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zu Teil 1: Schweiz
In dieser
Ausgabe setzen wir die im Juni begonnene Darstellung der wesentlichen in
den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) geltenden Regelungen über die Fahrausbildung und -prüfung in den
Pkw- und Motorradklassen fort. Soweit es sich nicht um zulässige
nationale Regelungen handelt, entsprechen die einzelnen
Fahrerlaubnisklassen den Vorgaben der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie.
An dieser Stelle ist zu der in der letzten Ausgabe veröffentlichten
Tabelle über die schweizerischen Regelungen nachzutragen, dass die
Eidgenossenschaft zwar weder der EU noch dem EWR angehört, jedoch
wesentliche Regelungen der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie übernommen
hat.
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Österreich |
Klasse
B |
Kraftrad Klasse
A beschränkt
auf max. 25 kW/0,16 kW/kg
1 |
Kraftrad Klasse
A
(unbeschränkt) |
Mopedausweis 3
(Mopeds und Microcars mit max. 50 ccm
und 45 km/h) |
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Mindestalter |
-
18 Jahre (Vollausbildung)
-
18 Jahre (Duale Ausbildung)
-
17 Jahre (L-17-Ausb.)
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18 Jahre2 |
Direkteinstieg mit 21 |
15 Jahre |
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Erste-Hilfe-Kurs?
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Ja, 6 Stunden |
Ja, wie bei Klasse B |
Ja, wie bei Klasse B |
entfällt |
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Gesundheitscheck mit Sehtest? |
Ja, durch den Arzt |
Ja, durch den Arzt |
Ja, durch den Arzt |
entfällt |
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Ausbildung durch Laien zulässig?
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Ja, bedingt* |
Ja, bedingt |
Ja, bedingt |
Ja, bedingt |
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Theorie-Ausbildung?
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26 Basis-UE plus 6 klassenspezifische
UE**
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Wie bei Klasse B |
Wie bei Klasse B |
6 UE in Fahrschule |
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Praktische Ausbildung? |
Ja, Näheres unter* |
Pflicht: 12 Std. prakt.
Grundausbildung durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung |
Pflicht: 12 Std. prakt.
Grundausbildung durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung |
8 UE in Fahrschule (darf auch von
Automobilclubs durchgeführt werden) |
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Theoretische Prüfung |
Theorieprüfung am PC, 62 bis 67 Fragen
unterschiedlicher Wertigkeit. Bestanden bei richtiger Beantwortung
von 80% aus Grundstoff und 60% aus klassenspezifischem Stoff
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Wie bei Klasse B |
Wie bei Klasse B |
Ja, 23 Fragen. Bewertung in
entsprechender Anlehnung an Klasse B |
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Praktische Prüfung? |
Ja; Dauer mind. 25 Minuten
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Ja |
Ja |
Nein |
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Prüfungsfahrzeug? |
Pkw mit bbH von mindestens. 100 km/h |
Solo-Kraftrad bis max. 25 kW und max.
0,16 kW/kg |
Solo-Kraftrad mit mindestens 35 kW |
entfällt |
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Probezeit? |
Klasse B wird für zwei Jahre auf Probe
erteilt. Für L-17-Bewerber dauert die Probezeit bis zur Vollendung
des 20. Lebensjahres. |
Wie bei Klasse B |
Wie bei Klasse B |
Nein |
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Obligatorische Nachbetreuung?
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Ja, 2. Ausbildungs-
phase *** |
Wie bei Klasse B |
Wie bei Klasse B |
Nein |
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*
Österreich kennt drei Wege zum Führerschein Klasse B: |
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1. |
Vollausbildung in einer Fahrschule Vorschulung (auf dem Übungsplatz)
3 UE, Grundschulung im Verkehr 3 UE, Hauptschulung im Verkehr Anzahl
der UE variabel, Perfektionsschulung 6 UE. Theoretische und
praktische Prüfung. Davon Überlandfahrt 1 UE, Autobahnfahrt 1 UE,
Nachtfahrt 1 UE, Prüfungsvorbereitung 1 UE; insgesamt 12
Pflichtfahrstunden. |
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2. |
„Duale
Ausbildung“ Teils durch eine Fahrschule, teils durch Laien.
Fahrschule: Vorschulung (auf dem Übungsplatz) 3 UE, Grundschulung im
Verkehr 3 UE, theoretische Einweisung der Begleitperson(en) und des
Fahrschü-lers in die Planung und die Inhalte der Fahrten mit
Begleiter. Danach mindestens 1000 km mit registrierten privaten
Begleitern (Eltern, Bekannte). Sodann wieder Fahrschule:
Beobachtungsfahrt 1 UE, Perfektionstraining 4 UE,
Prüfungsvorbereitung 1 UE. Theoretische und praktische Prüfung.
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3. |
L-17-Ausbildung Ausbildungsbeginn ab Vollendung des 16. Lebensjahres
möglich. Nach Grundausbildung (26 UE Theorie, 12 UE praktische
Ausbildung) und Einweisung von Begleiter(n) und Bewerber in einer
Fahr-schule folgen 3000 km in Begleitung eines registrierten
privaten Begleiters, der dem Bewerber „nahestehen“ und im Besitz
eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren sein muss. Der
Begleiter muss überdies glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren
tatsächlich einen Pkw oder Kombi zu lenken und darf in den letzten 3
Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben; während der
Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Der
Begleiter muss den Bewilligungs-bescheid mitführen. Nach jeweils
1000 km folgt für Schüler und Begleiter eine „Begleitende Schulung“
in der Fahrschule mit einem eigens dafür geschulten Fahrlehrer. Zum
Abschluss folgen eine Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt in
der Fahrschule, das heißt 6 UE klassenspezifische Theorie und 3 UE
praktische Ausbildung. Theoretische und praktische Prüfung. |
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** UE =
Unterrichtseinheit zu 50 Minuten |
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*** Die 2.
Ausbildungsphase müssen seit 1. Januar 2003 alle Bewerber um die
Klasse B durchlaufen, auch solche, die bereits im Besitz der Klasse
A sind. |
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Ablauf
der 2. Ausbildungsphase
- Eine
Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte)
in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Ein eintägiges
Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl.
verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9
Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Eine weitere
Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte)
in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Zwischen den beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind.
3 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrten können nur in den
Fahrschulen absolviert werden.
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1 |
Klasse A1: Diese
Unterklasse hat Österreich nicht eingeführt. Wer Klasse B seit
mindestens 5 Jahren besitzt, nicht mehr in der Probezeit ist und in
einer Fahrschule mindestens 6 praktische Fahrstunden auf einem
Leichtkraftrad absolviert hat, darf Leichtkrafträder bis 125 ccm
Hubraum und nicht mehr als 11 kW führen. Die Berechtigung wird im
Führerschein durch den Code 111 nachgewiesen. |
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2 |
Die Beschränkung
erlischt nach Ablauf von zwei Jahren automatisch. Es ist keine neue
Prüfung und auch kein neuer Führerschein erforderlich. |
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3 |
In Österreich gibt es
die Mofa-Prüfbescheinigung nicht. |
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