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Das
Fahrlehrergesetz stellt der Selbstständigkeit keine allzu hohen Hürden
in den Weg. Ist das etwa der Grund, dass sich seit dessen Inkrafttreten
vor mehr als 40 Jahren kein so ausgeprägtes Angestelltenbewusstsein
entwickelt hat, wie man das von anderen Berufen kennt? Warum ist der
Drang in die Selbstständigkeit viel stärker als in anderen Branchen? Das
liegt – machen wir uns nichts vor – weniger am Fahrlehrergesetz als oft
an (seit jeher!) einseitigen Dienstverträgen und der unsicheren
Vergütung vieler angestellter Fahrlehrer.
In nicht wenigen Fällen
tragen angestellte Fahrlehrer das volle Unternehmerrisiko, ohne zugleich
die unternehmerischen Vorteile sowie die Freiheit zu besitzen, die
Arbeitsorganisation selbst zu gestalten, die Entgelte festzusetzen etc.
Verträge
ausgeglichener Interessen
Die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände hat anlässlich der letzten Überarbeitung der
Musteranstellungsverträge Regelungen über die Entgeltzahlung entwickelt,
die einerseits die angestellten Fahrlehrer motivieren, sich im Rahmen
der gesetzlich zulässigen Grenzen voll einzusetzen und dafür angemessen
entlohnt zu werden. Andererseits musste aber auch eine Möglichkeit
gefunden werden, die es den Unternehmern ermöglicht, ein festes
Monatsgehalt zu bezahlen, ohne dabei in Zeiten geringerer Auslastung
überfordert zu sein. In vielen Fällen wären die Arbeitgeber durchaus
bereit, ihren Mitarbeitern bessere Gehälter zu zahlen, wenn die Kosten
durch die Einnahmen gedeckt werden könnten. Nach Berechnungen des
Verbandes machen die Lohnnebenkosten rund 60 Prozent des Bruttolohns
aus, Überstundenvergütungen nicht berücksichtigt. Das kann besonders in
mauen Zeiten eine ziemliche Last für den Fahrschulinhaber sein.
Arbeitszeitkonten
Der
Musteranstellungsvertrag sieht die
Regelung eines monatlichen Festgehalts vor, dem eine bestimmte
Mindestarbeitszeit zugrunde liegt. Die geleistete Arbeitszeit wird das
ganze Jahr über in einem Arbeitszeitkonto erfasst. Mehrarbeit in einem
Monat wird zunächst mit Minderarbeit in anderen Monaten verrechnet.
Sofern das Arbeitszeitkonto am Jahresende unverbrauchte Mehrarbeit
ausweist, ist diese als solche zu vergüten.
Empfehlungen für
die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen als
PDF-Datei finden Sie hier ...
Gleichzeitig
mehrere Beschäftigungsverhältnisse
Der Treuhandverein
ermittelt in jedem Jahr, wie viele angestellte Fahrlehrer in Vollzeit
bzw. in Teilzeit beschäftigt sind. Bei diesen Erhebungen wurde u.a.
deutlich, dass eine nicht geringe Anzahl von angestellten Fahrlehrern im
Fahrlehrerschein nicht nur ein, sondern gleich mehrere
Beschäftigungsverhältnisse eingetragen hat. Ob diese
Beschäftigungsverhältnisse tatsächlich auch gelebt werden oder ob sie
nur „auf Vorrat“ eingetragen sind, ist nicht bekannt. Unklar ist auch,
wie viele der in Teilzeit Beschäftigten dies ausdrücklich so wollen.
Umfrage soll
mehr Klarheit schaffen
Sowohl auf dem Workshop
für angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer als auch auf dem für
Fahrschulinhaber wurde deutlich, dass die Kenntnisse über die soziale
Lage der angestellten Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen auch in
Baden-Württemberg nur sehr bruchstückhaft sind. Deshalb hat sich der
Vorstand zusammen mit dem Angestelltenvertreter entschlossen, die in
Baden-Württemberg beschäftigten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu
befragen. Schließlich gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben des
Verbandes auch, seine Mitglieder in fachlichen,
betriebswirtschaftlichen, allgemeinberuflichen und sozialen Fragen zu
beraten und zu unterstützen.
Die Umfrage kann freilich nur dann die
erhofften Erkenntnisse bringen, wenn möglichst viele angestellte
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer antworten. Wir bitten deshalb alle
Fahrschulinhaber, die angestellte Fahrlehrer beschäftigen, diesen den
Fragebogen auszuhändigen, auch wenn die Angestellten nicht Mitglied im
Verband sind. Ein Exemplar des Fragebogens liegt der FahrSchulPraxis bei. Alle
angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer bitten wir, den Bogen
ausgefüllt zurückzusenden und eventuell eine Kopie des Fragebogens auch
an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben, die nicht im Verband sind. Je höher die
Rücklaufquote, desto aussagekräftiger ist die Umfrage. Nur wirklich
repräsentative Ergebnisse ermöglichen es, weitere sinnvolle Schritte zu
unternehmen, um die Stellung der angestellten Fahrlehrerinnen und
Fahrlehrer zu verbessern. Dies würde letztlich auch den
Fahrschulinhabern zugute kommen. Zufriedene Mitarbeiter haben keinen
Anlass, sich als Mitbewerber in der Nähe der Fahrschule ihres ehemaligen
Chefs niederzulassen. Vielmehr bleiben sie dem Unternehmen erhalten. Da
zufriedene Mitarbeiter ebenso wie zufriedene Inhaber sich besser auf
ihre Tätigkeit als Ausbilder konzentrieren können und mit mehr Freude
bei der Sache sind, profitiert davon letztlich auch der Kunde. |