|
Auch der
Treuhandverein bleibt von Preissteigerungen nicht verschont. Kosten für
Energie, Miete, Verwaltung, die Vergütung der Mitarbeiter und des
Überwachungspersonals bestimmen im Wesentlichen die Ausgaben des
Treuhandvereins. Seit 1. Januar 2008 betrug der den Fahrschulen in
Rechnung gestellte Stundensatz € 43,50. Auf der letzten Sitzung des
Verwaltungsrates des Treuhandvereins wurde eine Anhebung des
Stundensatzes um einen (1) Euro (2,3 Prozent) beschlossen. Der neue
Stundensatz gilt ab 1. Juli 2010
Jeder Fahrschulinhaber weiß,
dass sich nicht alle Kostensteigerungen durch Rationalisierungsmaßnahmen
abfangen lassen. Auch der Geschäftsführer des Treuhandvereins, dem man
eine hohe Ausgabendisziplin bescheinigen kann, steckt in diesem Dilemma.
Er hat deshalb auf der letzten Sitzung des Verwaltungsrates und bei der
Mitgliederversammlung beantragt, die den Fahrschulen in Rechnung zu
stellenden Stundensätze leicht anzuheben, da nur so im laufenden Jahr
ein Defizit vermieden werden könne. Die zuständigen Gremien haben die
vorgelegten Zahlenwerke kritisch geprüft und schließlich dem Antrag auf
Anpassung der Stundensätze zugestimmt.
Nur wenige
Beanstandungen
Die Abrechnungen des
Treuhandvereins werden nur selten beanstandet. Kommt es vereinzelt doch
dazu, geht es meist um die Anzahl der berechneten Stunden. Dabei wird
von den Fahrschulinhabern oft nicht bedacht, dass neben der Zeit für die
Überwachungstätigkeit auch die Zeiten für die Anfahrt, für die Planung
und die Vorbereitung der Überwachung zu vergüten sind.
In einigen Fällen wurde die
Überwachung auf Wunsch der Fahrschule nicht zum vorgesehenen Termin
durchgeführt, sondern um einige Tage oder Wochen verschoben. Dies führte
gelegentlich dazu, dass die Überwachung nicht zusammen mit der
Überwachung einer anderen Fahrschule am Ort durchgeführt werden konnte
und der Überwachende deshalb einen höheren Aufwand für die An- und
Abreise in Rechnung stellen musste.
Zeitansätze
aufschlüsseln
Es wäre hilfreich, wenn
künftig in den Abrechnungen die Zeiten aufgeschlüsselt würden nach
-
Reise,
-
Überwachungstätigkeit vor
Ort,
-
Vorbereitung und Planung
sowie
-
Überwachung des Unterrichts.
Das würde den Fahrschulen
die Überprüfung der Rechnung erleichtern.
Peter
Tschöpe
|