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Wenn man meint, eine
momentane Szene, ein Vorkommnis – in diesem Fall ein Unheil – schon
einmal vor Augen gehabt zu haben, nennt man das ein Déjà-vu-Erlebnis.
Vor etwa 27 Jahren gab in
Freiburg im Breisgau ein Verband sein Debüt, der sich im Titel anmaßte,
für die „freien“ Fahrlehrer zu sprechen. Schon alleine das regte viele
Kolleginnen und Kollegen auf, weil sie sich in keiner Weise unfrei
fühlten. Am meisten aber ärgerten sie sich über die Schamlosigkeit
dieses „Verbandes“, dessen Junta aus schier eigensüchtigen Gründen per
Rundschreiben Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Lügen verbreitete und
damit dem Ansehen des Berufsstandes bundesweit schadete. Soweit ich
weiß, ging der Verband im April 2001 sang- und klanglos unter. Als
mir dieser Tage ein aus der bayerischen Provinz stammender Infobrief ins
Haus flatterte, hatte ich so ein Déjà-vu-Erlebnis, denn das Machwerk
erinnerte mich mächtig an jene verleumderischen Zirkulare aus Freiburg.
TÜV:
In der Diktion
von Winkeladvokaten wird da seitenlang der TÜV SÜD denunziert, mit
seinem neuen Online-Buchungssystem die Fahrlehrer als
„Gebührenschuldner“ über den Tisch ziehen zu wollen. Während mehr als
drei Jahrzehnten meiner Verbandsarbeit bin ich, weiß Gott, nie in den
Verdacht geraten, die Geschäfte des TÜV zu besorgen. Mir war immer klar,
dass im Spannungsfeld Prüforganisation/Fahrlehrer kein Platz für
Liebedienerei ist. Doch, um auf den Punkt zu kommen, wenn eine
Fahrschule pauschal, ohne die Prüflinge namentlich zu nennen, 10
Prüfplätze bestellte, aber kurz vor dem Termin drei davon aus
fadenscheinigen Gründen platzen ließ, war ich im Interesse der planvoll
arbeitenden Fahrschulen dafür, die betreffende Fahrschule für die
ausgefallenen Gebühren haftbar zu machen. Erklärungen, weshalb
Fahrschulen immer wieder mal auf diesen Dreh verfielen (verfallen?),
erspare ich mir.
Die jetzt vorliegende
„Vereinbarung zur Nutzung der TÜV SÜD Internetplattform“ ändert
bezüglich der Gebühren an den bisherigen Gepflogenheiten nichts. Sie
verpflichtet die Fahrschule jedenfalls nicht zum Inkasso der
Prüfgebühren. Gebührenschuldner ist, namentliche Meldung durch die
Fahrschule vorausgesetzt, der Fahrschüler, nicht die Fahrschule. Basta!
Die Vereinbarung entspricht und dient dem Fortschritt der elektronischen
Kommunikation; man kann sie – ohne sich Sorgen machen zu müssen –
unterschreiben.
Freie Mitarbeiter:
Glaubte man dem diskrepanten
Geschreibsel aus Günzburg, wäre es für Fahrschulinhaber legal, nach
Gusto Fahrlehrer als freie Mitarbeiter zu beschäftigen, um Sozialabgaben
und Arbeitnehmerrechte zu umgehen. Vor solchem Rat kann nur dringend
gewarnt werden, zumal nach jüngsten Erklärungen der Deutschen
Rentenversicherung diese den Umgehungsversuchen künftig energisch
nachgehen wird. Wie weit sich die Günzburger Rabulisten damit aus dem
Fenster lehnen, scheinen sie zu wissen. Nicht umsonst leiten sie den
Infobrief mit einem Haftungsausschluss für die nachfolgenden
Ausführungen ein. Was ist das für ein Verband, der angeblich informativ,
ja aufklärerisch wirken will, sich zugleich aber gegen rechtliche
Konsequenzen der von ihm verbreiteten Weisheiten absichert? Die
Verfasser zitieren in diesem Zusammenhang ein in einem Strafverfahren
des Landgerichts Augsburg ergangenes Urteil, wonach der angeklagte
Fahrschulinhaber, der jahrelang für einen „freien Mitarbeiter“ keine
Sozialabgaben abgeführt hatte, vom Vorwurf der Untreue und des Betrugs
freigesprochen wurde. Das mag zutreffen, bedeutet aber noch lange nicht,
dass die Sozialkassen auf die ihnen zustehenden Beiträge verzichten.
Fazit: Nach gründlicher
Lektüre der Günzburger „Postille“ fallen mir Wörter wie Destruktion,
Irreführung, Rechtsbeugung und Geldmacherei ein. Ich empfehle, den
Verfassern einfach nichts zu glauben.
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