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Not macht
erfinderisch. Dieser Spruch bewahrheitet sich immer wieder. Obwohl die
Vorschrift über die Benutzung von Funkanlagen bei der Ausbildung von
Motorradfahrschülern seit 1. April 1986 gilt, gibt es dafür noch immer
keine preiswerte und zugleich sichere Funkanlage. Deshalb
experimentieren auch ein Vierteljahrhundert nach Einführung der
Vorschrift viele Fahrlehrer mit unterschiedlichen Systemen.
Die Ansprüche, die
verantwortungsbewusste Fahrlehrer an eine Führungs-Funkanlage stellen,
werden von der in der DV-FahrlG festgelegten Norm nicht definiert. Dort
heißt es lapidar: „Eine Funkanlage, die es dem Fahrlehrer gestattet, den
Fahrschüler während der Fahrt anzusprechen (einseitiger Führungsfunk).“
Anforderungen
an Funkanlagen
Damit ein Fahrlehrer bei
der Ausbildung seiner Verantwortung gerecht werden kann, muss eine
Funkanlage
- auf geschützten
Kanälen arbeiten, um fälschliche Anweisungen durch Dritte zu
vermeiden,
- eine ausreichende
Batteriekapazität haben, die mindestens während eines Ausbildungstages
durchhält,
- einfach zu montieren
sein, wenn der Fahrschüler den eigenen Helm benutzen will,
- eine ausreichende
Reichweite haben, so dass bei Autobahnfahrten die Verbindung auch dann
nicht abreißt, wenn sich beim Einfahren in die Autobahn oder bei
Überholmanövern Fahrzeuge zwischen den vorausfahrenden Fahrschüler und
das Fahrzeug des Fahrlehrers schieben,
- ein angemessenes
Preis-Leistungs-Verhältnis haben,
- eine sichere
Verbindung während der gesamten Fahrstunde bieten,
- den Fahrschülern und
Fahrlehrern eine Unterbrechung der Verbindung signalisieren.
Die von den meisten
Fahrschulen eingesetzten Anlagen sind entweder preisgünstig, erfüllen
aber nicht alle diese Mindeststandards, oder sie sind qualitativ
ausreichend, aber sehr teuer.
Eine neue Idee
Ein Fahrschulinhaber aus
Niedersachsen hatte eine Idee. Das von ihm und seinen Mitarbeitern
benutzte Handynetz bietet eine sehr preisgünstige Flatrate. Da der
Kollege jeweils nach drei Jahren kostenlos ein neues Handy bekam, lagen
in den Schubladen der Fahrschule mehrere ältere, voll funktionsfähige
Modelle herum. Passende Freisprecheinrichtungen waren auch vorhanden.
Wenn ich meinem Fahrschüler das Handy in die Brusttasche des
Schutzanzugs stecke, dem Fahrschüler den Kopfhörer verpasse, das Handy
einschalte und die Nummer des Fahrschüler-Handys wähle, so dachte er,
habe ich doch eine einwandfreie Funkverbindung, die überdies preiswert
ist.
Ist die Idee
auch rechtssicher?
Doch er bekam Bedenken:
Ist meine Idee rechtens? Er schaltete seinen Verband ein, der sich an
die Bundesvereinigung wandte. Die schaltete zur Klärung der
fernmelderechtlichen Zulässigkeit die Bundesnetzagentur ein. Parallel
dazu wandte sich die Bundesvereinigung an das Bundesverkehrsministerium,
um die fahrlehrerrechtliche Seite zu klären. Die Bundesnetzagentur hatte
keine Einwände gegen das Vorhaben; das Bundesverkehrsministerium war
grundsätzlich auch nicht dagegen, wies aber in seiner Antwort darauf
hin, dass der Fahrlehrer auch bei dieser Lösung für die sichere
Verbindung verantwortlich ist.
Ei des
Kolumbus?
Bevor sich ein Fahrlehrer
mit der Handy-Lösung anfreundet, sollte er auf jeden Fall klären, ob
damit die oben genannten Anforderungen auch erfüllt sind. Die ersten
fünf Anforderungen: Geschützter Kanal, Akkuleistung, einfache Montage,
ausreichende Reichweite und angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
dürften bei dieser Lösung gegeben sein. Wie sieht es aber mit Forderung
Nummer 6 aus? Sichere Verbindung? In vielen Fällen dürfte auch diese
Forderung erfüllt sein. Wer aber in Ballungsgebieten während der
Stoßzeiten mit seinem Handy längere Telefonate geführt hat, weiß, dass
unter Umständen die Verbindung getrennt wird, damit auch andere einmal
telefonieren können. Es könnte also zumindest in Ballungsgebieten zu
Problemen kommen. Außerdem könnte es auch insbesondere bei Autobahn-
oder Überlandfahrten zu Funkunterbrechungen kommen. Niemand kann auch
sicher sein, dass in Regionen, in denen heute die Verbindung steht, dies
auch am nächsten Tag der Fall sein wird.
Und wie sieht es mit der
Anforderung Nr. 7 aus?
Warnung bei
Unterbrechung der Verbindung?
Diese Anforderung wird
erfüllt. Wird eine Handy-Verbindung unterbrochen, werden die Teilnehmer
durch Signaltöne informiert.
Fazit:
Die Idee ist zumindest nicht
uninteressant. Ein Fahrlehrer, der sie in die Praxis umsetzen will, muss
aber vorher sorgfältig abwägen,
- ob sein Handyvertrag
eine entsprechende Flatrate beinhaltet,
- ob die Funkverbindung
seines Handynetzes in seiner Umgebung und auf den bei der Ausbildung
genutzten Autobahn- und Überlandstrecken auf jeden Fall sicher ist,
- ob die Verbindung auch
bei hoher Netzbelastung stabil ist.
Im Zweifelsfall hat
Sicherheit Vorrang.
Hoffnung:
Vielleicht lässt sich einer
der Fachverlage durch diese Idee inspirieren, doch noch eine sichere und
trotzdem preisgünstige Funkanlage für die Motorradausbildung auf den
Markt zu bringen.
Jürgen
Bauer
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