
Foto: TÜV SÜD Presse |
Ab 7. Februar 2011 wird Tagfahrlicht für alle neuen Pkw und Transporter
bis 3,5 t zG Pflicht. Und ab Juli 2011 müssen alle neu in den Verkehr
kommenden Lkw ab 7,5 t zG mit sogenannten Konturmarkierungen ausgerüstet
sein. |
Die beiden Maßnahmen sollen die Sichtbarkeit – das Gesehenwerden –
verbessern und somit die Unfallgefahren reduzieren.
Damit wird eine von
deutschen und europäischen Sicherheitsgremien seit Langem gestellte
Forderung erfüllt. Sichtbeeinträchtigungen aller Art, besonders durch
schlechte Witterung, sind häufig Ursache von Unfällen. Bei den
Konturmarkierungen für Lkw handelt es sich um selbstklebende Folien, die
sich auf einfache Weise an Fest- und Planenaufbauten anbringen lassen.
Tagfahrlicht
und Abblendlicht sind zweierlei
„Tagfahrleuchten sind
speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert und haben viele Vorteile
gegenüber der Standardbeleuchtung“, sagt Günter Schmid vom TÜV SÜD. Sie
überblenden nicht die Scheinwerfer von Motorradfahrern und von Radlern.
Weil bei Tagfahrlicht anders als bei Abblendlicht keine anderen Leuchten
(Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung usw.) eingeschaltet sind, ist der
zusätzliche Kraftstoffverbrauch sehr gering (ca. 0,02 bis 0,04 l pro 100
km).
Nachrüstung
Die meisten gebrauchten
Autos können mit Tagfahrlicht nachgerüstet werden. Kosten ab 50 €
aufwärts. Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen sowie die
Buchstabenkombination RL auf dem Glas tragen. Außerdem müssen sie nach
ECE-R 87 (Europäische Regelung für Tagfahrlampen) genehmigt sein. Die
LED-Technologie ist beim Kauf unbedingt vorzuziehen, weil die
Leuchtmittel wesentlich weniger Energie verbrauchen, was gut ist für die
Umwelt, rät Günter Schmid vom TÜV SÜD.
TÜV SÜD/GLH
|