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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, seit
einiger Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass Fahrschulinhaber ihre
Mitbewerber bei den Erlaubnisbehörden anschwärzen. In nicht wenigen
Fällen wurden Anschuldigungen erhoben, für die sich keine Beweise
finden ließen. Aber selbst bei eindeutig festgestelltem
Fehlverhalten wäre es besser, zunächst mit der Kollegin/dem Kollegen
zu sprechen und zu versuchen, korrektes Handeln einzufordern.
Freilich, wenn Fahrschulinhaber bewusst gegen die
Ausbildungsvorschriften verstoßen, muss als letztes Mittel die
Behörde informiert werden. In diesen Fällen dürfen korrekte, der
Verkehrssicherheit verpflichtete Fahrschulen erwarten, dass die
Aufsichtsbehörden den Vorwürfen energisch nachgehen und sich nicht
nur auf Bescheinigungen oder Eintragungen verlassen. Falls nötig,
sollten auch namentlich genannte Fahrschüler als Zeugen gehört
werden.
Wer aber unbeweisbare
Behauptungen in die Welt setzt, sollte zweierlei bedenken: Zum einen
könnte das bei den Mitarbeitern der Aufsichtbehörden auf Dauer zu
der Auffassung führen, es handle sich bei solchen Anzeigen immer nur
um eine perfide Art des Konkurrenzkampfes, in den man als Behörde
besser nicht eingreife. Zum anderen handelt strafbar, wer ins Blaue
hinein Mitbewerber beschuldigt, gegen Vorschriften verstoßen zu
haben.
Ihr Verband erwartet
von Ihnen allen, dass Sie – ganz im Sinne unserer
Standesregeln – zuerst direkt mit
Ihren Mitbewerbern sprechen, sollten Ihnen von Dritten diffamierende
Behauptungen über Sie zugetragen werden. Schilderungen von
Fahrschülern, die den Ausbildungsbetrieb wechseln, sind nicht immer
vertrauenswürdig; oft wollen sie sich damit in ein günstigeres Licht
setzen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht direkt mit dem
Mitbewerber sprechen kann oder will, darf sich jederzeit an seinen
Verband wenden. Der Verband ist keine Aufsichtsbehörde. Er kann auch
keine Zeugen vernehmen. Er kann aber versuchen, im Gespräch mit den
beiden Kontrahenten Lösungswege zu finden. Im Interesse eines
standesgemäßen Umgangs unter Kolleginnen und Kollegen bitte ich Sie,
immer zuerst miteinander zu sprechen, bevor Sie übereinander
sprechen.
Mit besten
Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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