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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2010, Seite 332
Überwachungskosten

Stundensatz steigt um 2,3 Prozent

 

Auch der Treuhandverein bleibt von Preissteigerungen nicht verschont. Kosten für Energie, Miete, Verwaltung, die Vergütung der Mitarbeiter und des Überwachungspersonals bestimmen im Wesentlichen die Ausgaben des Treuhandvereins. Seit 1. Januar 2008 betrug der den Fahrschulen in Rechnung gestellte Stundensatz € 43,50. Auf der letzten Sitzung des Verwaltungsrates des Treuhandvereins wurde eine Anhebung des Stundensatzes um einen (1) Euro (2,3 Prozent) beschlossen. Der neue Stundensatz gilt ab 1. Juli 2010

Jeder Fahrschulinhaber weiß, dass sich nicht alle Kostensteigerungen durch Rationalisierungsmaßnahmen abfangen lassen. Auch der Geschäftsführer des Treuhandvereins, dem man eine hohe Ausgabendisziplin bescheinigen kann, steckt in diesem Dilemma. Er hat deshalb auf der letzten Sitzung des Verwaltungsrates und bei der Mitgliederversammlung beantragt, die den Fahrschulen in Rechnung zu stellenden Stundensätze leicht anzuheben, da nur so im laufenden Jahr ein Defizit vermieden werden könne. Die zuständigen Gremien haben die vorgelegten Zahlenwerke kritisch geprüft und schließlich dem Antrag auf Anpassung der Stundensätze zugestimmt.

Nur wenige Beanstandungen

Die Abrechnungen des Treuhandvereins werden nur selten beanstandet. Kommt es vereinzelt doch dazu, geht es meist um die Anzahl der berechneten Stunden. Dabei wird von den Fahrschulinhabern oft nicht bedacht, dass neben der Zeit für die Überwachungstätigkeit auch die Zeiten für die Anfahrt, für die Planung und die Vorbereitung der Überwachung zu vergüten sind.

In einigen Fällen wurde die Überwachung auf Wunsch der Fahrschule nicht zum vorgesehenen Termin durchgeführt, sondern um einige Tage oder Wochen verschoben. Dies führte gelegentlich dazu, dass die Überwachung nicht zusammen mit der Überwachung einer anderen Fahrschule am Ort durchgeführt werden konnte und der Überwachende deshalb einen höheren Aufwand für die An- und Abreise in Rechnung stellen musste.

Zeitansätze aufschlüsseln

Es wäre hilfreich, wenn künftig in den Abrechnungen die Zeiten aufgeschlüsselt würden nach

  • Reise,

  • Überwachungstätigkeit vor Ort,

  • Vorbereitung und Planung sowie

  • Überwachung des Unterrichts.

Das würde den Fahrschulen die Überprüfung der Rechnung erleichtern.

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2010

Erscheinungsdatum 15.06.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Fakten statt erbärmlicher Halbwahrheiten

 

3. Fahrlehrerkongress - Mit dem Verband nach Berlin

 

Prof. Malte Mienert: Erwachsenen-Symbol Führerschein - Wie ticken unsere Jugendlichen?

 

Aufbauseminare: Warum Begleithefte wichtig sind

 

Qualitätssicherung in Fahrschulen: Mit Mut und Zuversicht dranbleiben

 

Fahrausbildung in den Ländern der EU und des EWR (Teil 1: Schweiz)

 

Überwachungskosten - Stundensatz steigt um 2,3%

 

Gebhard. L. Heiler: “Ich hatte einen guten Fahrlehrer!”

 

Gerichtsurteile: Diabetesbedingte Verkehrsunfälle (1003) Radfahrerhaftung (1002) Herabfallende Naturgefahren (1001) Keine Fortbildung - keine Fahrlehrerlaubnis (1000) Lkw-Anhänger kann in 130%-Grenze repariert werden (999) Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung (998) Irreführung (997) Werbung mit Festpreis (996) Qualitätsanforderungen an Gütesiegel (995) Keine Pflichtenkollision (994)