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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2010, Seite 469
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände informiert:

Funkgeräte bei der Motorradausbildung

 

Die Pressestelle der „Deutschen Funk-Allianz“ hat uns informiert, dass die Bundesnetzagentur den CB-Funkern bundesweit gestattet hat, Geräte über das Internet und einen VoIP-Audiostream miteinander zu verbinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die natürlichen Reichweitenbegrenzungen der Funkgeräte überwunden und sogar weltweit Funkgespräche auch mit kleinen Funkgeräten geführt werden können. Die „Deutsche Funk-Allianz“ weist darauf hin, dass Funkgespräche auf den allgemein genehmigten Funkfrequenzen auch aus großer Entfernung nicht nur mitgehört werden, sondern dass sich die Funker nach Belieben auch aus großer Entfernung in die Gespräche einschalten können.

Leider ist nicht auszuschließen, dass Hobby-Funker sich in die Ausbildung von Motorradfahrschülern einmischen und den Fahrschülern falsche Anweisungen geben, wenn bei der Ausbildung nur einfache Hand-Funkgeräte auf diesen Frequenzen benutzt werden. Jeder Fahrlehrer sollte sich bewusst sein, dass ihm ein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn er bei der Motorradausbildung keine speziellen Funkgeräte benutzt und der Fahrschüler wegen einer falschen Anweisung zu Schaden kommt oder einen Schaden verursacht.

Ihr Verband empfiehlt deshalb, bei der Motorradausbildung nur Funkgeräte, die für diesen Zweck zugelassen sind, einzusetzen.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2010

Erscheinungsdatum 15.09.2010

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: 40 Jahre FPX

 

40 Jahre FahrSchulPraxis – Mit Schwung ins Schwabenalter

 

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände informiert: Funkgeräte bei der Motorradausbildung

 

Telefonkosten im Griff? Wenn nicht, bitte Rahmenvertrag!

 

Elektronische Rechnungen - Richtiges Aufbewahren

 

Theoretische Prüfung: Theorie-Buchung online kommt

 

Neue Lkw-Fahrer - Führerschein auch ohne Code 95?

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