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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser,
„Denk’ ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf
gebracht ...“ Als Heinrich Heine diese Zeilen schrieb, hat wohl
Sehnsucht seine Feder geführt. Wenn mich dieser Tage etwas um den
Schlaf bringt, dann ist es die aktuelle Gesetzgebung. Mit der im
August 2009 verkündeten „Reform“ der StVO verband sich die Hoffnung,
die Verordnung werde für die Verkehrsteilnehmer etwas leichter
verständlich sein. Wenige Wochen später überraschte uns die
Erklärung, die Reform-StVO sei nichtig. Grund für die
Nichtigkeitserklärung war eine fehlende Regelung für die
Weitergeltung der bisherigen Verkehrszeichen neben den neuen. Bis
man darauf kam, hatten einige Länder die alten Verkehrszeichen gegen
neue ausgetauscht; streng genommen sind die neuen durch die
Nichtigkeitserklärung ungültig geworden.
Das Versprechen der
Politik, man werde mit einer Änderungsverordnung rasch für
Rechtsklarheit sorgen, ist immer noch nicht erfüllt. Ungeachtet
dieses Rückstandes soll nun die im Sommer dieses Jahres vor einem
Obergericht gescheiterte Regelung über die Winterausrüstung (§ 2
Absatz 3a StVO) im Hauruckverfahren als „Winterreifenpflicht“ neu
eingeführt werden. Ob die beabsichtigte Neufassung die von den
Gerichten geforderte Klarheit bringt, darf bezweifelt werden.
Solange es zulässig ist, mit M&S gekennzeichnete Reifen auf den
Markt zu bringen, die bei seriösen Tests schlechter abschneiden als
viele Sommerreifen, kann von Rechtssicherheit keine Rede sein.
Noch soll man die
Hoffnung auf eine StVO nicht aufgeben, die außer einer eindeutigen
Winterreifenregelung auch in den anderen wichtigen Verhaltensregeln
den Erwartungen an ein „Volksgesetz“ entspricht, „das für jedermann
leicht verständlich sein muss". Ein Leitsatz, den Georg Leber,
Bundesverkehrsminister von 1966 bis 1972, der grundlegenden Reform
der StVO von 1971 vorangestellt hatte. Dafür reicht – wie gehabt –
halbherziges, handwerklich fragwürdiges Herumdoktern allerdings
nicht aus.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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