FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2010

November 2010

Oktober 2010

September 2010

August 2010

Juli 2010

Juni 2010

Mai 2010

April 2010

März 2010

Februar 2010

Januar 2010

Übersicht 2010

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2010, Seite 476
Neue Lkw-Fahrer

Führerschein auch ohne Code 95?

 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz hat zum Ziel, die Qualifikation der Lkw- und Busfahrer zu erhöhen. Deshalb müssen gewerblich tätige Lkw-Fahrer neben dem Führerschein die sog. Grundqualifikation nachweisen. Zur Erlangung dieser zusätzlichen Befähigung gehen die meisten den Weg der beschleunigten Grundqualifikation.

Wer schon mit 18 Jahren 40-Tonnen-Züge fahren will, benötigt allerdings die „volle“ Grundqualifikation, die bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder über die „große“ theoretische und praktische Prüfung bei der IHK erworben wird. Voraussetzung der Zulassung zu dieser Prüfung ist der Besitz einer Lkw-Fahrerlaubnis, mindestens also Klasse C1.

Mit der beschleunigten Grundqualifikation gut bedient

Wer bis zum 21. Lebensjahr nur Lkw bis 7,5 t zG und Züge der Klasse C1E fahren will, ist mit der beschleunigten Grundqualifikation gut bedient, denn dafür bedarf es nur einer theoretischen und praktischen Ausbildung von 140 Stunden sowie der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung. Nicht unbedingt logisch und mit dem Ziel der Erhöhung der fahrerischen Qualifikation kaum vereinbar ist die Regelung, wonach Ausbildung und Prüfung zur Grundqualifikation vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis absolviert werden können.

Falsche Auskünfte?

Zu dieser Regelung gehen beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. immer wieder Anfragen ein. Danach sollen manche Führerscheinbehörden den Standpunkt vertreten, Führerscheine der Klasse C1 oder C dürften erst nach Vorlage der Bescheinigung über die Grundqualifikation ausgestellt werden. Diese Auskunft ist nicht nur rechtlich inkorrekt, sondern beeinträchtigt auch das Bestreben nach höherer Qualifikation der Fahrer. Welche (zusätzlichen!) Kenntnisse und Befähigungen können in der für die beschleunigte Grundqualifikation vorgeschriebenen praktischen Ausbildung von 10 Stunden (also 13,3 Fahrstunden) vermittelt werden, wenn die Auszubildenden mangels Fahrerlaubnis zuvor noch nie hinterm Lenkrad eines Lkw gesessen hatten? Es ist pädagogisch gewiss sinnvoll, zuerst die Fahrerlaubnis zu erwerben. So kann der Fahrlehrer in der für die beschleunigte Grundqualifikation vorgesehenen praktischen Ausbildung (in eben jenen 10 Stunden) die in der Fahrausbildung vermittelten Grundkenntnisse vertiefen und die fahrerischen Fähigkeiten weiter fördern.

Wahlmöglichkeiten

Die Schlüsselzahl 95 kann freilich erst in den Führerschein eingetragen werden, wenn der Nachweis über die Grundqualifikation vorliegt. Die Bewerber haben demnach folgende Wahlmöglichkeiten: Wer nach erfolgreicher Fahrprüfung, aber noch nicht abgeschlossener Grundqualifikation, zunächst auf die Ausstellung des Führerscheins verzichtet, spart die Gebühren für die Ausstellung eines zweiten Führerscheins; wer hingegen den Führerschein sofort ohne Schlüsselzahl 95 haben will, muss die Gebühr zweimal zahlen.

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2010

Erscheinungsdatum 15.09.2010

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: 40 Jahre FPX

 

40 Jahre FahrSchulPraxis – Mit Schwung ins Schwabenalter

 

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände informiert: Funkgeräte bei der Motorradausbildung

 

Telefonkosten im Griff? Wenn nicht, bitte Rahmenvertrag!

 

Elektronische Rechnungen - Richtiges Aufbewahren

 

Theoretische Prüfung: Theorie-Buchung online kommt

 

Neue Lkw-Fahrer - Führerschein auch ohne Code 95?

  Kurz und aktuell: "MPU-Vorbereitung: TÜV-Film zeigt, wie es geht" / "Brandenburg führt bei Verkehrsdelikten"
  Gerichtsurteile: Vertragswerkstatt - freie Werkstatt (1028) Abstellgefahren beim Motorrad (1027) Ausweichmanöver vor einem Reh (1026) Falsch Parken kann teuer werden (1025) Kraftstoffmehrverbrauch (1024) Vermeintliches Schnäppchen mit Irrtum (1023) Computerkauf beim Discounter (1022) Auskunftsverpflichtung im Insolvenzverfahren (1021) Arbeitszimmer im Steuerrecht (1020)
  Fortbildungsangebote