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Die
Menschen werden immer älter. Da bleibt es nicht aus, dass immer mehr
Autofahrer an alterstypischen körperlichen und geistigen Gebrechen
leiden. Ein typisches Merkmal beginnender Demenz ist oft, dass der
Betroffene seine Krankheit nicht bemerkt oder einfach nicht wahrhaben
will. Für Ehepartner und Kinder ist es oftmals schwierig bis unmöglich,
den Kranken zur freiwilligen Aufgabe des Autofahrens zu bewegen. Lesen
Sie, wie der Syndikus des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
diese Situation rechtlich beurteilt.
Die Ehefrau eines
Demenzkranken hatte sich hilfesuchend an ein Mitglied gewandt. Der
Kollege schaltete umgehend den Verband ein und bat um Beantwortung der
folgenden Frage:
Gewalttätigkeit bei Schlüsselwegnahme
Der Mann fährt trotz
hochgradiger Demenz nach wie vor Auto. Will die Frau dies verhindern und
ihm den Schlüssel wegnehmen, wird er gewalttätig. Da die Frau ihren Mann
aber auch nicht allein auf die Straße lassen will, sitzt sie, wenn er
fährt, neben ihm und steht Todesängste aus. Sie möchte nun wissen, was
im Fall eines Unfalls auf sie zukommt und/oder ob sie haftungs- oder
strafrechtliche Probleme zu erwarten hat?
Der Syndikus
klärt auf:
Der Verbandsvorstand bat
Syndikus Dr. jur. Matthias Aull um eine Stellungnahme. Wir drucken seine
Antwort nachstehend im Wortlaut ab:
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Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ehefrau des Demenzkranken
sehe ich nicht. Sie ist nicht Garantin im strafrechtlichen Sinne für
Leib und Leben Dritter.
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Versicherungsrechtlich könnte eine Gefahrerhöhung vorliegen, die nach
den ´Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung´ (AKB) die
Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für Schäden Dritter auf
die jeweils geltenden Mindestversicherungssummen begrenzt. Bei
schwersten Körper- und Sachschäden reichen diese zur Deckung des
Schadens nicht aus. Dies könnte die Familie des Demenzkranken
finanziell ruinieren.
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Erleidet die Ehefrau des Demenzkranken als Beifahrerin einen Schaden
wegen eines von ihrem Mann verursachten Unfalls, wird ihr der
Haftpflichtversicherer entgegenhalten, dass sie sich grob fahrlässig
selbst gefährdet hat, als sie mitfuhr und ihre Ansprüche entweder
erheblich kürzen oder vollständig ablehnen. Sollte sie beispielsweise
aufgrund eines Unfalls einen erheblichen Körperschaden davontragen,
erhielte sie kein oder nur ein gekürztes Schmerzensgeld. Im Falle der
Pflegebedürftigkeit kann auch dies zum Ruin der Familie führen.
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Ich halte die Ehefrau für moralisch verpflichtet, der
Führerscheinbehörde mitzuteilen, dass ihr Mann nicht mehr
verkehrstüchtig ist. Er gefährdet Leib und Leben Unbeteiligter. Wenn
seine Ehefrau nichts unternimmt und es zu einem schweren Unfall kommt,
wird sie mit dieser moralischen Schuld leben müssen. Ich empfehle
deshalb dringend, der Ehefrau nachdrücklich anzuraten, sich an die
Führerscheinbehörde zu wenden!
Liebe Kolleginnen und
Kollegen, auch wenn dies im Einzelfall für die Ehefrau eine sehr
schwierige Entscheidung sein mag: Den Ausführungen des Syndikus ist
nichts hinzuzufügen!
Jochen
Klima
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