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„Bußgeldbescheide, Strafen, Fahrverbote und Führerscheinentzug
alleine machen noch keinen besseren Kraftfahrer.“ Mit diesem kurzen
Satz begründete der Chef einer Landesverkehrsverwaltung in den
70er-Jahren des letzten Jahrhunderts die ersten Modellversuche,
Einstellungs- und Wissensdefizite auffälliger Kraftfahrer in
Seminaren aufzuarbeiten. Dabei standen Erfolg versprechende
Erfahrungen aus den USA Pate. Weitsichtige Vertreter der deutschen
Fahrlehrerverbände begannen mit Unterstützung von Psychologen und
Pädagogen Konzepte für von Fahrlehrern moderierte Seminare zu
entwickeln. Schon damals war klar, dass die „Nachschulung“ junger
Fahranfänger anders gestaltet werden müsse als die für mehrfach
auffällig gewordene Kraftfahrer. |

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Neben dem Programm der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) entwickelte der
bayerische Fahrlehrerverband, der damals nicht der BVF angehörte, ein
eigenes Seminarkonzept für auffällige Kraftfahrer. In den Bundesländern
meldeten sich aus eigenem Wunsch und Wollen viele Fahrlehrer, die sich
in zwei aufeinanderfolgenden einwöchigen Lehrgängen in die für die
Leitung solcher Seminare erforderliche Moderationstechnik einweisen
lassen wollten.
Bundesländer
steigen ein
Die einzelnen
Bundesländer schufen den Rechtsrahmen für die Modellversuche und legten
die Anreize für die Seminarteilnahme fest, die anfänglich nur aus einer
in den Ländern unterschiedlich hohen Tilgung von Flensburger Punkten
bestand. Parallel dazu hatten Psychologen Modelle zur Nachschulung
alkoholauffälliger Kraftfahrer entwickelt, die unter Bezeichnungen wie
„Mainz 77“, „Leer-E“, „IRAK“ und „Hamburg 79“ bekannt wurden.
Aufbauseminare
Auf die durchweg positiven
Erfahrungen der von der organisierten Fahrlehrerschaft entwickelten und
durchgeführten Programme konnte der Gesetzgeber zurückgreifen, als er
Mitte der 80er-Jahre die Fahrerlaubnis auf Probe einführte. Die mit den
unterschiedlichen Nachschulungsseminaren für alkoholauffällige
Kraftfahrer gemachten Erfahrungen machten u. a. die Notwendigkeit der
Festlegung der Seminarleiter auf „ein sachgerechtes, auf
wissenschaftlicher Basis beruhendes Seminarkonzept“ deutlich. Für die
von Fahrlehrern zu leitenden Aufbauseminare wurde der DVR beauftragt,
ein auf wissenschaftlicher Basis beruhendes Programm zu entwickeln. In
den dafür tätigen Arbeitsgruppen des DVR waren neben Psychologen,
Pädagogen und Fahrlehrern immer auch Vertreter des
Bundesverkehrsministeriums und einzelner Bundesländer vertreten. Deshalb
hielt man es nicht für erforderlich, die Anerkennung des
„Nachschulungsprogramms“ (so hießen damals noch die Aufbauseminare)
gesetzlich zu regeln. Auch wenn es so nicht ausdrücklich im Gesetz
steht, war aber immer klar, dass sich auch die Fahrlehrer bei der
Durchführung der Aufbauseminare an das Programm halten müssen, in das
sie eingewiesen wurden.
Seminarleiter
fordern das Begleitheft
Als Ende 1986 die ersten
Fahrlehrer zu Seminarleitern von Aufbauseminaren ausgebildet wurden, war
es aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen als Moderatoren von Kursen der
Punktetilgung ihr ausdrücklicher Wunsch, für die Seminarteilnehmer ein
Begleitheft zu entwickeln, das zunächst nicht vorgesehen war. Weil die
Programmpflege nicht aus Steuermitteln bestritten werden konnte, wurde
der Verkaufspreis der Teilnehmerhefte so kalkuliert, dass damit die
Kosten für die Programmentwicklung und -pflege bestritten werden können.
Der Vertrieb der Teilnehmerbegleithefte erfolgte ausschließlich über die
zur Ausbildung von Seminarleitern berechtigten
Fahrlehrerausbildungsstätten und Verbände.
Die Seminarteilnehmer sollen
beurteilen können, ob sich ein Seminarleiter inhaltlich und zeitlich an
das vorgegebene Programm hält. Deshalb schrieben viele Bundesländer den
Seminarleitern den Gebrauch des Teilnehmerbegleitheftes verbindlich vor.
Mit dieser Regelung ist der weit überwiegende Teil der Seminarleiter aus
ganz eigenem Interesse einverstanden, obwohl eine ausdrückliche
gesetzliche Regelung dafür nicht besteht.
Peter
Tschöpe |