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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2010, Seite 351
Editorial

Miteinander, nicht übereinander sprechen!

Peter Tschöpe

Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

seit einiger Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass Fahrschulinhaber ihre Mitbewerber bei den Erlaubnisbehörden anschwärzen. In nicht wenigen Fällen wurden Anschuldigungen erhoben, für die sich keine Beweise finden ließen. Aber selbst bei eindeutig festgestelltem Fehlverhalten wäre es besser, zunächst mit der Kollegin/dem Kollegen zu sprechen und zu versuchen, korrektes Handeln einzufordern. Freilich, wenn Fahrschulinhaber bewusst gegen die Ausbildungsvorschriften verstoßen, muss als letztes Mittel die Behörde informiert werden. In diesen Fällen dürfen korrekte, der Verkehrssicherheit verpflichtete Fahrschulen erwarten, dass die Aufsichtsbehörden den Vorwürfen energisch nachgehen und sich nicht nur auf Bescheinigungen oder Eintragungen verlassen. Falls nötig, sollten auch namentlich genannte Fahrschüler als Zeugen gehört werden.

Wer aber unbeweisbare Behauptungen in die Welt setzt, sollte zweierlei bedenken: Zum einen könnte das bei den Mitarbeitern der Aufsichtbehörden auf Dauer zu der Auffassung führen, es handle sich bei solchen Anzeigen immer nur um eine perfide Art des Konkurrenzkampfes, in den man als Behörde besser nicht eingreife. Zum anderen handelt strafbar, wer ins Blaue hinein Mitbewerber beschuldigt, gegen Vorschriften verstoßen zu haben.

Ihr Verband erwartet von Ihnen allen, dass Sie – ganz im Sinne unserer Standesregeln – zuerst direkt mit Ihren Mitbewerbern sprechen, sollten Ihnen von Dritten diffamierende Behauptungen über Sie zugetragen werden. Schilderungen von Fahrschülern, die den Ausbildungsbetrieb wechseln, sind nicht immer vertrauenswürdig; oft wollen sie sich damit in ein günstigeres Licht setzen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht direkt mit dem Mitbewerber sprechen kann oder will, darf sich jederzeit an seinen Verband wenden. Der Verband ist keine Aufsichtsbehörde. Er kann auch keine Zeugen vernehmen. Er kann aber versuchen, im Gespräch mit den beiden Kontrahenten Lösungswege zu finden. Im Interesse eines standesgemäßen Umgangs unter Kolleginnen und Kollegen bitte ich Sie, immer zuerst miteinander zu sprechen, bevor Sie übereinander sprechen.

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2010

Erscheinungsdatum 15.07.2010

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Miteinander, nicht übereinander sprechen!
 

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