|
Auf der
letzten Sitzung des Gesprächskreises Fahrerlaubnisprüfung, der
paritätisch mit Fahrlehrern und Mitarbeitern der Technischen Prüfstelle
besetzt ist, wurde über nun auch in Baden-Württemberg versuchte
Täuschungsmanöver bei Motorradprüfungen berichtet.
Der Dreh geht so: Nach dem
Kauf eines ungedrosselten Motorrads wird die Zulassungsbescheinigung
Teil I (früher: Fahrzeugschein) kopiert. Eine danach vorgenommene
Drosselung der Leistung wird im Zulassungsdokument vermerkt. Auch dieses
Dokument wird kopiert. Teilweise wird danach die Drosselung wieder
entfernt, teilweise wird aber die gedrosselte Maschine auch für die
Ausbildung und Prüfung sowohl der unbegrenzten als auch der begrenzten
Klasse A eingesetzt. Bei der Prüfung wird dem aaSoP auf Verlangen die
„passende“ Kopie vorgelegt.
Null Toleranz
bei versuchter Täuschung
Künftig werden sich die
aaSoP bei Prüfungen nicht mehr mit Kopien begnügen. Die TP-Leitung hat
alle aaSoP angewiesen, die Prüfung abzulehnen, wenn nicht das
Originaldokument vorgelegt werden kann. Diese Vorgehensweise, die ab
Januar konsequent angewandt wird, wurde von den Mitgliedern des
Gesprächskreises vorbehaltlos unterstützt. Auch der gesamte Beirat des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat sich für diese leider
notwendige Kontrolle ausgesprochen. Wir erwarten aber, dass sich nicht
nur einzelne aaSoP an die Anweisung halten, sondern dass alle aaSoP bei
allen Fahrschulen so verfahren. Ordentliche Fahrschulen werden sich
nicht belastet fühlen, sie werden vielmehr dafür sein, den Gaunern das
Handwerk zu legen.
Peter
Tschöpe
|