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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2010, Seite 638
Datenschutz in der Fahrschule

Was unbedingt zu beachten ist

 

In Deutschland ist der Schutz persönlicher Daten ein hohes Rechtsgut, dessen Unverletzlichkeit der Staat durch Gesetz garantiert. Umso verwunderlicher ist es, wie leichtfertig viele Menschen, namentlich auch Jugendliche, ihre persönlichen Daten im Internet preisgeben. In den sog. sozialen Netzen wie Facebook, Twitter usw. findet man komplette, oft auch mit sehr privaten Fotos illustrierte Lebensläufe.

Obwohl Laura K. mit Vor- und Zuname, Geburtstag, kompletter Adresse, E-Mail sowieso, frei zugänglich im Internet vertreten ist, stehen ihre der Fahrschule bei der Anmeldung anvertrauten Daten unter Datenschutz, den die Fahrschule peinlichst zu beachten hat ...

... auf was die Fahrschule achten muss, lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2010, ab S. 638.

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. können bei der Geschäftsstelle kostenlos Mustervordrucke zum Thema "Datenschutz in der Fahrschule (Nr. 515)" anfordern ...

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2010

Erscheinungsdatum 15.12.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Frohe Weihnacht!
 

Kurz und aktuell

  Praktische Fahrerlaubnisprüfung: Wenn „Fallen“ zu Prüfsteinen werden
  Ausbildung Klasse B: Sonderfahrten mit dem Quad?
  Ausbildung: Sind Schnellbleichen verantwortbar?
  Datenschutz in der Fahrschule - Was unbedingt zu beachten ist
  Mehr Licht - Mehr Sicherheit
Bald Pflicht: Tagfahrlicht und Konturmarkierungen
  Regelungen rund um die Fahrprüfung
  Was kommt wann? Gesetzesänderungen in der Pipeline
  Werbung im Internet: Korrektes Impressum ist Pflicht
  Anlage 11 FeV erweitert: Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Namibia
  8. Internationale Motorradkonferenz: Sicherheitsforschung im Vordergrund
 

Gerichtsurteile: Streupflicht bei Glatteis (1049) Sondernutzung der Straße durch Partybike (1048) Keine Bus-Fahrerlaubnis für Raubmörder (1047) Pkw-Vorbesitz (1046) Der geblitzte Beifahrer (1045) Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsspiegel (1044)