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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2010, Seite 552

Leserbrief

Moped mit 15
Die Realität anerkennen

 

Die Anmerkungen von G. L. Heiler in Heft 8/2010, Seite 424 ff., möchte ich um einige weitere Argumente und Überlegungen ergänzen, die im Zusammenhang mit der anstehenden Neuregelung bedacht werden sollten.

Heiler stellt u.a. fest, dass das heutige Mofa 25 im (innerörtlichen) Verkehr nicht mehr mithalten kann. Das sehen offensichtlich auch die meisten jugendlichen Fahrer so: Kaum einer von denen, die ein Mofa 25 besitzen, fährt auch wirklich ein Mofa 25!

Ich habe während einiger Jahre Kurse für jugendliche „Verkehrsstraftäter“ gegeben. Die meisten davon waren wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ zum Nachsitzen verknackt worden, weil sie – nach ihren eigenen, vielleicht manchmal etwas übertriebenen Angaben – mit ihrem Mofa statt der erlaubten 25 locker 50, 70 oder gar 90 km/h gefahren sind. Das dafür notwendige Tuning erfordert in gewissen Grenzen kaum technisches Geschick, sondern kann in den meisten Fällen durch einen vom Hersteller bereits vorgesehenen Eingriff in die Motorregelung vorgenommen werden. Wird man erwischt, muss für die Vorführung des Fahrzeugs kurz der Originalzustand wiederhergestellt werden. Anschließend wird dies wieder rückgängig gemacht und erneut mit einem nicht zugelassenen, nicht versicherten Fahrzeug gefahren. Bisweilen sind von dieser Problematik auch Mädchen ohne jede Bastelambition betroffen, weil sie guten Glaubens ein manipuliertes Mofa fahren bzw. gekauft haben.

Polizisten, die sich auf die Feststellung dieses Straftatbestandes (!) spezialisiert haben, beklagen zu Recht, dass Hersteller und Händler hier mit unschuldigem Blick kräftig Vorschub leisten. Und den Jugendlichen fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein, da sie wissen, dass das von ihnen getunte Fahrzeug auch serienmäßig mit höherer Geschwindigkeit – nämlich ganz legal als Moped – verkauft wird. Es ist für die höhere Geschwindigkeit also werksseitig bereits ausgelegt.

Den jungen Leuten fehlt heute also in aller Regel nicht das schnelle Moped, sondern es fehlt ihnen die dafür wichtige, gründliche Ausbildung. Die Einführung von „Moped mit 15“ bedeutet daher de facto gar keine Senkung des Mindestalters, sondern eine dringend erforderliche Verbesserung der Ausbildung.

Die Verkehrssicherheitsverbände, die sich jetzt noch gegen das „Moped mit 15“ wehren, täten gut daran, mit größtem Engagement dafür zu sorgen, dass Fahrzeug-Manipulationen wirksam verhindert werden. Eine solche Zusage hat es seitens der Hersteller bereits vor Jahren einmal gegeben, ist dann aber offensichtlich im Zuge neuer technischer Entwicklungen, insbesondere durch den Einzug der Elektronik ganz offensichtlich „in Vergessenheit“ geraten.

Flankierend zu einer strikten Verpflichtung der Hersteller (und Händler), Manipulationen zu erschweren, könnten weitere Maßnahmen hilfreich sein, um diejenigen zu bremsen, denen dann evtl. auch 45 km/h nicht ausreichen. Zum Beispiel könnte man verlangen, dass ein Fahrzeug, das einmal unerlaubt schnell angetroffen wurde, anschließend nicht nur einmalig, sondern monatlich zur Kontrolle vorgeführt werden muss. Auch die konsequente Anwendung des heute schon rechtlich möglichen Einzugs manipulierter Fahrzeuge wäre sicherlich eine wirksame Maßnahme. Man muss halt nur wollen!

„Moped mit 15“ wirft natürlich die zusätzliche Frage auf, was denn dann aus dem Mofa 25 wird. Für die 15-Jährigen wird (oder sollte man besser sagen: bleibt) dieses Fahrzeug dann erst recht unattraktiv. Eine Senkung des Mofa-Alters auf 14 Jahre kommt jedoch auf keinen Fall in Frage, denn dann hätte man tatsächlich die ganze Problematik dieses Fahrzeugs und seiner oft ungenügend ausgebildeten Fahrer nur um ein Jahr vorverlegt. In wessen Interesse?

Michael Fingskes

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2010

Erscheinungsdatum 15.10.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Vision Zero!

 

Kurz und aktuell

 

Auch für Fahrschulinhaber wichtig: Umfrage "Wie geht es den Angestellten?"

 

Kabotage und 12-Tage-Regelung - Güterkraftverkehrsgesetz und Fahrpersonalgesetz geändert

 

Neu und einzigartig! CE-Total: Lkw-Seminar mit Strecke

 

Fortbildung 2011: Attraktive Themen und Referenten

 

Gebhard L. Heiler: Schräge Post aus Günzburg

  Versetzt fahren: Mehr Sicherheit durch neues Zeichen
 

Fahrlehrerversicherung: Minijobs in Fahrschulen - Beliebt, aber mit Nachteilen verbunden

 

Michael Fingskes: Moped mit 15 - Die Realität erkennen

 

Gerichtsurteile: Sorgfaltspflichten auf Parkplätzen (1036) Der feine Unterschied (1035) Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Pkw (1034) Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug (1033) Fotos zur Fahreridentifizierung sind zulässig (1032) Missachten eines Stoppschildes (1031) Keine Unfallflucht bei späterer Unfallkenntnis (1030) Werbezettel an Autos (1029)