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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2010, Seite 364
Hilfe für Berufskraftfahrer

Wichtiges Merkblatt der IHK

 

Die europäische Gemeinschaft ist ein Staatenbund, der auf wesentlichen Gebieten noch kein gemeinschaftliches Recht kennt. Den bereits getroffenen Gemeinschaftsregelungen liegen fast immer Kompromisse zugrunde. Deshalb ist nicht in jedem Fall sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht auf den Punkt genau umsetzen.

Ein Beispiel für unterschiedliche Rechtsauslegung können derzeit deutsche Lkw- und Busfahrer im Ausland erleben, wenn in ihrem Führerschein die Schlüsselzahl 95 noch nicht eingetragen ist. Die deutschen Führerscheinbehörden tragen die Schlüsselzahl 95 erst ein, wenn der Fahrer die Teilnahme an der Berufskraftfahrer-Fortbildung nachweisen kann.

Übergangsfristen im Ausland unbekannt?

Dafür haben Busfahrer nach deutschem Recht Zeit bis zum 10.9.2013 und Lkw-Fahrer bis zum 10.9.2014. Können die Fahrer die Möglichkeit zur Synchronisation der Gültigkeit der Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation nutzen, haben sie sogar noch jeweils zwei Jahre länger Zeit. Die Kontrollbeamten, insbesondere in Italien und Frankreich, sind offensichtlich nicht darüber unterrichtet, dass alle Mitgliedstaaten der EG die nationalen Übergangsfristen für den Eintrag der Schlüsselzahl akzeptiert haben. Um den Fahrern unnötige Diskussionen bei Kontrollen zu ersparen, sollten Fahrlehrer im Rahmen der Weiterbildung auf zwei Merkblätter der IHK hinweisen, in denen in italienischer und französischer Sprache auf die Rechtslage hingewiesen wird.

Die Merkblätter (Download s.u.) können von der Internetseite der IHK Stuttgart heruntergeladen werden: http://www.stuttgart.ihk24.de.

Rechts oben befindet sich ein Button: Dokumentsuche. Hier ist die Nr. 19348 einzugeben (mit diesem Link kommen Sie direkt zum Text ...).

In der zweiten Spalte von links (Seitenfunktionen), unterhalb der Rubrik “Downloads”, geht es zu den “Externen Links”. Die Dokumenten finden Sie dort aufgelistet. Hier können Sie die Texte direkt von der Homepage der IHK Stuttgart downloaden:

Pjt

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2010

Erscheinungsdatum 15.07.2010

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Miteinander, nicht übereinander sprechen!
 

PC-Prüfung - Jetzt auch für alle Mofa-Aspiranten

  Neue Prüfungsfrage: Haltverbot
 

Fahrerassistenzsysteme in der Ausbildung: Seminar mit viel praktischem Nutzen

  Berufskraftfahrerausbildung: Fahrlehrerversicherung zeichnet die besonderen Risiken
 

Hilfe für Berufskraftfahrer - Wichtiges Merkblatt der IHK

 

Private Nutzung von Firmenfahrzeugen: BFH kippt Verwaltungspraxis

 

Günstiger Telefonieren: Neuer, besserer Rahmenvertrag mit der TELEKOM

 

Ligurien ruft! Das Neueste zu Motorrad Total 2010

 

Mercedes setzt auf Verkehrserziehung: RoadSense

 

Fahrausbildung und Prüfung in Österreich

 

RoadSense: Modellversuch in Stuttgart gestartet

  Kurz und aktuell: Zweifelhafte Studie über Fahrschulpreise / 20 Jahre Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.
 

Gerichtsurteile: Auslandsfahrerlaubnis in Deutschland (1010) Abzüge für Motorradschutzkleidung (1009) Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Kreis (1008) Wenn zwei Fahrzeuge rückwärts fahren (1007) Auto von Automatiktor zerkratzt: Kfz- oder Privathaftpflicht? (1006) Kurkosten als Arbeitslohn (1005) Unlauterer Gewährleistungsausschluss (1004)

 

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