine konkreten Lösungen gefunden wurden, war es zumindest möglich, den Hilfesuchenden Kontakte zu professionelle Ratgebern zu vermitteln.

Bewertung von Fahrschulen

Beim Verkauf einer Fahrschule, bei Ehescheidungen und Nachlassfällen wird der Verband um die Bewertung von Fahrschulen gebeten. Dieses Angebot, das den Mitgliedern kostenlos zur Verfügung steht, für Nichtmitglieder ist der Service kostenpflichtig, wurde auch im Jahr 2009 mehrfach in Anspruch genommen. In allen Fällen bildete die gutachterliche Stellungnahme des Verbandes die Basis für die jeweilige Entscheidung.

Bundesvereinigung der
Fahrlehrverbände e.V. (BVF)

Das bundeseinheitliche Fahrlehrerrecht gehört zur Materie der konkurrierenden Gesetzgebung. Es ist deshalb wichtig, nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene gut vertreten zu sein. Deshalb ist der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg Mitglied in der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

Peter Tschöpe, der baden-württembergische Verbandsvorsitzende, hat als Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung auch die Möglichkeit, Interessen der baden-württembergischen Fahrlehrer frühzeitig in diese Entscheidungsprozesse einbringen. Inzwischen werden, wie sich beispielsweise bei der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie zeigte, auch die fahrlehrerrechtlichen Regelungen immer stärker von Brüssel mitbestimmt. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die deutsche Berufsvertretung über die europäische Fahrlehrerassoziation e.V. (EFA) bei den europäischen Instanzen gehört wird. Präsident der EFA ist der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., Gerhard von Bressensdorf. Für die Bundesvereinigung nimmt der baden-württembergische Verbandsvorsitzende an den Sitzungen der EFA teil.

Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA)

Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V., das wissenschaftliche Forum des Berufsstandes, konnte sich in 2009 nach erfolgreichem Abschluss einer für die über 800 Erlaubnisbehörden in Deutschland wichtigen Datensammlung über die Fahrlehrerausbildung und -prüfung in den europäischen Mitgliedstaaten weiteren wichtigen Aufgaben zuwenden.

In mehreren Arbeitsgruppen wurden Fragenkataloge für die einzelnen Fahrlehrerlaubnisklassen der Fahrlehrerprüfung teilweise fortgeschrieben, teilweise neu entwickelt.

Außerdem wurden die Arbeiten an einem obligatorischen Nachbetreuungsprogramm für Fahranfänger fortgesetzt. Bei den weiteren Beratungen müssen die negativen Evaluationsergebnisse der freiwilligen Fortbildungsseminare (Zweite Phase) berücksichtigt werden. Die Verantwortlichen der DFA sind in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des letzten Verkehrsgerichtstages der Meinung, dass sich der Gesetzgeber nicht auf die Erfolge des Begleiteten Fahrens zurückziehen kann, da diese Maßnahme nicht einmal die Hälfte der jungen Fahrer erreicht. Unabdingbar ist es, wirkungsvolle Hilfen für alle jungen Fahrer zu entwickeln.

Fortbildung

Die Satzung verpflichtet den Verband, seinen Mitgliedern ständig - unabhängig von der rechtlichen Fortbildungspflicht - Fortbildungsmöglichkeiten zu bieten. Diesen Auftrag hat der Verband über seine Service-Gesellschaft, die FSG/TTVA mbH, auch im Jahr 2009 erfüllt. Das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen reichte von der sogenannten Basisfortbildung über klassenspezifische Angebote speziell für Motorrad-, Lkw- und Bus-Fahrlehrer (das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie hier ...). Außerdem wurden für Seminarleiter Fortbildungsseminare durchgeführt. Der Verband nimmt sich auch der Ausbildung von Ausbildungsfahrlehrern an.

Anzahl
Seminare

Durchgeführte
Seminare in 2009

Teilnehmer

30

nach § 33a Abs. 1 FahrlG

520

5

nach § 33a Abs. 2 FahrlG

68

1

nach § 9b und 21a FahrlG

9

11

Sonderseminare

160

47

Gesamt

757

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsseminaren engagierte sich der Verband durch spezielle Seminare und Informationsveranstaltungen auch im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation.

Seminarteilnehmer
Entwicklung 1993-2009

FSG/TTVA mbH

Mit der Gründung der FSG mbH im Jahr 1974 konnte der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg zum einen steuerlich schädliche wirtschaftliche Aktivitäten aus der Berufsvertretung ausgliedern. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft nutzt andererseits allen Mitgliedern, da die Erträge, soweit sie nicht für notwendige Investitionen im Unternehmen verbleiben müssen, ausschließlich dem alleinigen Gesellschafter, dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V., zufließen und dazu beitragen, die Beitragssätze über viele Jahre stabil zu halten. Seit der Übernahme der TTVA GmbH Anfang der 90er-Jahre firmiert das Unternehmen als FSG/TTVA mbH; der Verband blieb und ist alleiniger Gesellschafter des Unternehmens. Zu den Tätigkeitsfeldern der Gesellschaft gehört der Betrieb der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung, die Planung und Durchführung von Seminaren, die Herausgabe und der Vertrieb der FahrSchulPraxis, die Planung und Durchführung von Reisen. Außerdem ist die Gesellschaft Eigentümerin des Bürogebäudes, in dem die Geschäftsstelle des Verbandes untergebracht ist. Der Gesamtumsatz des Unternehmens betrug im Berichtsjahr rd. eine Million Euro.

Geschäftsstelle

Das hoch motivierte Team der Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle bietet Mitgliedern seit vielen Jahren vorbildlichen und mit hohem Engagement häufig gelobten, freundlichen Service. Trotz des auch im abgelaufenen Jahr erneut gestiegenen Arbeitsanfalls konnte der Service für die Mitglieder weiter ausgebaut werden. Nicht nur die Zahl der E-Mails ist nach wie vor steigend. Auch die telefonischen Anfragen und Bestellungen haben deutlich zugenommen. Alle Mitarbeiterinnen bemühen sich, Anfragen und Bestellungen möglichst noch am gleichen Tag zu bearbeiten.

Informationen

Ständige aktuelle Information der Mitglieder gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines Berufsverbandes. Neben dem Internetauftritt erfüllen wir diese Aufgabe im Wesentlichen mit unserer Fachzeitschrift „FahrSchulPraxis“. Die Zeitschrift erfreut sich außerhalb Baden-Württembergs nach wie vor steigender Beliebtheit: „Das südwestdeutsche Fahrlehrermagazin“ wird auch von Fahrlehrern aus anderen Bundesländern abonniert. Außerdem erhalten Abgeordnete, Behörden, Ministerien, Polizeibeamte und TÜV-Mitarbeiter die Fachzeitschrift, die dort intensiv gelesen wird, was uns unsere Gesprächspartner immer wieder bestätigen.

Internetauftritt, Öffentlichkeitsarbeit

Die Redaktionen der öffentlichen Medien werden täglich mit Informationen überflutet. Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen und sonstige Periodika sind bekanntlich auf „heiße“ News aus. Die Selbstverständlichkeit, dass die Fahrlehrer ihre Arbeit ordentlich verrichten, macht keine Schlagzeilen. Eine hohe Frequenz des Berufsstandes in den Medien ist deshalb nicht ganz leicht.

Der Verband pflegt gute Kontakte zu den Redaktionen der Presse sowie der Fernseh- und Rundfunksender. Darüber hinaus informieren wir direkt über unseren von vielen Lesern als informativ und übersichtlich gelobten Internetauftritt unter www.fahrlehrerverband-bw.de. Die Seiten verzeichneten im Jahr 2009 weit mehr als 1 Million Besucher. Die Internetseiten werden von der Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Iris Wimpff, gestaltet und betreut. Ihr gebührt an dieser Stelle besonderer Dank.

Kontakte zur Behörden

Die Kontakte zu den Fahrerlaubnisbehörden in Baden-Württemberg sind gut. Sie werden konsequent gepflegt. So war es in vielen Fällen möglich, fahrerlaubnis- bzw. fahrlehrerrechtliche Fragen in enger Zusammenarbeit zu klären.

Kontakte zu Ministerien

Die traditionell guten Kontakte zu den für uns wichtigen Ministerien, insbesondere zum Innenministerium (und seit März 2010 zum Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg), pflegen wir durch regelmäßige Gespräche. Dadurch ist es uns möglich, schon frühzeitig unsere Wünsche/Anregungen in die Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Kreisvereine

In der täglichen Arbeit unserer Mitglieder ist die Zusammenarbeit mit den Behörden in den Land- und Stadtkreisen sowie den Niederlassungen des TÜV von besonderer Bedeutung. Deshalb sind die Mitglieder des Verbandes in 39 Kreisvereinen organisiert, die in der Regel das Gebiet eines Land- beziehungsweise Stadtkreises umfassen. Die Kreisvorsitzenden pflegen die Kontakte zu den örtlichen Behörden und informieren ihre Mitglieder in den Versammlungen des Kreisvereins. Insgesamt wurden die Mitglieder zu 68 Versammlungen auf Kreisebene eingeladen. In 17 Fällen wurde die Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes gewünscht. Dieser Bitte konnte in allen Fällen entsprochen werden.

Mitarbeit in Organisationen

Der Verband hielt auch im abgelaufenen Jahr zu den in Baden-Württemberg in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen guten Kontakt. Dies galt besonders für ADAC, Landesverkehrswacht, TÜV SÜD, DEKRA und Berufsgenossenschaft.

PC-Prüfung

Zur Vorbereitung der flächendeckenden Einführung der PC-Prüfung zum Jahresende wurde bereits im Sommer mit einem Pilotprojekt in der Niederlassung Tübingen begonnen. Dabei konnten kleine noch bestehende Probleme beseitigt werden. Die flächendeckende Einführung begann im Spätherbst und wurde ohne besondere Schwierigkeiten bewältigt. Mit der Einführung der PC-Prüfung wurde zum Jahresbeginn 2010 auf Anweisung des Ministeriums die Prüfung mit Hilfe von Dolmetschern oder einer Mini-Disc aufgegeben.

Schlichtungsstelle für Fahrschulkonflikte

Die Schlichtungsstelle wurde im Berichtsjahr von mehreren Fahrschulkunden angerufen. In allen Fällen wurden ohne Eingreifen der Schlichtungskommission akzeptable Lösungen für die Betroffenen erreicht. Mit dieser im Bundesgebiet einmaligen Einrichtung leistet der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Treuhandverein

Die wichtigste Aufgabe des Treuhandvereins ist es, eine möglichst einheitliche Überwachung der Fahrschulen in Baden-Württemberg sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe setzt der Treuhandverein zurzeit zehn Personen bei der „Formalüberwachung“ und zehn Sachverständige für die Überwachung der Aufbauseminare ein. Die Mitarbeiter des Treuhandvereins haben die bei der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse an die zuständige Erlaubnisbehörde weiterzuleiten. Diese bewerten die gemeldeten Erkenntnisse und sind alleine für die Einleitung von Maßnahmen zuständig. Die Geschäftsstelle des Treuhandvereins ist halbtags besetzt. Die Aufgaben werden vom Geschäftsführer und zwei in Teilzeit beschäftigten Mitarbeitern wahrgenommen. Im Durchschnitt kostete die Überwachung einer Fahrschule inklusive Mehrwertsteuer 326 €; für eine Seminarüberwachung wurden durchschnittlich 356 € in Rechnung gestellt. Insgesamt hatten die Mitarbeiter des Treuhandvereins im Jahr 2009 folgende Aufgaben zu erledigen:

Überwachungen bei

2009

2008

Neueröffnung

Hauptstelle

102

106

Zweigstelle

137

153

Schließung

Hauptstelle

66

60

Zweigstelle

31

43

Verlegung

Hauptstelle

62

77

Zweigstelle

30

42

Sonderprüfung

15

12

Erweiterung

Auf Klasse A

1

2

Auf Klasse CE

3

13

Auf Klasse DE

4

6

Turnusmäßige Prüfungen

581

683

Überwachung Seminarleiter

113

158

Sonstige Prüfungen

17

18

Im Einzelnen wurden in 2009 von den Erlaubnisbehörden folgende Maßnahmen ergriffen:

Gegenüber Fahrlehrern

16 Verwarnungsgelder 2008: 11
16 Geldbußen
2008: 15
22 Abmahnungen
2008: 14
3 Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
2008: 3
1 Meldung an Dienstvorgesetzte
2008: 0

L
E
G
E
N
D
E
Ziffer Maßnahme
1 Meldungen an Dienstvorgesetzte
2 Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
3 Abmahnungen
4 Geldbußen
5 Verwarnungsgelder

Gegenüber Fahrschulinhabern / verantwortlichen Leitern

2 Verwarnungsgelder 2008: 2
37 Geldbußen
2008: 26
29 Abmahnungen 2008: 25
7 Widerruf d. Fahrschulerlaubnis
2008: 5
19 Sonderüberwachungen
2008: 13

L
E
G
E
N
D
E
Ziffer Maßnahme
1 Sonderüberwachungen
2 Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
3 Abmahnungen
4 Geldbußen
5 Verwarnungsgelder

TÜV

Mit der TP-Leitung pflegen wir gute Kontakte. So ist es uns möglich, bei grundsätzlichen Fragen zum Prüfungsgeschehen die Interessen der Fahrschulen einzubringen und bei auftretenden Problemen zwischen Fahrschulen und Prüfern Lösungen zu finden.

Gleichwohl ist es im abgelaufenen Jahr nicht gelungen, in Befolgung des Beschlusses der Mitgliederversammlung zu erreichen, dass PC-Prüfungen auch in den Räumen der Fahrschulen durchgeführt werden.

Vorstand

Die Zusammenarbeit im Vorstand war auch im Berichtsjahr von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Die Vorstandsmitglieder erfüllen ihre Aufgaben nach einem Geschäftsbereichsplan. Sie stimmen ihre Tätigkeit in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen ab. Außerdem gehört zu den Aufgaben des Vorstandes die Beantwortung der eingehenden Fachfragen. Diese werden so schnell wie möglich, meist sogar innerhalb von 24 Stunden, beantwortet. Der bei der Mitgliederversammlung im Jahr 2009 neugewählte dritte Vorsitzende, Kollege Ralf Nicolai, hat sich gut in die Vorstandsaufgaben eingearbeitet.

Geschäftsbereichsplan für den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

GB I - 1. Vorsitzender

1.     Führung des Verbandes und der laufenden Geschäfte 
        gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung / Allgemeine Planung

2.     Koordination der Mitgliederbetreuung

3.     Leitung der Beiratssitzungen

4.     Berufspolitische Grundsatzfragen

5.     Vertretung des Verbandes gegenüber:

a) Landtag, Abgeordneten, Politischen Parteien,

b) Landesregierung,

c) Landesmittelbehörden,

d) anderen Verbänden, Institutionen und Behörden,

e) Technische Prüfstelle (TÜV),

f) Treuhandverein

6.     Redaktion FahrSchulPraxis

7.     Mitwirkung im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung

8.     Aufbauseminare und Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer

9.     QS-System für Fahrschulen

10.   Berufskraftfahrerqualifikation

11.   Öffentlichkeitsarbeit

12.   Industriekontakte

13.   Schlichtungsstelle

 

GB II - 2. Vorsitzender

1.     Ständige Mitwirkung bei Nrn. 1 bis 7 des GB 1 und
        Abwesenheitsvertretung

2.     Wettbewerbsrecht und Marketing

3.     Administrative und kaufmännische Führung von
        Fahrschulen

4.     Bearbeitung von Anfragen zu Straßenverkehrsrecht und
        angrenzenden Rechtsgebieten

5.     Fragen zur Fahrschulüberwachung

6.     Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung TÜV /
        Fahrlehrerverband

7.     Fahrlehrerausbildung / Fortbildung / Weiterbildung

8.     Entwicklung und Aktualisierung von Informationen und
        Verlautbarungen des Verbandes / Internet

 

GB III - 3. Vorsitzender

1.     Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und
        satzungsmäßigen Möglichkeiten

2.     Leitung der Rechtsabteilung / Allgemeine Rechtsfragen /
        Fahrlehrerrecht / Arbeitsrecht und Sozialrecht

3.     Betreuung der Kreisvereine

4.     Betreuung der angestellten Fahrlehrer

5.     Betreuung von Ausschüssen und Referenten des
        Beirates / Kontakte mit dem Angestelltenvertreter /
        Allgemeine Organisationsfragen

6.     Betreuung und Beratung der Mitglieder allgemein und in
        Einzelfällen / Gutachten

7.     Durchführung und Betreuung von Sonderprogrammen

8.     Gib Acht im Verkehr

Werbung neuer Mitglieder

Im abgelaufenen Jahr schieden 77 Mitglieder aus dem Verband aus; 67 neue Mitglieder fanden den Weg zu uns. Am 31.12.2009 wies die Statistik 1.989 Mitglieder aus. Langfristiges Ziel des Verbandes ist es, die Zahl der Mitglieder dauerhaft jenseits der 2.000er-Marke zu stabilisieren. Grund für das Ausscheiden war auch im Jahr 2009 in den meisten Fällen der Tod des Mitglieds oder die Aufgabe des Fahrlehrerberufs. Teilweise waren finanzielle Gründe für den Austritt ausschlaggebend. In ganz wenigen Fällen wurde die Unzufriedenheit mit der Leistung des Verbandes als Grund für das Ausscheiden genannt.

Zu den Fahrlehrerausbildungsstätten im Land pflegt der Verband gute Kontakte und nützt regelmäßig die Gelegenheit, vor den angehenden Fahrlehrern die Bedeutung einer funktionierenden Berufsvertretung zu verdeutlichen und sie über die Aktivitäten des Verbandes zu informieren. Den jungen Kolleginnen und Kollegen, die in einer Ausbildungsfahrschule in Baden-Württemberg ausgebildet werden, bieten wir die Schnuppermitgliedschaft an und beliefern sie während der Ausbildungszeit kostenlos mit der FahrSchulPraxis.

 Das Angebot der Schnuppermitgliedschaft wird sehr gern angenommen. Mehr als die Hälfte erklärt nach Ablauf der halbjährigen Schnuppermitgliedschaft den Eintritt in den Verband. Als neuen Service bieten wir angehenden Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, auf der Internetseite des Verbandes eine Ausbildungsfahrschule zu suchen.

Wettbewerb

Die erneute Zunahme bei den Wettbewerbsverstößen dürfte zumindest zum Teil auf die schlechter werdende wirtschaftliche Lage zurückzuführen sein. Die Zahl der auffällig gewordenen Fahrschulen stieg von 57 im Jahr 2008 mit 70 Verstößen auf 74 im Berichtsjahr mit 99 Verstößen. Nach wie vor sind Fehler bei den Preisangaben die Hauptursache für eine Abmahnung, gefolgt von unzulässigen Werbeslogans.

Erfreulicherweise nahm auch die Zahl der vor ihrer Veröffentlichung an den Verband zur Begutachtung übersandten Werbemaßnahmen zu. Dadurch konnte die Anzahl der unzulässigen Werbeanzeigen deutlich reduziert werden. Wünschenswert wäre es, dass dieses Beratungsangebot noch intensiver wahrgenommen würde.

Wettbewerbsfälle gesamt 1995-2009

zum Wettbewerbskalender ...

Zweite Phase

Im Jahr 2009 haben 394 (Vorjahr: 315) junge Fahrerinnen und Fahrer das Angebot der Zweiten Phase freiwillig angenommen. Das Angebot stieß bei jungen Männern auf ein breiteres Interesse (300, Vorjahr: 223 Teilnehmer) als bei jungen Frauen (94, Vorjahr: 92 Teilnehmerinnen). Der größte Teil der Teilnehmer war 19 Jahre alt (112) und befand sich in der verlängerten Probezeit (168). Weniger als ein Jahr Probezeit hatten 158 Teilnehmer.

Die Rückmeldungen der Teilnehmer bei den Seminarleitern waren überwiegend positiv. Leider konnten bei der Evaluation des Modellversuchs keine signifikanten Einstellungsverbesserungen der Teilnehmer nachgewiesen werden. Dies lag nach Aussage der Wissenschaftler hauptsächlich darin begründet, dass das in der Fortbildungsverordnung vorgeschriebene Programm inhaltlich überfrachtet und dessen Ziele zu hoch angesetzt waren. Aufgrund des negativen Votums der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird der bis Ende des Jahres 2010 verlängerte Modellversuch danach nicht fortgesetzt werden.

Zweite Phase 2009

Teilnehmer gesamt

394

Teilnehmer männlich

300

Teilnehmer weiblich

94

Teilnehmer

 

· mit verlängerter Probezeit

168

· mit noch weniger

  als ein Jahr Probezeit

158

Alter der Teilnehmer

 

· unter 18 Jahre

16

· 18 Jahre

89

· 19 Jahre

112

· 20 Jahre

76

· 21 Jahre

52

· über 21 Jahre

49

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Mai 2010

Erscheinungsdatum 15.05.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Ein dynamischer Samstag im April

 

3. Deutscher Fahrlehrerkongress in Berlin: Attraktive Mitgliederreise geplant

 

60 Jahre Fahrlehrerverband Baden-Württemberg: Spannender Dialog zu gestern, heute und morgen

 

Fotostrecken der Mitgliederversammlung 2010

 

Geschäfts- und Kassenbericht 2009 - Inhalt

A - Bericht zum Jahr 2009
B - Der Verband und seine Aufgaben
C - Ziele und Forderungen
Wettbewerb 2009

 

Gerichtsurteile: Pkw-Kollision mit Kuhherde (993) Versagen der EU-Fahrerlaubnis (992) Unbefugte Bekanntgabe interner Fahrprüferliste (991) Ausschwenkender Lkw (990) Ein Beitrag zur Schadenminderung (989) Lockvogelwerbung (988) Fundstellen für Testsieger (987) Geklaute Stadtpläne (986) Beste Preise (985) Erwerbstätigkeit während des Urlaubs (984)