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Die Pressestelle der
„Deutschen Funk-Allianz“ hat uns informiert, dass die Bundesnetzagentur
den CB-Funkern bundesweit gestattet hat, Geräte über das Internet und
einen VoIP-Audiostream miteinander zu verbinden. Mit dieser Regelung
soll erreicht werden, dass die natürlichen Reichweitenbegrenzungen der
Funkgeräte überwunden und sogar weltweit Funkgespräche auch mit kleinen
Funkgeräten geführt werden können. Die „Deutsche Funk-Allianz“ weist
darauf hin, dass Funkgespräche auf den allgemein genehmigten
Funkfrequenzen auch aus großer Entfernung nicht nur mitgehört werden,
sondern dass sich die Funker nach Belieben auch aus großer Entfernung in
die Gespräche einschalten können.
Leider
ist nicht auszuschließen, dass Hobby-Funker sich in die Ausbildung von
Motorradfahrschülern einmischen und den Fahrschülern falsche Anweisungen
geben, wenn bei der Ausbildung nur einfache Hand-Funkgeräte auf diesen
Frequenzen benutzt werden. Jeder Fahrlehrer sollte sich bewusst sein,
dass ihm ein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn er bei der
Motorradausbildung keine speziellen Funkgeräte benutzt und der
Fahrschüler wegen einer falschen Anweisung zu Schaden kommt oder einen
Schaden verursacht.
Ihr Verband empfiehlt deshalb, bei der Motorradausbildung nur
Funkgeräte, die für diesen Zweck zugelassen sind, einzusetzen.
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