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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2010, Seite 533
Neu und einzigartig!

CE TOTAL: Lkw-Seminar mit Strecke

 

MOTORRAD TOTAL ist als Marke längst etabliert. Mit CE TOTAL gehen jetzt auch die Lkw-Fahrlehrer auf Strecke! Sich einmal nicht nur im Nahbereich der Fahrschule bewegen, auf unbekannten Strecken zurecht kommen, den Horizont erweitern, das und noch viel mehr bietet das neue Seminarkonzept für Fahrlehrer der Klasse CE.

CE-Fahrlehrer haben weit weniger Gelegenheiten als Motorradfahrlehrer, ihre Ausbildungsfahrzeuge auf größeren Strecken selbst zu fahren. Die bei den Teilnehmern der CE-Seminare in Wörth erhobenen Zahlen zeigen: Der größte Teil der Lkw-Fahrlehrer sitzt meist nur wenige Kilometer selbst hinterm Lenkrad seines Ausbildungsfahrzeugs.

Vertiefung der Erfahrung

Mit CE TOTAL will der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die Kolleginnen und Kollegen des Nutzfahrzeugbereichs anregen, ihre Erfahrung als Führer eines Lastzugs/Sattelzugs zu erweitern und zu vertiefen. Während des viertägigen Seminars bleibt überdies reichlich Gelegenheit für instruktiven Erfahrungsaustausch rund um die Nutzfahrzeugklassen. Aktuelle Informationen aus den Bereichen Technik und Recht runden das Angebot ab.

Partnerschaftliches Seminar

Das Seminar ist als partnerschaftliches Seminar konzipiert. Das heißt, jeweils zwei Kolleginnen/Kollegen bilden ein Fahrerteam. Dabei sind die Teilnehmer frei, im unmittelbaren Kollegenkreis selbst einen Partner zu finden; gelingt das nicht, hilft die Geschäftsstelle des Verbandes. Jedenfalls muss jeder der 10 beteiligten Lastzüge mit zwei Fahrern besetzt sein (siehe auch Punkt 5 der Teilnahmebedingungen).

Erster Tag: Die Teilnehmer fahren auf selbst gewählten Strecken von zu Hause zum ersten Treffpunkt, der

Polizeiakademie in Wertheim.

Eintreffen spätestens 15.00 Uhr.

Dort können die Fahrzeuge über Nacht sicher abgestellt werden. Obwohl die Teilnehmer ihre Strecke selbst wählen müssen, darf man nicht einfach drauf losfahren. Vorgegeben ist, dass an diesem Tag eine Strecke von mindestens 250 Kilometern gefahren werden muss, davon mindestens 150 Kilometer auf Bundes- oder Landstraßen. Während der Fahrt ist (selbstverständlich!) jeder Fahrer gehalten, die gesetzlichen Vorgaben zu befolgen. Die Beifahrer haben die Aufgabe, bestimmte Verhaltensweisen und Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer zu beobachten.

Ab 16.00 Uhr wird im ersten Theorieteil des Seminars das Thema
„Schwerpunktkontrollen im Güterverkehr – Hilfe oder unnütze Plage“
behandelt. Polizeihauptkommissar Fritz, vielen Kolleginnen und Kollegen aus früheren Seminaren bekannt, wird hierzu referieren. Die wichtigen Informationen und Tipps aus polizeilicher Sicht nützen den Fahrlehrern sowohl bei der Ausbildung von Fahrschülern als auch bei der Weiterbildung von Berufskraftfahrern.

Zweiter Tag: Heute steht das Fahren über Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Mittelpunkt der Beobachtungsaufträge. Dafür ist ab Wertheim auch ein modernes Fahrzeug mit Automatikgetriebe der Mercedes-Fahrerinformation samt Instruktor im Einsatz. Interessenten können zum Kennenlernen modernster Lkw-Technik eine Teilstrecke auf diesem Fahrzeug fahren. Die Strecke führt zuerst nach Wörth.

Im Lkw-Werk von Mercedes folgt der zweite Theorieteil des Seminars, in dessen Mittelpunkt die moderne Lkw-Technik steht.

Nach der Theorie führt die letzte Etappe von Wörth nach Hockenheim.

Dritter Tag: Heute haben die Teilnehmer Gelegenheit, in einem Sicherheitstraining auf dem Fahrsicherheitszentrum des Hockenheimrings mit ihren Fahrzeugen die Grenzen der Fahrphysik zu erfahren. Nach dem Training sind die Teilnehmer von Mercedes zu einem rustikalen Buffet eingeladen.

Vierter Tag: Heute ist Heimreise. Dabei sind wiederum Beobachtungsaufträge zu erfüllen.

Teilnahmebedingungen

  1. Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
     
  2. Aus Kostengründen und während der unterwegs zu erledigenden Beobachtungsaufträge muss jedes Fahrzeug mit zwei Fahrern besetzt sein.
     
  3. Die genutzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen an CE-Ausbildungsfahrzeuge nach § 5 DV-FahrlG in Verbindung mit Anlage 7 zur FeV entsprechen. Keine Rolle spielt dabei, ob sich das Fahrzeug im Eigentum der Fahrschule befindet oder ob es geliehen ist.
     
  4. Bei Bedarf kann auch über die Daimler-Tochter 'Charter Way' ein Lastzug/Sattelzug zu günstigen Bedingungen angemietet werden.
     
  5. Das Pilotseminar ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. Die Fahrzeuge sind immer mit zwei Fahrern besetzt (insgesamt sind auf den Strecken 10 Lastzüge unterwegs). Alle Teilnehmer müssen ihre Aktivitäten an allen vier Seminartagen auf ihrer Fahrerkarte bzw. auf dem Schaublatt des EG-Kontrollgeräts dokumentieren.

Kosten

Die Kosten für dieses Seminar betragen pro Person inklusive drei Übernachtungen mit Frühstück 650 € zuzüglich MWSt.

Ausschreibung

Die komplette Ausschreibung für dieses Seminar senden wir Ihnen ab 1. November 2010 gerne zu.

Fordern Sie die Unterlagen per E-Mail bei der FSG/TTVA mbH an ...

Anmeldungsschluss ist der 20.12.2010.

Weil die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

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Hier finden Sie immer unser aktuelles Fortbildungsangebot ...

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70825 Korntal-Münchingen

Das Serviceunternehmen des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg
e.V.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2010

Erscheinungsdatum 15.10.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Vision Zero!

 

Kurz und aktuell

 

Auch für Fahrschulinhaber wichtig: Umfrage "Wie geht es den Angestellten?"

 

Kabotage und 12-Tage-Regelung - Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalgesetz geändert

 

Neu und einzigartig! CE-Total: Lkw-Seminar mit Strecke

 

Fortbildung 2011: Attraktive Themen und Referenten

 

Gebhard L. Heiler: Schräge Post aus Günzburg

  Versetzt fahren: Mehr Sicherheit durch neues Zeichen
 

Fahrlehrerversicherung: Minijobs in Fahrschulen - Beliebt, aber mit Nachteilen verbunden

 

Michael Fingskes: Moped mit 15 - Die Realität erkennen

 

Gerichtsurteile: Sorgfaltspflichten auf Parkplätzen (1036) Der feine Unterschied (1035) Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Pkw (1034) Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug (1033) Fotos zur Fahreridentifizierung sind zulässig (1032) Missachten eines Stoppschildes (1031) Keine Unfallflucht bei späterer Unfallkenntnis (1030) Werbezettel an Autos (1029)