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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2010, Seite 330
 

Fahrausbildung und -prüfung
in den Ländern der EU und des EWR

Teil 2: Österreich

zu Teil 1: Schweiz
zu Teil 2: Österreich
zu Teil 3: Belgien

zu Teil 1: Schweiz

In dieser Ausgabe setzen wir die im Juni begonnene Darstellung der wesentlichen in den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geltenden Regelungen über die Fahrausbildung und -prüfung in den Pkw- und Motorradklassen fort. Soweit es sich nicht um zulässige nationale Regelungen handelt, entsprechen die einzelnen Fahrerlaubnisklassen den Vorgaben der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie. An dieser Stelle ist zu der in der letzten Ausgabe veröffentlichten Tabelle über die schweizerischen Regelungen nachzutragen, dass die Eidgenossenschaft zwar weder der EU noch dem EWR angehört, jedoch wesentliche Regelungen der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie übernommen hat.

Österreich 

Klasse B

Kraftrad Klasse
A
beschränkt

auf max. 25 kW/0,16 kW/kg
1

Kraftrad Klasse
A (unbeschränkt)

Mopedausweis 3

(Mopeds und Microcars  mit max. 50 ccm und 45 km/h)

Mindestalter

  1. 18 Jahre (Vollausbildung)

  2. 18 Jahre (Duale Ausbildung)

  3. 17 Jahre (L-17-Ausb.)

18 Jahre2

Direkteinstieg mit 21

15 Jahre

Erste-Hilfe-Kurs?  

Ja, 6 Stunden

Ja, wie bei Klasse B

Ja, wie bei Klasse B

entfällt

Gesundheitscheck mit Sehtest?

Ja, durch den Arzt

Ja, durch den Arzt

Ja, durch den Arzt

entfällt

Ausbildung durch Laien zulässig?

Ja, bedingt*

Ja, bedingt

Ja, bedingt

Ja, bedingt

Theorie-Ausbildung?

26 Basis-UE  plus 6 klassenspezifische UE**

Wie bei Klasse B

Wie bei Klasse B

6 UE in Fahrschule

Praktische Ausbildung?

Ja, Näheres unter*

Pflicht: 12 Std. prakt. Grundausbildung durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung

Pflicht: 12 Std. prakt. Grundausbildung durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung

8 UE in Fahrschule (darf auch von Automobilclubs  durchgeführt werden)

Theoretische Prüfung

Theorieprüfung am PC, 62 bis 67 Fragen unterschiedlicher Wertigkeit. Bestanden bei richtiger Beantwortung von 80% aus Grundstoff  und 60% aus klassenspezifischem Stoff

Wie bei Klasse B

Wie bei Klasse B

Ja, 23 Fragen. Bewertung in entsprechender Anlehnung an Klasse B

Praktische Prüfung?

Ja; Dauer mind. 25 Minuten

Ja

Ja

Nein

Prüfungsfahrzeug?

Pkw mit bbH von mindestens. 100 km/h

Solo-Kraftrad bis max. 25 kW und max. 0,16 kW/kg

Solo-Kraftrad mit  mindestens 35 kW

entfällt

Probezeit?

Klasse B wird für zwei Jahre auf Probe erteilt. Für L-17-Bewerber dauert die Probezeit bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. 

Wie bei Klasse B

Wie bei Klasse B

Nein

Obligatorische Nachbetreuung?

Ja, 2. Ausbildungs-
phase ***

Wie bei Klasse B

Wie bei Klasse B

Nein

 

* Österreich kennt drei Wege zum Führerschein Klasse B:
  1. Vollausbildung in einer Fahrschule Vorschulung (auf dem Übungsplatz) 3 UE, Grundschulung im Verkehr 3 UE, Hauptschulung im Verkehr Anzahl der UE variabel, Perfektionsschulung 6 UE. Theoretische und praktische Prüfung. Davon Überlandfahrt 1 UE, Autobahnfahrt 1 UE, Nachtfahrt 1 UE, Prüfungsvorbereitung 1 UE; insgesamt 12 Pflichtfahrstunden.
2. „Duale Ausbildung“ Teils durch eine Fahrschule, teils durch Laien. Fahrschule: Vorschulung (auf dem Übungsplatz) 3 UE, Grundschulung im Verkehr 3 UE, theoretische Einweisung der Begleitperson(en) und des Fahrschü-lers in die Planung und die Inhalte der Fahrten mit Begleiter. Danach mindestens 1000 km mit registrierten privaten Begleitern (Eltern, Bekannte). Sodann wieder Fahrschule: Beobachtungsfahrt 1 UE, Perfektionstraining 4 UE, Prüfungsvorbereitung 1 UE. Theoretische und praktische Prüfung.
3. L-17-Ausbildung Ausbildungsbeginn ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Nach Grundausbildung (26 UE Theorie, 12 UE praktische Ausbildung) und Einweisung von Begleiter(n) und Bewerber in einer Fahr-schule folgen 3000 km in Begleitung eines registrierten privaten Begleiters, der dem Bewerber „nahestehen“ und im Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren sein muss. Der Begleiter muss überdies glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen Pkw oder Kombi zu lenken und darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben; während der Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Der Begleiter muss den Bewilligungs-bescheid mitführen. Nach jeweils 1000 km folgt für Schüler und Begleiter eine „Begleitende Schulung“ in der Fahrschule mit einem eigens dafür geschulten Fahrlehrer. Zum Abschluss folgen eine Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt in der Fahrschule, das heißt 6 UE klassenspezifische Theorie und 3 UE praktische Ausbildung. Theoretische und praktische Prüfung.
   
** UE = Unterrichtseinheit zu 50 Minuten
   
*** Die 2. Ausbildungsphase müssen seit 1. Januar 2003 alle Bewerber um die Klasse B durchlaufen, auch solche, die bereits im Besitz der Klasse A sind.
    Ablauf der 2. Ausbildungsphase
  1. Eine Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
  2. Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
  3. Eine weitere Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins. Zwischen den beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind. 3 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.
   
1 Klasse A1: Diese Unterklasse hat Österreich nicht eingeführt. Wer Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt, nicht mehr in der Probezeit ist und in einer Fahrschule mindestens 6 praktische Fahrstunden auf einem Leichtkraftrad absolviert hat, darf Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW führen. Die Berechtigung wird im Führerschein durch den Code 111 nachgewiesen.
2 Die Beschränkung erlischt nach Ablauf von zwei Jahren automatisch. Es ist keine neue Prüfung und auch kein neuer Führerschein erforderlich.
3 In Österreich gibt es die Mofa-Prüfbescheinigung nicht.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2010

Erscheinungsdatum 15.07.2010

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Miteinander, nicht übereinander sprechen!
 

PC-Prüfung - Jetzt auch für alle Mofa-Aspiranten

  Neue Prüfungsfrage: Haltverbot
 

Fahrerassistenzsysteme in der Ausbildung: Seminar mit viel praktischem Nutzen

  Berufskraftfahrerausbildung: Fahrlehrerversicherung zeichnet die besonderen Risiken
 

Hilfe für Berufskraftfahrer - Wichtiges Merkblatt der IHK

 

Private Nutzung von Firmenfahrzeugen: BFH kippt Verwaltungspraxis

 

Günstiger Telefonieren: Neuer, besserer Rahmenvertrag mit der TELEKOM

 

Ligurien ruft! Das Neueste zu Motorrad Total 2010

 

Mercedes setzt auf Verkehrserziehung: RoadSense

 

Fahrausbildung und Prüfung in Österreich

 

RoadSense: Modellversuch in Stuttgart gestartet

  Kurz und aktuell: Zweifelhafte Studie über Fahrschulpreise / 20 Jahre Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.
 

Gerichtsurteile: Auslandsfahrerlaubnis in Deutschland (1010) Abzüge für Motorradschutzkleidung (1009) Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Kreis (1008) Wenn zwei Fahrzeuge rückwärts fahren (1007) Auto von Automatiktor zerkratzt: Kfz- oder Privathaftpflicht? (1006) Kurkosten als Arbeitslohn (1005) Unlauterer Gewährleistungsausschluss (1004)

 

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